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2789.4 - Ergebnis 1. Lesung
beschliesst: § 46 Abs. 8 (neu) 8 Sie oder er bestellt im Vorverfahren die Person der amtlichen Verteidi- gung bzw. genehmigt in dringenden Fällen deren Bestellung durch die ver- fahrensleitenden Staatsanwältinnen
2789.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. April 2019
beschliesst: § 46 Abs. 8 (neu) 8 Sie oder er bestellt im Vorverfahren die Person der amtlichen Verteidi­ gung bzw. genehmigt in dringenden Fällen deren Bestellung durch die ver­ fahrensleitenden Staatsanwältinnen
2800.2 - Antwort des Regierungsrats
Berichte multinationaler Konzerne (ALBAV, SR 654.11) auf 900 Millionen Franken festgelegt. Zudem bestehen die «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» (UN Guiding Principles on Business and
2801.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
wird (für die Beiträge an die Spitäler, die auf der Spitall iste des Kantons Zug aufgeführt sind, besteht mit § 9 Spitalgesetz bereits eine gesetzliche Grun dlage). Zudem hat die WFV Auswirkungen auf die Versorgungs- und Qualitätssicherung ist eng verknüpft mit gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten. Es besteht die Gefahr, dass unter dem finanziellen Druck die Weiterbildung vernach- lässigt wird; insbesondere
2801.1a - Beilage Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Streit- beilegungsverfahren unterstellen können. Das Streitbeilegungsverfahren ist zweistufig. Es besteht aus einem informellen Vorverfahren vor dem Präsidium der KdK und einem förmli- chen Vermittlungsverfahren
2801.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Gesundheit und Soziales
weshalb dies bei der ärztlichen Weiterbi ldung anders sein sollte. Wenn der Kanton Zug nicht beitrete, bestehe ausserdem das Risiko, dass junge Ärztinnen und Ärzte aus dem Kanton Zug bei ihrer Weiterbildung zum
2801.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
bezweifelt, ob ein solches Zeichen ausserhalb des Kantons Zug überhaupt wahrgenom- men werde. Es bestehe zudem kein inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem NFA und der Finanzierung der Höheren Berufsbildung nde Ausführungen zu machen: - Schaffung eines neuen "Ausgleichstopfs" statt Integration in die bestehende Interkantonale Universitätsvereinbarung oder in den NFA; - Förderung anderer Berufe im Gesundheitswesen Mustervereinbarung vorsehe und in anderen Konkordaten auch angewendet werde. 3.2. Integration in bestehende Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) Ein Kommissionsmitglied schlug vor, die Regelung
2801.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Millionen Franken mehr bezahlen als heute; dies unter der Prämisse, dass alle Kantone beitreten. Heute besteht insofern ein Manko, als diese Abgeltung nicht geregelt ist. Allerdings würden auf den Kanton Zug
2818.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2018
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1602) [M16] Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2018; Vorlage Nr. 2818.6 (Laufnummer 15837) Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs­ und Zivilsachen
2819.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 2819.3 Laufnummer 15765 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Kündigung der Vereinbarung über den Ausbau und Betrieb der Interkantonalen Försterschule Maienfeld durch den Kanton Zu

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