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3014.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3014.1 Laufnummer 16159 Interpellation der SVP-Fraktion betreffend mobile Geschwindigkeitskontrollen 2.0 vom 26. September 2019 Die SVP-Fraktion hat am 26. September 2019 folgende Interpel
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3091.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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Haushalte Einkommenseinbussen und einzelne werden sogar wirtschaftliche Sozialhilfe benötigen. Ausserdem besteht das Risiko, dass die Krankenkassenprämien, z. B. bei einer zweiten Welle, steigen könnten. Mit den
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3091.2 - Antrag des Regierungsrats
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e werden nach den Verhältnissen am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht festgesetzt. 4 Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, werden die Sozialabzüge gemäss Abs.
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3100.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso nen, welche in einem Tief lohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Einlösung und Abrechnung der Gutscheine ist administrativ sehr aufwändig und könnte nicht mit den bestehenden Ressourcen in der kantonalen Ver waltung abgedeckt werden. Auch die Unternehmen würden administrativ
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3101.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
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igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso nen, welche in einem Tief lohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Einlösung und Abrechnung der Gutscheine ist administrativ sehr aufwändig und könnte nicht mit den bestehenden Ressourcen in der kantonalen Ver waltung abgedeckt werden. Auch die Unternehmen würden administrativ
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3101.1 - Postulatstext
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igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso- nen, welche in einem Tieflohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese
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3113.2 - Antwort des Regierungsrats
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Wohnangebote erfordern meist besondere Organisationsformen, die sich zu bezahlbaren Bedingungen, am besten inner- halb gemeinnütziger Trägerschaft, realisieren lassen. Dies bedeutet, dass das Angebot an (Barrierefreiheit, Rollstuhlgängigkeit, Lift, soziale Einbindung und Zugang zu Dienst- leistungen etc.) besteht noch Bedarf für Verbesserung bei den genannten Plattformen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Einschränkungen verbunden. - Die Motivation der Bauträger, ihre Wohnungen dem WFG zu unterstellen, besteht somit ein- zig und allein darin, dass ihre Mieterinnen und Mieter kantonale Mietzinszuschüsse bean-
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3114.2 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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unerwünscht. Allein die durch solche Störungen entstehende Verwirrung und die für Aussenstehende bestehende Unübersichtlichkeit im Rats- betrieb lässt eine virtuelle Lösung gegenüber den Präsenzsitzungen elektronische Kanal solle dabei w ie bisher freiwillig sein. In Kenntnis der in anderen Parlamenten bestehenden Ratsinformationssystemen (Beispiele: Kantone Wallis und St. Gallen) teilte der Kantonsrat die Vorstoss vor eineinhalb Jahren am 26. September 2019 mit 52 zu 16 Stimmen nicht erheblich. Die bestehenden elektronischen Instrumente genügen den Bedürf- nissen nach wie vor. Zur Verfügung sind insbesondere
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3112.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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überprüft, wo Kernfahrbahnen in Frage kommen. Für die Überprüfung gilt der Grundsatz, dass die bestehenden Fahrbahnbreiten beibehalten werden und keine baulichen Massnahmen in Frage kommen, damit die Bedingung oder auf dem Trottoir mit der Signalisation «Radverkehr gestattet» geführt. In diesem Abschnitt besteht bereits eine durch- gehende Radverkehrsinfrastruktur. Die Markierung einer Kernfahrbahn ist deshalb
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3113.1 - Interpellationstext
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woh- nen. Mit dem knapp zur Verfügung stehenden und hauptsächlich teuren Bauland können mit dem bestehenden kantonalen Wohnraumförderungsgesetz (WFG) nur noch wenig preisgüns- tige Wohnungen gefördert werden