-
3116.2 - Antwort des Regierungsrats
-
etwas länger, erfüllt aber das Qualitätskriterium bezüglich Belagsart um einiges besser als die bestehende Linienführung, die zu 100 Prozent auf Hartbelag verläuft. Abbildung 3: Konkretes Beispiel einer
-
3115.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Architekten AG aus Zug als Sieger gekürt werden. Dieser wird den betrieblichen Anforderungen am besten gerecht und löst die Aufgabe mit präzisen und intelligenten Eingriffen. Im Umgang mit dem denkmalge- sich einig, dass das Projekt «ESTRADE» die unterschiedlichen, teils gegenläufigen Anforderungen am besten erfüllte. Mit Beschluss vom 31. März 2020 folgte der Regierungsrat dem Antrag des Beurteilungsgremiums ergeben. 2. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine hindernisfreie Ausgestaltung von Bauten am besten und kostengünstigsten umgesetzt werden kann, wenn die entsprechenden Vorgaben von Anfang an in die
-
3116.1 - Interpellationstext
-
Bikerweg Rossalmig / Sod Im Gebiet Rossalmig / Sod, in den Gemeinden Ober- und Unterägeri, wurde ein bestehender Wanderweg auf neuen, primär als Bikerweg benutzten und für Wandernde nicht akzeptierbaren neuen Nutzungsver- zichts sind Ruhezonen für Flora und Fauna zu schaffen. Wenn es zutrifft, dass der bestehende Wanderweg aufgrund des Waldschutzgebietes verlegt werden muss, wäre dies ein Widerspruch, weil festgesetzt! Bei der Richtplanan- passung 2016 wurden keine Änderungen der Linienführung des bestehenden Wanderwegs vor- genommen! Mit den Korporationen Unterägeri und Oberägeri wurden offenbar Verträge
-
3115.1 - Interpellationstext
-
16351 2. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass eine hindernisfreie Ausgestaltung von Bauten am besten und kostengünstigsten umgesetzt werden kann, wenn die entsprechenden Vorgaben von Anfang an in die Bauen koordiniert werden muss. Es ist also davon auszugehen, dass die Treppe nicht wie ab- gebildet bestehen bleibt. Auch die behindertengerechte Zugänglichkeit zum Verwaltungsgericht und zum Restaurant werden
-
3122.2 - Antwort des Regierungsrats
-
einer Weiterbildung. Die Beurteilung der Bewerbungen erfolgt durch jährlich wechselnde Fachjurys, bestehend aus ausserkantonalen Jurorinnen und Juroren. In der Sparte Musik findet jeweils ein Vortrag vor 2 - 16532 Seite 3/6 Eine Kunstankaufsgruppe entscheidet über die Ankäufe. Die Kunstankaufsgruppe besteht sei- tens des Amts für Kultur aus der Amtsleitung und aus der wissenschaftlichen Mitarbeiterin, wel-
-
3123.1 - Antwort des Regierungsrats
-
aber nicht aus- schliesst, dass auch Bussen ausgesprochen werden. Präventive Kontrollen können am besten bei den Einwasserungsstellen durchgeführt werden. Die Schlauchbootfahrenden können dort instruiert betreffend dem gemeinsamen Flussabschnitt? Wie in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 ausgeführt, bestehen keine Vereinbarungen zwischen den Kantonen und es erfolgen auch keine gemeinsamen Kontrollen. Jeder Kantonen Luzern und Aargau geplant und die Kosten geteilt? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, besteht keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Kantonen Aargau, Luzern und Zug. Daher gibt es auch
-
3121.1 - Interpellationstext
-
Vorlage Nr. 3121.1 Laufnummer 16363 Interpellation von Esther Haas, Andreas Hürlimann und Tabea Zimmermann Gibson betreffend Projekt Kantonsstrasse 4 (KS 4) Alpenblick–Kollermühle vom 28. Juni 2020 Di
-
3012.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
tationen) Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung nicht veränderter vorgeprüfter Grundbuchgeschäfte Kontakt zur Bestellerin bzw. zum Besteller innert 5 Tagen; keine Abweisung %) – Verkehrsplanung – Agglomerationsprogramme – Bestellung öffentlicher Personenverkehr – Überregionale Angebots- und Infrastrukturplanungen – Bestellung Schifffahrtsleistungen – Fachstelle Fuss- und V Zentrum 17 Aktueller und vielfältiger Bestand von Unterrichtsme- dien ist im Online-Katalog such- und bestellbar Kantonale und gemeindliche Lehrpersonen, PH-Studie- rende Bestandspflege: Erhaltung und weiterer
-
3153.4a - Synopse
-
Amtsblatt erscheint in elektronischer Form (e- Amtsblatt) und in gedruckter Form (pAmtsblatt). 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, genügt die Angabe des Titels Titels und der Hinweis, dass der Erlass auf der Staatskanz- lei eingesehen und bezogen werden kann. 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, so genügt im Amtsblatt in ge- berücksichtigt dabei insbe- sondere die Interessen der Öffentlichkeit und die pri- vaten Interessen. 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, so genügt im pAmtsblatt die Angabe
-
3153.3a - Synopse
-
Das Amtsblatt erscheint in elektronischer Form (eAmtsblatt) und in gedruckter Form (pAmtsblatt). 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, genügt die Angabe des Titels Titels und der Hinweis, dass der Erlass auf der Staatskanz- lei eingesehen und bezogen werden kann. 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, so genügt im Amtsblatt in ge- berücksichtigt dabei insbe- sondere die Interessen der Öffentlichkeit und die pri- vaten Interessen. 2 Besteht an einer vollständigen Veröffentlichung kein allgemeines Interesse, so genügt im pAmtsblatt die Angabe