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213.42-A1 - Verordnung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsverordnung, KiBeV) (Anhang)
hörde dem Pilotprojekt zu, bewilligt die Bewilligungsbehörde das Pilotpro- jekt als Zusatz zur bestehenden Betriebsbewilligung. Die Bewilligungsbe- hörde ist als Aufsichtsbehörde für die Aufsicht zuständig bewilligen, bei welchen von den in §§ 1 und 3 festgehaltenen Qualitätsanforderungen abgewichen wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung eines Pilotprojekts. 2 Das Gesuch für die Bewilligung eines
257.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gesundheitswesen Stellung be zogen. Gemäss dieser Vernehmiassung sind die behördlichen Kontrollen bestes Kriterium zur Gewährleistung eines hygieni schen Umgangs mit Lebensmitteln. Dem Kantonschemiker standen Auffassung, nachdem die im Kanton Zug erhobenen Patentabgaben eher den Charakter von Gebühren hätten, bestehe kein Grund, mit der Abschaffung der Bedürfnisklausel auch die jährlichen Patent- abgaben in Frage und Zug gemeinsame Vorbereitungskurse an, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Bei deren Bestehen er teilt der Kanton den Fhigkeitsausweis. Pro Jahr besuchen durchschnittlich 60 Personen die in
3129.1a - Beilage: Bericht Gesamtinstandsetzung
der Ablösung. Akuter Handlungsbedarf besteht bei der räumlichen Erweiterung der Sicherheitszentrale, deren technische Erneuerung bereits umgesetzt ist. Mankos bestehen insbesondere bei der Ein-/Ausbruchdetektion Gefangene wird südlich des Hauptgebäudes parallel zum bestehenden Hof als 3-geschossige Aufstockung bzw. 5-geschossige ostseitige Erweiterung des bestehenden Trakts C (Kartonage) realisiert. Die Erschliessung Neubaus aus dem Hauptgebäude erfolgt unverändert über die bestehenden Wege. Brandschutzanpassungen Bestandsgebäude C Die Aufstockung des bestehenden Trakts C mit hohem Brandpotenzial des Lager- und Produ
3129.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
entsprechend dem Bedarf des Konkordats weitergeführt werden. 2. Bedarfsnachweis Am Hauptgebäude bestehen unter anderem folgende Mängel, die eine Gesamtinstandsetzung in den nächsten fünf bis zehn Jahren und langzeitverwahr- te Gefangene, der während der Sanierung verdichtet genutzt wird, kann der bestehende Betrieb der Justizvollzugsanstalt durchgehend aufrechterhalten werden. Zudem kann mit dem Neubau des Kantons Zug rund 5 Pro- zent. Die Auslastung liegt bei durchschnittlich ca. 97 Prozent. Das bestehende Hauptgebäude der JVA Bostadel wurde von 1972 bis 1977 geplant und real i- siert und ist seither
3128.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
werden abschliessend auf Bundesebene adres- siert. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass dem bestehenden Arbeitsgesetz noch stark der Hauch der industriellen Zeit mit den vielen Fabriken anhaftet. Eine
3128.1 - Postulatstext
und Optimierung des Homeoffices und flexibler Arbeitsmodelle auszuarbeiten. Dabei soll sich an bestehenden Strategien anderer Kantone orienti ert werden und ein Augenmerk auf die Rechte der Arbeitnehmer*innen
3132.2 - Antwort des Regierungsrats
n. So hatte sich der Regierungsrat im Jahr 2019 gegen die Unterschutzstellung einer Baugruppe, bestehend aus drei Liegenschaften, entschieden. Dagegen erhoben zwei Vereinigungen Beschwerde beim Zuger steht bis dato noch aus. Der mit der Gesetzesrevision verbundene politische Auftrag ist klar: Es besteht eine Forderung nach weniger Unterschutzstellungen und einer Stärkung der Rechte der Eigentümerinnen Beurteilung der behördlichen Handhabung des neuen Denkmalschutzrechts. Im jetzigen Zeit- punkt besteht noch keine gefestigte Verwaltungspraxis zu den neuen Normen, aus welcher sich hinreichende Schlüsse
3133.1 - Antwort des Regierungsrats
Gallen liefert schweizweit auf Bestellung hin, darunter auch an Personen in Asylunterkünften. Es liefert die bestellten Lebensmittel aus, sobald ausreichend Bestellungen eingegangen sind. Die Vorgehensweise mit dem Liefer- und Verkaufsservice von LeShop.ch von Migros oder Coop@home, welche Produkte auf Bestellung hin nach Hause liefern. Allerdings kann – wie bei anderen Verkaufsorten und -geschäften – nicht zuständigen kantonalen Behörde braucht, wer gewerbsmässig: a. Konsumentinnen oder Konsumenten Waren zur Bestellung oder zum Kauf anbietet, sei es im Umherziehen, durch das ungerufene Aufsuchen privater Haushalte
3134.2 - Antwort des Regierungsrats
örtliche Gegebenheiten, notwendige Massnah- men zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, Zustand der bestehenden Infrastruktur, Dring- lichkeit der Lärmsanierung, Massnahmen zur Behindertengerechtigkeit und der
95.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
berechtigten langjährigen Anliegen entsprechen k ö n nen und mit angemessenen Mitteln zur Behebung bestehender b e trieblich—baulicher Unzulänglichkeiten b e i t r a g e n . Der Z e i t raum, den die Erfüllung der Wei terbildung, aber auch durch die neuen Unterrichtsmethoden ein vermehrtes Raumangebot. Das bestehende Raumangebot engt die Unterrichts— und Stundenpiangestaltung, nicht zuletzt be dingt durch die auch an die Ser vicerume, Werkstätten und Einstelihallen neue Anforderun gen. Diesen vermögen die bestehenden Anlagen räumlich und 6 9 5 . 1 — 8 1 3 8 t e c h n i s c h n i c h t m e h r z u g e n ü g e n

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