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2962.2 - Antwort des Regierungsrats
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mit Strassensanierungen. Mit diesem Vorgehen wird einerseits der Schutz der Investitionen in die bestehende Beleuchtung sichergestellt. Andererseits erfolgt damit eine über die Zeitachse gleichmässig verteilte werden, auch gleichzeitig bezgl. Beleuchtung umzurüsten? Ist die vorgesehene Nutzungsdauer der bestehenden Beleuchtung erreicht oder entspricht die eingesetzte Beleuchtung nicht mehr den aktuellen Vorgaben an den Fuss- gängerstreifen und sich dort ereignenden Unfällen lässt sich nicht erkennen. 2. a) Besteht gegebenenfalls ein Zeitplan für die Umrüstung? b) Wie sieht dieser konkret aus? Ein eigenständiger
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2962.1 - Interpellationstext
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neuste energiesparende Technologie verwendet? 2. a) Besteht gegebenenfalls ein Zeitplan für die Umrüstung? b) Wie sieht dieser konkret aus? 3. a) Besteht gegebenenfalls ein Zeitplan für die Umrüstung des
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2968.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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beantragt wird, obwohl der Kantonsrat inzwi- schen (d. h. am 23. Mai 2019) die Kommission bereits bestellt hat. Es handelt sich dabei also lediglich um einen formellen Akt, weil der Stichtag auf den 31.
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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Septem-ber 1980 (Gemeindegesetz, GG; BGS 171.1) vorgesehenen erweiterten Auskunftspflicht sollte mit bestehenden bzw. allenfalls einfachen zusätzlichen Instrumenten nachgekommen werden können. Im Übrigen wurde die Möglichkeit zu nehmen, sinnvolle Angebote (Al-ternativen) in Anspruch zu nehmen, welche die bestehenden gesetzlichen und insbesondere IT-sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Auch die Interkantonale
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2985.2 - Antrag des Regierungsrats
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allfälligen Aufbewahrungsort von Ko- pien.Aufbewahrungsdauer. 4 Neue Datensammlungen und Änderungen bestehender Datensammlungen sind sofort der Datenschutzstelle zu melden. 4 Aufgehoben. 5 Die kantonale Dat sofern 1 Die Organe dürfen DatenPersonendaten bearbeiten, sofern: a) eine gesetzliche Grundlage dafür besteht oder b) es für eine in einer gesetzlichen Grundlage umschriebene Aufgabe unentbehr- lich ist oder Das Organ verweigert die Sperrung oder hebt sie auf, wenn a) eine Rechtspflicht zur Bekanntgabe besteht oder b) die oder der Dritte glaubhaft macht, dass sie oder er dadurch behindert wird, schutzwürdige
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2983.1 - Antwort des Regierungsrats
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Mitarbei- tende zu fördern. Bei der Zusammensetzung des Personalkörpers der Kantonalen Verwaltung besteht keine A l- tersdiskriminierung. Da entsprechendes Zahlenmaterial aus der Privatwirtschaft fehlt, schäftigung kann im bisherigen oder in einem reduzierten Pensum (Teilpensionierung) erfo l- gen. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze. Die Flexibilisierung des
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2984.1 - Antwort des Regierungsrats
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sind die Fächer Textiles Gestalten und Technisches Gestalten gleichgestellt. Bis zur 7. Klasse besteht ein Obligatorium beider Fächer und ab der 8.-9. Klasse als Wahlfach. An der Kan- tonsschule Zug wird
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3018.2 - Antwort des Regierungsrats
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kann dies durchaus sinnvoll sein. Bei einem Praktikum sollten die Jugendlichen möglichst bald, am besten im Rahmen der Pro- bezeit, verbindlich Bescheid erhalten, ob sie eine Lehrstelle erhalten. Falls zuerst ein Praktikum zu absolvieren ha- ben. Diese Praktika dauern bis zu einem Jahr und vereinzelt besteht keine Möglichkeit, an- schliessend im gleichen Betrieb eine Lehre zu starten. Auch im Kanton Zug 3.2. a) Wie werden Praktikantinnen und Praktikanten heute im Betreuungsschlüssel gewer- tet? b) Besteht die Möglichkeit auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene, durch eine an- dere Berechnung des Bet
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3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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jeweils auf seine Wirksamkeit hin überprüft und wo nötig angepasst wird. Seite 2/3 3019.2 - 16250 Es besteht keine Notwendigkeit, eine kantonale Behörde zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Ges der Umsetzung ihrer Massnahmen und legt das Ergebnis dem Regierungsrat vor. Innerhalb des Kantons besteht somit bereits eine aktive Förderung der Chancengleichheit. Des Weiteren kann der Regierungsrat des rinnen und Mitarbeiter ihre Ar- beitsleistung in Form von Telearbeit (Homeoffice) erbringen. Es besteht Anspruch auf fünf Tage bezahlter Urlaub als Vater bei der Geburt seines Kindes sowie als Mutter oder
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3020.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ol- len darum für bereits erfüllt. Für weitergehende Massnahmen, wie im Postulat vorgeschlagen, besteht kein Grund. Die getroffenen Massnahmen genügen. Ein zusätzlicher Aufwand ohne Mehrwert wäre weder