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2832.2 - Antwort des Regierungsrats
ten  4. Klasse  5. Klasse  6. Klasse Fr. 80 Fr. 80 Fr. 80 Seite 6/6 2832.2 - 15805 Frage 10: Besteht gar eine „Pflicht“, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen Geräte mitnehmen müssen
2832.1 - Interpellationstext
Schule / dem Unterricht stehen z.B. Exkursio- nen, digitale Geräte, Bücher, Unterlagen, etc. 10. Besteht gar eine „Plicht“, dass Schülerinnen und Schüler ihre eigenen digitalen G e- räte mitnehmen müssen
2844.50 - Antrag von Peter Letter, Andreas Hausheer und Philip C. Brunner zur 2. Lesung (juristische Personen)
und deshalb vorübergehend Verluste erzielen, nicht zusätzlich zu stark mit Steuern belastet werden. Besten Dank für die Entgegennahme und Vorlage an der 2. Lesung. 115/sl
2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
n haben könne und dass die Zuger Kantonalbank zwingend dazu Stellung nehmen müsste. Aus- serdem bestehe das Risiko, dass die Generalversammlung dieser Gesetzesänderung nicht mit erforderlichen qualifiziertem
2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
Sicherheiten des Kunden oder Dritter (sofern die Sicherheiten Dritter für Ansprüche gegen den Kunden bestellt wurden) o bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien o- der muss. In der Regel handelt es sic h dann um reine Kontobeziehungen, allenfalls kombiniert mit bestehenden lokalen Immobil i- enfinanzierungen. - Fazit: Dieser für Banken in der Schweiz einmalige gesetzliche Anspruch auf ein Bankkonto bei der Zuger Kantonalbank» - eine bedingte Mehrheit gefunden. Die Bedingung besteht in der Umsetzbarkeit des Antrags. Nachfolgend werden einige Argumente gegen die Aufnahme dieser für
2845.4a - Beilage Synopse
eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kan- tons Zug angehören dürfen
2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab­ eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab­ eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
nach dem Markt, der Kompetenz, den zu verantwortenden Risiken und der individuellen Leistung und besteht aus einer festen Grund- vergütung und einer variablen Vergütung. Die Gehaltspolitik des Bankrats
2852.2 - Antwort des Regierungsrats
Sozialhilfe, indem für diese Personengruppen kein Eintrag in die LSP erfolgen würde oder ein bestehender Eintrag gelöscht würde. Eine solche Lösung kommt beispielsweise im Kanton Luzern zur Anwendung Vordergrund steht die p rä- ventive Wirkung, indem für die Schuldnerinnen und Schuldner ein Anreiz bestehen soll, recht- zeitig eine Lösung für die Ausstände zu suchen, bevor die Ausstellung eines Verlustscheins weit e- ren Entwicklungen vorerst abzuwarten. Unmittelbarer Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene besteht nicht. 2852.2 - 15911 Seite 9/9 Antrag Kenntnisnahme. Zug, 30. Oktober 2018 Mit vorzüglicher Hochachtung

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