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2845.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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n haben könne und dass die Zuger Kantonalbank zwingend dazu Stellung nehmen müsste. Aus- serdem bestehe das Risiko, dass die Generalversammlung dieser Gesetzesänderung nicht mit erforderlichen qualifiziertem
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2845.3d - Beilage 4 Stellungnahme
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Sicherheiten des Kunden oder Dritter (sofern die Sicherheiten Dritter für Ansprüche gegen den Kunden bestellt wurden) o bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien o- der muss. In der Regel handelt es sic h dann um reine Kontobeziehungen, allenfalls kombiniert mit bestehenden lokalen Immobil i- enfinanzierungen. - Fazit: Dieser für Banken in der Schweiz einmalige gesetzliche Anspruch auf ein Bankkonto bei der Zuger Kantonalbank» - eine bedingte Mehrheit gefunden. Die Bedingung besteht in der Umsetzbarkeit des Antrags. Nachfolgend werden einige Argumente gegen die Aufnahme dieser für
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2845.4a - Beilage Synopse
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eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kan- tons Zug angehören dürfen
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2845.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019
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Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
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2845.5 - Ergebnis 1. Lesung
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Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts1) nach Massgabe dieses Gesetzes mit Sitz in Zug. Sie besteht auf unbestimmte Dauer. 2 Soweit dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassenen Statuten keine ab eine Aktie das Stimmrecht ausüben. 3.3. Bankrat § 11 Zusammensetzung des Bankrats 1 Der Bankrat besteht aus sieben Mitgliedern, von denen höchstens zwei dem Regierungsrat des Kantons Zug angehören dürfen
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2845.3e - Beilage 5 Gehalt CEO
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nach dem Markt, der Kompetenz, den zu verantwortenden Risiken und der individuellen Leistung und besteht aus einer festen Grund- vergütung und einer variablen Vergütung. Die Gehaltspolitik des Bankrats
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2852.2 - Antwort des Regierungsrats
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Sozialhilfe, indem für diese Personengruppen kein Eintrag in die LSP erfolgen würde oder ein bestehender Eintrag gelöscht würde. Eine solche Lösung kommt beispielsweise im Kanton Luzern zur Anwendung Vordergrund steht die p rä- ventive Wirkung, indem für die Schuldnerinnen und Schuldner ein Anreiz bestehen soll, recht- zeitig eine Lösung für die Ausstände zu suchen, bevor die Ausstellung eines Verlustscheins weit e- ren Entwicklungen vorerst abzuwarten. Unmittelbarer Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene besteht nicht. 2852.2 - 15911 Seite 9/9 Antrag Kenntnisnahme. Zug, 30. Oktober 2018 Mit vorzüglicher Hochachtung
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2853.1 - Antwort des Regierungsrats
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Zug nach wie vor auf die Errichtung eines Asylzentrums auf dem Areal Obermühle in Baar angewiesen? Bestehen diesbezüglich keine anderweitigen Alternativen? Falls nein, weshalb nicht? Ja, der Kanton benötigt abgewiesen Asylsuchende (befristet) 14 20 70% Phase 2: Salesianum, Zug (befristet) 60 97 62% Total bestehende Unterkünfte 340 561 61% Stand 31. Dezember 2017 Belegung max. Kapazität Auslastung ohne Ver- dichtung der Kanton Zug mit allfälligen Überkapazitäten um? Beabsichtigt der Kan- ton Zug in naher Zukunft bestehende Unterkünfte zu schliessen? Wie flexibel ist der Kanton bei der Schliessung von Unterkünften? Auf
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2851.2 - Antwort des Regierungsrats
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richtige L ö- sung finden, so dass es schliesslich wohl 26 verschiedene Regelungen geben wird. 5. Bestehen wichtige Gründe, das Instrument der städtebaulichen Verträge nach §§ 20 f. Entwurf MAG-ZH nicht zuständigen Behörde nicht die Befugnis erteile, im Einzelfall eine Frist für die Überbauung der bestehenden Bauzonen festzusetzen. Darauf fussend kann festgestellt werden, dass die Umsetzung der bundesr Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – die daraus resultierenden Abga- ben vollumfänglich für sich behalten können. An dieser Aufteilung
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2855.1a - Beilage 1: Projektdokumentation ZVB
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Dem erwarteten Wachstum des öffentlichen Verkehrs kann mit der bestehenden Infrastruktur nicht Rechnung getragen werden. Ebenso besteht kein Entwicklungspotential für neue Fahrzeugtechnologien. Zur l Für Neubauvorhaben auf dem Areal besteht die Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplans. Aufgrund dieser Vorga- ben der Bewilligungsbehörden ist ein Ersatz der bestehenden Gebäude in gleicher Art und Weise Aa Neubau HSP ZVB – Projektdokumentation 12 3.3. Impressionen Bestehendes Areal der ZVB Einblick in eine gegenwärtige Werkstatthalle Neubau HSP ZVB – Projektdokumentation 13 4. Projektbeschrieb 4.1. Nutzung