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3030.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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geeignete, aber mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreichen würde. Solch mildere Massnahmen bestehen bereits: Ei- nerseits durch den in der KV verankerten Ausschluss von bestimmten Personen von einem genannten Ausstandbestim- mungen heute bereits hinreichend gewährleistet. Auch für in Einzelfällen bestehende Interes- senkonflikte, gibt es in der Zuger Gesetzgebung bereits rechtsgenügende Regelungen. Die weg und kann daher auch nicht als grundsätzlich vorbefasst erklärt werden. Eine Ausweitung der bestehenden Regelung auf das gesamte Staatspersonal wäre somit keine geeignete Massnahme für die Erreichung
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3029.2 - Antwort des Regierungsrats
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zusammenge- fasst folgende Erläuterungen erhalten: Der Cerro de Pasco-Betrieb im peruanischen Hochland bestehe u.a. aus einer über 100 Jahre alten Zink-Mine und Verarbeitungsanlagen. Die Mine sei zuletzt vom Leistungsfä- higkeit, sondern auch hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen Standards zu den besten Wirt- schaftsstandorten gehört. Daher fordert der Regierungsrat – wie seit Jahren mehrfach kommu-
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3035.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Ebene auch mit der fehlen - den Kapitalgewinnbesteuerung gerechtfertigt. Es wird argumentiert, besteuert würde gewisser - massen ein Sollertrag des Vermögens, der die Nichtbesteuerung der Vermögensgewinne wachsen seit mehreren Jahrzehnten beträchtlich – wobei der private Kapitalgewinn in der Schweiz nicht besteuert wird. Wenn man die grossen Vermögen also mit einem – in Zug moderaten Steuersatz – belegt, greift stimmen überein. Der Vermögenssteuer liegt ein Nettovermögensbegriff zugrunde. Gegenstand der Besteuerung bil- det das gesamte Reinvermögen (Art. 13 Abs. 1 StHG), d. h. der Überschuss aller Aktiven über
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3038.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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durch die Genehmigung der Besteller abgesichert werden. 1.3. Separate Mehrkostenentschädigung Eine separate Mehrkostenentschädigung ausserhalb des ordentlichen Bestellverfahrens ist kein Vorteil. So entfällt bei den Busunternehmen falsche An- reize. Eine Finanzierung über das ordentliche, nationale Bestellverfahren und den kantonalen Budgetprozess ist die sinnvollste Vorgehensweise. Damit ist sichergestellt verfolgen verschiedene Nachbarkantone. Die finanziellen Auswirkungen für den Kanton sind im Bestellverfahren zuverlässig und überschaubar beziffert. Der Bund stützt den eingeschlagenen «Zuger Weg». Die
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3036.1 - Antwort des Regierungsrats
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2015, § 29 N. 560). Zur Frage der Standortwahl von Geschwindigkeitsmessungen im Strassenverkehr besteht kein Abklärungsauftrag an eine Kommission. Somit ist der Regie- rungsrat nicht verpflichtet, solche
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3037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Zuger Kantonalbank mit deren Geschäftsmodell bestens und - die Zusammenarbeit funktioniert gemäss Auskunf t der Zuger Kantonalbank sehr gut und ist bestens eingespielt. Die Zuger Kantonalbank hat dem telle mit fünf Mitgliedern nach altem Recht wurde ab 1. Januar 2020 durch eine Revisionsstelle bestehend aus einer Person ersetzt. 2. Vorschlag des Bankrats Am 21. November 2019 hat der Bankrat einstimmig
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3052.1 - Antwort des Regierungsrats
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Sarbach umorientieren. Hier besteht ausserdem die Möglichkeit, zu Fuss in rund 8 Minuten oder mit einem Fahrrad oder E-Trottinett die Linie 32 zu erreichen. Dadurch bestehen ganztags zuverlässige Verbindungen 32 sind abgeltungsberech- tigt, welche Bund und Kanton gemeinsam bestellen. Das Fahrplan- und Bestellverfahren richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Personenbeförderung vom 20. März 2009 (Personenbe- Abbildung 1: Kartenausschnitt Neuheim (Quelle: ZugMap) mit Haltestellen der Linien 31 und 32 6. Besteht die Möglichkeit, den Fahrplan ausserhalb der ordentlichen Fahrplanumstellung zu ändern, wenn dafür
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3061.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hängig ist. Setzt sich diese durch, s o soll u. a. die Besteuerung des Eigenmietwerts bei der selbst bewohnten Hauptwohnung abgeschafft werden. 2. Unternutzungsabzug Missverhältnis zwischen Wohnungsgrösse und der die Wohnung nutzen den Per- sonen sowie anderseits das Bestehen einer effektiven Unternutzung. 2 Der Anspruch auf Reduktion des Marktmietwertes setzt kumulativ erweisen. Einerseits wird typischerweise ein gewisses Min- destmass an Räumen benutzt und andererseits besteht nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Tendenz, sich nach Verkleinerung des Haushalts räumlich
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3061.1 - Motionstext
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Missverhältnis zwischen Wohnungsgrösse und der die Wohnung nutzenden Personen sowie andererseits das Bestehen einer effektiven Un- ternutzung. Seite 2/2 3061.1 - 16245 Heute setzt der Anspruch auf Reduktion
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3062.1 - Interpellationstext
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steht, dass unser Kanton bei zukünftigen negativen Schlagzeilen dieses Vereins auch er- wähnt würde? Besten Dank für eine rasche Beantwortung. 100/mb