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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 16 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Prüfungen § 12 Schriftliche Prüfungen § 13 Mündliche Prüfungen § 14 Notenskala § 15 Noten § 16 Bestehensnorm § 17 Wiederholen der Prüfung § 18 Fachmittelschulausweis 4. Fachmaturität Pädagogik § 19 Organisation en und mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. * § 25 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
831.521 - Normalarbeitsvertrag Privathaushalt (NAV Privathaushalt)
auszuhändigen. 13) SR 831.40 14) SR 220 8 831.521 § 28 Übergangsbestimmung 1 Für alle unter dem bestehenden NAV Privathaushalt abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse treten 6 Monate nach Inkrafttreten dieses dessen, was sie während eines Monats an Lohn erhalten hätte. Beim Tod der zu betreuenden Person besteht der Anspruch gegenüber dem Nachlass. § 5 Arbeitszeugnis 1 Die arbeitnehmende Person kann jederzeit e Person das Haus verlassen kann und der zu betreuenden Person nicht zur Verfügung steht. Dabei besteht für die arbeitnehmende Person auch keine telefonische Ruf- bereitschaft. 2 Die arbeitnehmende Person
413.17 - Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
gilt als Nachweis. § 10 Prüfungsergebnis 1 Die Prüfungskommission (Notenkonferenz) entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Diplomprüfung und die Erteilung des Diploms. * 3 413.17 2 Die Prüfungskommission LBBZ Schluechthof in ei- nem Studienreglement. * 2 413.17 § 7 Diplomprüfung 1 Die Diplomprüfung besteht aus mehreren mündlichen und schriftlichen Prüfungen, welche in Prüfungssessionen aufgeteilt sind
413.113 - Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
und die Examinatorinnen/Examinatoren der betroffenen Abschlussklassen an. 2 Der Entscheid über das Bestehen der Berufsmatura wird auf Antrag der Leitung der Berufsmaturitätsschule von der Prüfungsnotenkonferenz
Einsatzbereitschaft 4.1 Arbeitsgruppe Katastrophenplan Die ständige Arbeitsgruppe Katastrophenplan, bestehend aus je einem Vertreter der Stabsstelle der Notorganisation, der Zuger Polizei1), des Feuer- weh des Katastrophenalarms wird die Gesamt-Einsatzlei- tung dem Katastrophenstab übertragen. Dieser besteht aus: dem Polizeikom- mandanten (als Leiter), dem Feuerwehrinspektor, dem Vertreter Zivilschutz, einem
421.11 - Richtlinien für die Förderung von professionellen audiovisuellen Produktionen (Filmförderung) im Kanton Zug (Richtlinien Filmförderung)
rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt werden nicht gefördert. Art. 3 Rechtsanspruch 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Förderungsbeiträ- gen. II. Antragsberechtigung Art. 4 übersteigen. In den übrigen Fällen entscheidet die Di- rektion für Bildung und Kultur. 4 421.11 2 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Förderungsbeiträ- gen. IV. Förderungsberechtigte Fil
414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
wiederholt werden, auch wenn bereits einmal eine Repetition erfolgt ist. 4 Bei einer Repetition besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bis- her besuchten Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 4 414.135 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Wegweisung von der Schule 1
3244.1 - Antwort des Regierungsrats
fähigkeit kaum verbessert, ist nicht ausreichend, um die Voraussetzungen von Art. 59 AVIG zu erfül- len. Bestehen erhebliche Zweifel, dass die Massnahme in Bezug auf die Vermittlungsfähigkeit der versicherten Person Deren Aufgabe ist es lediglich, in gewissen Fällen durch konkrete Eingliede- rungsmassnahmen eine bestehende Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Kann der versicherten Person eine zumutbare Stelle zugewiesen werden Laufbahnberatung. Dabei war für den Bundesrat zentral, dass mit diesen Projektgeldern keine bereits bestehenden Angebote er- setzt bzw. keine Sozialversicherungen quersubventioniert werden. Insofern wurde das
3252.2 - Antwort des Regierungsrats
somit auch energieschonend. Unter Berücksichtigung dieses allgemeinen Grundsatzes im Umgang mit bestehender Substanz sind fast bei jedem Baudenkmal konkrete bauliche Mass- nahmen möglich, um die Energiebilanz kantonale Energiegesetz in Revision 4. Im Zentrum steht die Integration der MuKEn 2014. Zudem sollen bestehende Unsicherheiten im Vollzug bereinigt werden. Die erwähnten Ausnahmebestimmungen sind im Grundsatz sieht der Denkmalschutz seinen Beitrag zur Energiestrategie 2050? Denkmalschutz zielt darauf ab, bestehende Werte zu erhalten, schonend zu nutzen und an zu- künftige Generationen weiterzugeben. Mit diesem
3252.1 - Interpellationstext
Artikel 45, Abschnitt 2, schreibt die sparsame und effiziente Energienutzung in Neubauten und in bestehenden Gebäuden vor. Die Kantone müssen bei Erlass ihrer Vorschriften den Anliegen energetischer Sanierung

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