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412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
ihrer mutmasslichen Entwicklung der- jenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten ge- fördert werden können. 2 Zentrales Element des Verfahrens ist der von der Lehrperson und den
413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. August 2025) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
413.111 - Ausführungsbestimmungen 1 zum Einführungsgesetz Berufsbildung
Bildungsleistungen gemäss Art. 31 und Art. 32 der Berufsbildungsverordnung4). 2 Für die Kostenübernahme besteht keine Alterslimite. * 3 Im Bereich der höheren Berufsbildung werden nur Kosten übernommen, für welche
412.312 - Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals (Schulsubventions-Verordnung)
Kanton Zug 412.312 Verordnung betreffend Pauschalbeiträge an die Besoldungen des gemeindlichen Lehrpersonals * (Schulsubventions-Verordnung) Vom 25. November 2008 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungs
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen an Fahrzeuge und Bauten sind der Gebäudeversicherung Zug vor der Bestellung einzurei- chen. 9) BGS 722.21 20 722.212 2 Vorab erstellt die Gemeinde ein Bedarfskonzept, das 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit zusätzlichem Atemschutz. Ziff. 10 Ersteinsatzelement 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit Löschschaum und Netzmittel. Ziff. 12 Schwerer Wassertransport 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung
942.461 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS)
Kanton Zug 942.461 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (Kantonale Geldspielverordnung, V EG BGS) Vom 9. Mai 2023 (Stand 12. April 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug,
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
keine abweichenden Bestimmungen enthal- ten. § 8 Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen. 2 Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
Rektorin bzw. einem Rektor geführt. Es ist auch ein Co-Leitungsmodell möglich. 2 Die Schulleitung besteht aus der Rektorin bzw. dem Rektor und den Pro- rektorinnen bzw. den Prorektoren. Sie organisiert sich
162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
Kanton Zug 162.14 Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG) Vom 19. Februar 2024 (Stand 1. April 2024) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, gestützt

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