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2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gemeindevertreter äusserten einheitlich die Meinung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf bestehe und am bestehenden System aufgrund der heutigen Situation festzuhalten sei. Der Regierungsrat sieht keine innerkantonalen Finanz- ausgleich herrscht die einhellige Meinung, dass kein Handlungsbedarf besteht und am bestehenden System festzuhalten ist. Das Resultat der breit angelegten Analyse der Aufgaben zeigt auf chs vertraten die Gemeinden einhel- lig die Meinung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf besteht und am bestehenden System fest- zuhalten ist. Das Ergebnis bestätigt frühere Analysen, dass der Kanton Zug
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2963.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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60:40 der Verbundaufgabe nicht gerecht werden würde. Der Kostenteiler 50:50 ist darüber hinaus am besten geeignet, um beidseitig das Interesse an einer kostengünstigen und zukunftsfä higen 2963.2 - 16123 Anträge zu den vier Motionen zu befinden. Befürworten Kommissionsmitglieder einzelne Massnahmen so besteht das Instrument der Kommissionsmotion oder einzelne Mitgleider können separiert allfällige Vorstösse Aufgabenteilung. 2. Das bisherige System des innerkantonalen Finanzausgleichs hat sich bewährt. Es besteht aktuell kein Handlungsbedarf für Anpassungen. Auf den ersten Blick ist dieses Fazit enttäuschend
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2972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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n. Da sich die Zuger Pensionskasse jedoch auch bei Kollektivanlagen nur an seriöse und im Markt bestens etablierte und qualifizierte Anbieter wandte, blieben bei den entsprechenden Überprüfungen grosse werden bei der Zuger Pensionskasse vom Vorstand (vgl. §§ 11 und 12 PKG) wahrgenommen. Der Vorstand besteht aus acht Mitgliedern und setzt sich paritätisch zusammen. Vier Mitglieder werden von den Arbeitgebenden
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2971.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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(PBG; BGS 721.11) wählt der Kantonsrat auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission, bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht
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2964.1a - Beilage Machbarkeitsstudie
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keitsstudie vom April 2016. 3.2. Städtebau und Architektur Neubau Der Neubau vervollständigt die bestehende städtebauliche Situation; zwischen den dicht stehenden Gebäuden bilden sich Gassen und hofartige mittels See- wassernutzung angeschlossen werden. Aus dem Netz werden Wärme und Kälte bezogen. Das bestehende Wärmeabgabesystem im Hochbau wird erhalten, in der Shedhalle ist eine neue Fussbodenheizung geplant eit müssen im Hochbau Süd das neue Treppenhaus sowie zusätzliche Aussteifungen im Bereich der bestehenden Treppe erstellt werden. Der neue Treppenturm dient ausserdem als Fluchtweg, Erschliessung der
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2986.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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zbehörde (KESB). Bereits im Vorfeld zur Visitation konnte sich eine De- legation der erw. JPK, bestehend aus Esther Haas, Thomas Magnusson, Petra Muheim Quick und Markus Spörri im Rahmen einer von der JPK am 3. April 2019 zugestellt. II. Vorgehen Am 13. Mai 2019 hat eine Delegation der erw. JPK, bestehend aus dem Präsidenten der Jus- tizprüfungskommission, Thomas Werner, und den Kommissionsmitgliedern zur Kenntnis zu nehmen und - der Amtsleitung, den Mitgliedern und allen Mitarbeitenden der KESB den besten Dank für die geleistete, wertvolle Arbeit auszusprechen. Zug, 7. Juni 2019 Mit vorzüglicher Hochachtung
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2987.1 - Petitionstext
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nen auf, einfach zugängliche Anlaufstellen für Opfer von sexueller Belästigung zu schaffen und bestehende besser bekannt zu machen. Heute sind die Anlaufstellen für Opfer sexueller Belästigung oft betriebs-
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2985.5 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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das Verzeichnis neu auch selbst veröffentlichen, was einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Das bestehende Register wird nämlich von der kantonalen Datenschutzstelle zentral geführt (vgl. § 12 Abs. 5 DSG) Pflicht zur Verzeichnisführungspflicht für den Kanton und die Gemeinden – welche nach geltendem Recht besteht – beibehalten. Gestützt darauf hat der Regierungsrat entschieden, auf diese Bestimmung nochmals
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2985.6 - Antrag der FDP-Fraktion zur 2. Lesung
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dieser Daten Zugriff haben." Begründung Bei den zugerischen Gemeinden gemäss § 1 Gemeindegesetz besteht die Problematik, dass diese aufgrund der offenbar noch immer fehlenden gesetzlichen Grundlage heute
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2991.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raum, Umwelt, Verkehr
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gibt ein ganzes Set von Massnahmen, die realisierbar sind und die an anderen Orten in der Schweiz bestens funktionieren. Rotkreuz ist in den letzten Jahren viel stärker gewachsen als gedacht. Wichtig ist eits-Analyse klar als Bestvariante hervorgegangen. Mit dem Eintrag des Halbanschlusses Rotkreuz bestehe die Chance, dass eine fundierte Prüfung durch den Bund durchgeführt werde. Das Bundesamt für Strassen Aufzählung in V 3.6 um eine beispielhafte Aufzählung. Es besteht somit die Möglichkeit, aber keine Pflicht, akustische Massnahmen festzulegen. Immerhin besteht mit der Aufzählung eine Prüfungs- pflicht. Die Kommission