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3033.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
anlässlich ihrer Sitzungen vom 26. November 2019 resp. 12. Dezember 2019. Somit unterstützten die bestellenden Kantone die Abschaffung. Der Bund begrüsste diese Aufhebung ebenfalls. Am 10. Februar 2020 votierte von 5 Franken betrieb der Kanton Zug sein «Nachtangebot» nicht kostendeckend. Bund und Kanton bestellen diese «Nachtlinien» gleich wie alle übrigen Linien. Paragraph 1 Abs. 5 des Gesetzes über den öf das Nachtangebot gleich wie das übrige Angebot im regionalen Per- sonenverkehr: Bund und Kantone bestellen und optimieren das Angebot als Gesamtes. Das GöV und der kantonale Richtplan postulieren eine n
3045.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Gründung einer übergemeindlichen Betriebsgesellschaft und die Zusammenführung der bestehenden Betriebe bedingen – bestehende Trägerschaften in Form von Stiftungen oder gemeinnützigen Aktiengesellschaften en und kann somit durch die Bezügerin oder den Bezüger über weite Strecken gesteuert werden. So besteht z. B. Wahlfreiheit unter den kantonalen Pflegeheimen, so dass die pflegebedürfti- gen Personen bzw
3046.1a - Beilage Jahresbericht MROS
11111 111111 I:III iiiumiisi miiii It ii Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt
3046.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
damit unbegrenzte Möglichkeiten, weitere schmutzige Gelder zu waschen und zu investieren. Dadurch bestehe die Gefahr, dass wesent- liche Teile ganzer Volkswirtschaften durch das organisierte Verbrechen
3046.1 - Motionstext
srechtliche Geldwäschereigesetz ersatzlos aufzuheben. Es hat sich in den rund 20 Jahren seines Bestehens zu einem Überwachungs-, Denunziations- und Bürokratiemonstrum entwickelt. Es verpflichtet mittlerweile
3058.3b - Beilage 2 Vorschläge
Variante II Kann der Beitrittsbeschluss zur IUV 2019 in den Kantonen nicht bis Ende 2019 erfolgen, so besteht fol gende Vorgehensmöglichkeit: «Der Kanton XY beschliesst: 1. Der Kanton XY erklärt per 31. Dezember
3075.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
den Richtplan auf: f) Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen. g) Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbeziehungen während entstehen. Die Aufbereitung der Grundmoräne bedingt eine Vorwaschanlage, wofür sich das Werkareal Boden bestens eignet. 5. Dem Kapitel A.3.a ist zu entnehmen, dass der Kanton Zug den Abbaustandort Hatwil/Hub - Hatwil/Hubletzen keineswegs um ein ungeeignetes Gebiet handelt. Im Gegenteil. Das Gebiet eignet sich bestens für den Kiesabbau. 3075.1 - 16269 Seite 37/37 9. Sollte der Kantonsrat den Kiesabbaustandort im Richtplan
3073.2a - Beilage Mitbericht Regierungsrat
igung) verkraften müssen, besteht jedoch nichts. Insbesondere Perso nen, welche in einem Tief lohnsegment eine Anstellung haben, trifft diese Kürzung empfindlich. Es besteht sogar die Gefahr, dass diese Einlösung und Abrechnung der Gutscheine ist administrativ sehr aufwändig und könnte nicht mit den bestehenden Ressourcen in der kantonalen Ver waltung abgedeckt werden. Auch die Unternehmen würden administrativ
3075.1a - Beilage Synopse Richtplan
Tieflage zu führen; f. Die bestehende Grundwasserfassung Nr. 1352 ist zu erhalten. Massnahmen zur Grundwasseranreicherung sind vorzusehen; g. Aufrechterhalten der bestehenden Wanderwegbezie- hungen wärend gen (2040) Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoffen, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400 000 m3 Kiesab- bauvolumen gen (2040) Sicherung der Versorgung des Kantons mit mineralischen Rohstoffen, Steinen und Erden besteht ein kantonales Interesse. Der Kanton geht bis 2025 von jährlich rund 400 000 m3 Kiesab- bauvolumen
3074.01 - Petitionstext
Fahrplanwechsel Dezember 2020 die Buslinle 5 Zug Bahnhof bis Waichwil Bahnhof via St. Adrian weiterhin bestehen zu lassen. Die vorgesehene Variante mit Umsteigen an Werktagen auf die Linie 3 oder die Stadtbahn

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