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2985.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Septem-ber 1980 (Gemeindegesetz, GG; BGS 171.1) vorgesehenen erweiterten Auskunftspflicht sollte mit bestehenden bzw. allenfalls einfachen zusätzlichen Instrumenten nachgekommen werden können. Im Übrigen wurde die Möglichkeit zu nehmen, sinnvolle Angebote (Al-ternativen) in Anspruch zu nehmen, welche die bestehenden gesetzlichen und insbesondere IT-sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Auch die Interkantonale
2985.2 - Antrag des Regierungsrats
allfälligen Aufbewahrungsort von Ko- pien.Aufbewahrungsdauer. 4 Neue Datensammlungen und Änderungen bestehender Datensammlungen sind sofort der Datenschutzstelle zu melden. 4 Aufgehoben. 5 Die kantonale Dat sofern 1 Die Organe dürfen DatenPersonendaten bearbeiten, sofern: a) eine gesetzliche Grundlage dafür besteht oder b) es für eine in einer gesetzlichen Grundlage umschriebene Aufgabe unentbehr- lich ist oder Das Organ verweigert die Sperrung oder hebt sie auf, wenn a) eine Rechtspflicht zur Bekanntgabe besteht oder b) die oder der Dritte glaubhaft macht, dass sie oder er dadurch behindert wird, schutzwürdige
2983.1 - Antwort des Regierungsrats
Mitarbei- tende zu fördern. Bei der Zusammensetzung des Personalkörpers der Kantonalen Verwaltung besteht keine A l- tersdiskriminierung. Da entsprechendes Zahlenmaterial aus der Privatwirtschaft fehlt, schäftigung kann im bisherigen oder in einem reduzierten Pensum (Teilpensionierung) erfo l- gen. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Altersgrenze. Die Flexibilisierung des
2984.1 - Antwort des Regierungsrats
sind die Fächer Textiles Gestalten und Technisches Gestalten gleichgestellt. Bis zur 7. Klasse besteht ein Obligatorium beider Fächer und ab der 8.-9. Klasse als Wahlfach. An der Kan- tonsschule Zug wird
3018.2 - Antwort des Regierungsrats
kann dies durchaus sinnvoll sein. Bei einem Praktikum sollten die Jugendlichen möglichst bald, am besten im Rahmen der Pro- bezeit, verbindlich Bescheid erhalten, ob sie eine Lehrstelle erhalten. Falls zuerst ein Praktikum zu absolvieren ha- ben. Diese Praktika dauern bis zu einem Jahr und vereinzelt besteht keine Möglichkeit, an- schliessend im gleichen Betrieb eine Lehre zu starten. Auch im Kanton Zug 3.2. a) Wie werden Praktikantinnen und Praktikanten heute im Betreuungsschlüssel gewer- tet? b) Besteht die Möglichkeit auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene, durch eine an- dere Berechnung des Bet
3019.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
jeweils auf seine Wirksamkeit hin überprüft und wo nötig angepasst wird. Seite 2/3 3019.2 - 16250 Es besteht keine Notwendigkeit, eine kantonale Behörde zur Förderung der Chancengleichheit zwischen den Ges der Umsetzung ihrer Massnahmen und legt das Ergebnis dem Regierungsrat vor. Innerhalb des Kantons besteht somit bereits eine aktive Förderung der Chancengleichheit. Des Weiteren kann der Regierungsrat des rinnen und Mitarbeiter ihre Ar- beitsleistung in Form von Telearbeit (Homeoffice) erbringen. Es besteht Anspruch auf fünf Tage bezahlter Urlaub als Vater bei der Geburt seines Kindes sowie als Mutter oder
3020.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ol- len darum für bereits erfüllt. Für weitergehende Massnahmen, wie im Postulat vorgeschlagen, besteht kein Grund. Die getroffenen Massnahmen genügen. Ein zusätzlicher Aufwand ohne Mehrwert wäre weder
3019.1 - Motionstext
befasst. Der existierende kantonale Massnahmenplan wird innerhalb der Verwaltung und mit den bestehenden Ressourcen ausgeführt. Bis heute liegen praktisch keine messbaren Erfolge vor. Obwohl der Anteil
3018.1 - Interpellationstext
3.2. a) Wie werden Praktikantinnen und Praktikanten heute im Betreuungsschlüssel gewer- tet? b) Besteht die Möglichkeit auf kantonaler oder auf kommunaler Ebene, durch eine and e- re Berechnung des Be
3034.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Anwendung finden. Diese Fahrzeuge werden bis zu einem Halterwechsel nach dem geltenden Steuersystem besteuert (Besitzstandswahrung). Zusätzlich zum vorgeschlagenen neuen Steuersystem soll nach Ansicht des D, den Lebensraum im Kanton Zug qualitativ zu gestalten, verpflichtet, eine Neukonzeption der Besteuerung der Motorfahrzeuge zu prüfen. 2.2. Sicherstellung der Spezialfinanzierung Strassenbau Unabhängig

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