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3170.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
nicht erfüllen. Die Reduktion von problematischen Glasflächen ist sicher der beste Vogelschutz. Wo doch ein- mal bestehende Verglasungen erneuert werden müssen, wird jeweils ein vogelfreundliches Glas von Glasprodukten mit Produzenten engagiert. Die Vogelwarte bietet bei Vogelschutzproblemen an bestehenden Ge- bäuden (oder Bauprojekten) auch eine kostenlose Erstberatung an. Somit ginge es vor allem darum Vogelschlag in den Bauordnungen berücksichtigt wird. Für das geforderte Erstberatungsangebot bei bestehenden Gebäuden müsste der Fokus vor allem innerhalb der Bauzonen liegen. Ausserhalb der Bauzonen achten
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
des Heizungs- und Warmwas- sersystems vollzogen werden. Das heisst für bestehende Bauten mit fünf oder mehr Nutzein- heiten besteht die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heiz- oder Warmwasserkostenabrech- Bauanzeige einzureichen. Bei einem Neueinbau einer Heizungsanlage besteht somit eine Bauanzeigepflicht. Beim Ersatz der Heizung besteht gemäss bisheriger Praxis keine Meldepflicht, was jedoch entsprechend geringen Energiebedarf aufweisen und einen Teil ihrer Energie selbst erzeugen. Ungenügend gedämmte, bestehende Wohnbauten sollen beim Ersatz der fos- silen Heizung einen Teil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren
3205.3b - Beilage: E-Mail Bundesamt
sind, bin ich Ihnen für eine baldige Rückmeldung und Einschätzung sehr dankbar. Vielen Dank und beste Grüsse Carmen Lingg Sicherheitsdirektion Carmen Lingg Juristische Mitarbeiterin / Co-Leiterin Opf
2980.1 - Interpellationstext
USG). Die Abschaltung, also kein Licht am falschen Ort zur falschen Zeit, ist die einfachste und beste Lösung des Umweltproblems. Und wo beleuchtet werden muss, ist für Menschen und Natur eine Farbtemperatur in der Dunkelheit «verschwi n- den» lässt. Durch das Vorsorgeprinzip aus dem Umweltschutzgesetz besteht bereits eine gesetzliche Ve r- pflichtung zur Vermeidung von schädlicher oder lästiger Lichteinwirkung
3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
historisch nachvollziehen zu können. Darüber hinaus müssen die bestehenden ZPK-Nummern bis zur vollständigen Migration der bestehenden Datenbezüge bzw. bis zu einer Erneuerung der Fachanwendungen, welche Vorgaben werden verdeutlicht und Verfahrensabläufe präzisiert. Im Bereich der Einwohnerregister werden bestehende Lücken geschlossen, erforderliche Anpassungen infolge zwischenzeitlich eingetretener Gesetzesände- gesetzlichen Anpassungen für die kantonalen Personenregister und wird voraussichtlich über den bestehenden Personaletat ge- währleistet werden können. Gestützt auf den Kantonsratsbeschluss betreffend T
2996.4c - Beilage Stellungnahme Regierungsrat
ausgespro chen werden. Auch soll die Verpflichtung für die Begünstigten in Zukunft lediglich darin beste hen, «in ihren Kommunikationsmitteln» wie z.B. in Jahresberichten oder Veranstaltungsflyern in geeigneter nen, so hat er als verhältnismässig kleiner Kanton das hier zu behandelnde, aus zwei Konkor daten bestehende Vertragswerk doch ganz massgeblich mitgeprägt. Unter diesen Umständen wertet der Regierungsrat
2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Fachpersonen, welche sowohl den Inhalt als auch die Entstehungsge- schichte der beiden Konkordate am besten kennen und daher detailliert auf die entsprechen- den (Nach-)Fragen aus der Kommission eingehen konnten Statuten) weiter funktionieren. lm Ergeb- nis würden zwei nicht aufeinander abgestimmte Rechtsordnungen bestehen (das GSK auf der einen Seite und die IKV 1937 inkl. Statuten der Swisslos auf der anderen Seite)
3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Es besteht zwar keine Konkordatspflicht für den Kanton Zug, jedoch ist unter Berücksichtigung aller Umstände ein Wiederanschluss an die interkantonale Vereinbarung IFM für den Kanton Zug der beste und rechtlichen Konsequenzen der Kündigung bzw. des Wiederbeitritts sind heute klar und un- bestritten. Es bestehen keine Zweifel an der Tatsache, dass der Wiederbeitritt zur Interkanto- nalen Vereinbarung IFM für
3058.2a - Anhang 1 Konkordatstext
eines Fachbereichs zu einer Kostengruppe ändern, zusätzliche Kostengrup- pen einrichten und / oder bestehende Kostengruppen aufteilen. In begründe- ten Fällen kann sie zudem die für die Forschung anzurechnenden
3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
Projekt Ablösung Register Informati- onssystem – Ablösung ISOV ZPK»: Im Rahmen der Migration von bestehenden Online-Zugrif- fen auf das neue Registerinformationssystem überprüft die Datenschutzstelle in enger begründen sowie mit der un- ter Ziff. 1.3 erwähnten, prioritär zu behandelnden Migration von bestehenden Online-Zugriffen auf das neue Registerinformationssystem. Der Umfang der Mitarbeit in der Gesetzgebung oder der neuen Mitarbeiterin sein. Schengen-Kontrollen Eine Pflicht zu regelmässigen Kontrollen besteht namentlich gestützt auf das Schengen-Assoziie- rungsabkommen betreffend Zugriffe auf das Schengener

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