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2832.2 - Antwort des Regierungsrats
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ten 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse Fr. 80 Fr. 80 Fr. 80 Seite 6/6 2832.2 - 15805 Frage 10: Besteht gar eine „Pflicht“, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen Geräte mitnehmen müssen
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2832.1 - Interpellationstext
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Schule / dem Unterricht stehen z.B. Exkursio- nen, digitale Geräte, Bücher, Unterlagen, etc. 10. Besteht gar eine „Plicht“, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen G e- räte mitnehmen müssen
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2844.50 - Antrag von Peter Letter, Andreas Hausheer und Philip C. Brunner zur 2. Lesung (juristische Personen)
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und deshalb vorübergehend Verluste erzielen, nicht zusätzlich zu stark mit Steuern belastet werden. Besten Dank für die Entgegennahme und Vorlage an der 2. Lesung. 115/sl
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2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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n haben könne und dass die Zuger Kantonalbank zwingend dazu Stellung nehmen müsste. Aus- serdem bestehe das Risiko, dass die Generalversammlung dieser Gesetzesänderung nicht mit erforderlichen qualifiziertem
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2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
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Sicherheiten des Kunden oder Dritter (sofern die Sicherheiten Dritter für Ansprüche gegen den Kunden bestellt wurden) o bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien o- der muss. In der Regel handelt es sic h dann um reine Kontobeziehungen, allenfalls kombiniert mit bestehenden lokalen Immobil i- enfinanzierungen. - Fazit: Dieser für Banken in der Schweiz einmalige gesetzliche Anspruch auf ein Bankkonto bei der Zuger Kantonalbank» - eine bedingte Mehrheit gefunden. Die Bedingung besteht in der Umsetzbarkeit des Antrags. Nachfolgend werden einige Argumente gegen die Aufnahme dieser für
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2845.4a - Beilage Synopse
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eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kan- tons Zug angehören dürfen
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2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
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Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
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2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
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2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
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nach dem Markt, der Kompetenz, den zu verantwortenden Risiken und der individuellen Leistung und besteht aus einer festen Grund- vergütung und einer variablen Vergütung. Die Gehaltspolitik des Bankrats
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2852.2 - Antwort des Regierungsrats
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Sozialhilfe, indem für diese Personengruppen kein Eintrag in die LSP erfolgen würde oder ein bestehender Eintrag gelöscht würde. Eine solche Lösung kommt beispielsweise im Kanton Luzern zur Anwendung Vordergrund steht die p rä- ventive Wirkung, indem für die Schuldnerinnen und Schuldner ein Anreiz bestehen soll, recht- zeitig eine Lösung für die Ausstände zu suchen, bevor die Ausstellung eines Verlustscheins weit e- ren Entwicklungen vorerst abzuwarten. Unmittelbarer Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene besteht nicht. 2852.2 - 15911 Seite 9/9 Antrag Kenntnisnahme. Zug, 30. Oktober 2018 Mit vorzüglicher Hochachtung