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3086.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Es besteht zwar keine Konkordatspflicht für den Kanton Zug, jedoch ist unter Berücksichtigung aller Umstände ein Wiederanschluss an die interkantonale Vereinbarung IFM für den Kanton Zug der beste und rechtlichen Konsequenzen der Kündigung bzw. des Wiederbeitritts sind heute klar und un- bestritten. Es bestehen keine Zweifel an der Tatsache, dass der Wiederbeitritt zur Interkanto- nalen Vereinbarung IFM für
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3058.2a - Anhang 1 Konkordatstext
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eines Fachbereichs zu einer Kostengruppe ändern, zusätzliche Kostengrup- pen einrichten und / oder bestehende Kostengruppen aufteilen. In begründe- ten Fällen kann sie zudem die für die Forschung anzurechnenden
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3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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Projekt Ablösung Register Informati- onssystem – Ablösung ISOV ZPK»: Im Rahmen der Migration von bestehenden Online-Zugrif- fen auf das neue Registerinformationssystem überprüft die Datenschutzstelle in enger begründen sowie mit der un- ter Ziff. 1.3 erwähnten, prioritär zu behandelnden Migration von bestehenden Online-Zugriffen auf das neue Registerinformationssystem. Der Umfang der Mitarbeit in der Gesetzgebung oder der neuen Mitarbeiterin sein. Schengen-Kontrollen Eine Pflicht zu regelmässigen Kontrollen besteht namentlich gestützt auf das Schengen-Assoziie- rungsabkommen betreffend Zugriffe auf das Schengener
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3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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einer umfassenden Einzelfallbeurteilung, wofür das Bauanzeigeverfahren nicht vorgesehen sei. Es bestehe somit die Gefahr, dass trotz Hinweis auf die Möglichkeit einer Bauanzeige dennoch ein formelles Auf Hinweis eines Kommissionsmitglieds, dass es bei Abs. 1 nur um Neubauten und bei Abs. 2 um bestehende Bauten gehe, schlug die Baudirektion vor, einen neuen Abs. 3 zu schaffen, wo- nach bei einer A vorhandene Förderprogramme von Bund, Gemeinden und Dritten.» Aus systematischen Gründen wurde der bestehende Abs. 2 in Abs. 1 integriert. Dies wurde mit 12 : 1 Stimmen und ohne Enthaltung angenommen. Die
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3227.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbau und Gewässer
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Vorlage Nr. 3227.3 Laufnummer 16705 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «KS Q, Umgestaltung Zentrum, Gemeinde Menzingen» Bericht und Antrag der Kommission für
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3229.2 - Antwort des Regierungsrats
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Regierungsrat auch in Zukunft einnehmen. Die Erfolge des Kantons Zug in verschiedenster Hinsicht sind der beste Beweis dafür. C. Antrag Kenntnisnahme. Zug, 11. Januar 2022 Mit vorzüglicher Hochachtung Regierungsrat
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2787.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2787.2 Laufnummer 15738 Interpellation von Daniel Marti betreffend Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme und deren Einfluss auf Globalbeiträge vom Bund Antwort des Regierungsrats vom
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2789.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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wurde. 2. Eintreten Mit dem geltenden System können sich Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Beste l- lung von amtlichen VerteidigerInnen ihre Gegner selber auswählen. Gerade im Vorverfahren kann dies zwischen der fallführenden und der leitenden Staatsanwaltschaft ist klar abgegrenzt. Zudem besteht gegen die Bestellung eine r amtlichen Verteidigung auch ein Beschwerderecht. Am Ende dieser Diskussion beschloss amtliche Verteidigung von der im jeweiligen Verfahrenssta- dium zuständigen Verfahrensleitung zu bestellen ist (Art. 133 Abs. 1 stopp, SR 312.0). Die Lö- sung dieses Dilemmas fand das Obergericht über das
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2799.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2799.1 Laufnummer 15614 Kleine Anfrage von Ralph Ryser betreffend Zügelaktion der Zuger Polizei Antwort des Regierungsrats vom 28. November 2017 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte D
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2855.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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(Zinsen und Abschreibungen) über die Abgeltung im RPV an die Besteller weiter verrechnen. Bei gleichbleibender finanzieller Beteiligung der Besteller an den Folgekosten müsste das öV- Angebot im Umfang der als 2 Prozent ausweisen. Das Zuger Bussystem befördert zwei Drittel der ge- samten Nachfrage im bestellten öV des Kantons und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung der Mobilitätsbedürfnisse Beitrag. Neben dem kantonalen Angebot werden sich auch die Kosten der von den Gemeinden bei der ZVB bestellten Ortsbusleistungen in ähnl i- chem Verhältnis verteuern. 7.3. Anpassungen von Leistungsaufträgen