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3259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kursangebot wird bei der jeweiligen Gesellschaft bestellt und abgegolten (bislang: an beide Gesellschaften zusammen). - Gewinn/Verlust aus der Bestellung sind bei der jeweiligen Gesellschaft in eine Spezialre- im Zentrum: «Bestellverfahren optimiert» Das Bestellverfahren wendet der Kanton aktuell und in den letzten Jahren an. Es entspricht dem Bestellverfahren für die Leistungen des öffentlichen Verkehrs. Neu Interesse rechtfertigt die finanzielle Unterstützung der beiden Gesellschaften. Das zu- künftige Bestellverfahren ermöglicht es dem Regierungsrat auch, gezielt auf das Angebot der Seite 10/17 3259.1 - 16639
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3259.3 - Kommission für Raum, Umwelt und Verkehr
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beim Ägerisee erreichbar sei, wobei sich die beiden Gesellschaften dafür anstrengen müssen. Zudem bestehen auch Bestrebungen und Ideen, um die Wetterabhängigkeit im Sommer abzufedern. Diese seien aktuell
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3259.2 - Antrag des Regierungsrats
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dert: § 2 Abgeltung 1 Die Beteiligung erfolgt mittels einer jährlichen Abgeltung auf dem vom Kanton bestellten Leistungsangebot. Dieses beinhaltet einen massgeblichen Anteil an Kursschifffahrten. 2 Bei diesem
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3285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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des Kantons Zug? Was sind die Nachteile dieser aktuellen Situa- tion aus Sicht des Kantons Zug? Besteht aus Sicht des Kantons Zug Anpassungsbedarf? Antworten: Die Statuten werden im 1. Quartal 2022 dergestalt
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3285.5a - Gründungsstatuten vom 2. März 2022
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dnis aller Mitglieder kann eine Mitgliederversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung bestehenden Formvorschriften abgehalten werden. Art. 11 Beschlussfähigkeit 1 Jedes Mitglied hat eine Stimme SITZ UND ZWECK Art. 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen «ITSec4KMU – Cybersicherheit KMU Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Rotkreuz. 2 Je nach Sprache sind folgende Namen Art. 7 Haftung Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Es besteht weder eine persönliche Haftung noch eine Nachschusspflicht der Vereinsmitglieder. IV. ORGANISATION
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3294.2 - Antwort des Regierungsrats
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Aufwand zu besteuernde Personen jeweils mitberücksichtigt, auch wenn diese noch nicht definitiv veranlagt sind. 3294.2 - 16873 Seite 5/6 sche Liegenschaften oder Betriebstätten) die Besteuerung des weltweiten ge Ausländerinnen und Ausländer pauschal besteuert werden? b) Kann er dafür garantieren, dass keine Ausnahmen gemacht werden? Für jede nach Aufwand besteuerte Person wird vor Zuzug in den Kanton Zug im haben zehn bisher nach dem Aufwand besteuerte Personen der Steuerverwaltung mitgeteilt, dass sie ab der Steuerperiode 2021 von der Auf- wand- zur ordentlichen Besteuerung wechseln. Diese Wechsel im Steuerstatus
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3296.2 - Antwort des Regierungsrats
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Die Dossiers von Erwachsenen ab dem 26. Altersjahr werden entweder archiviert oder vernichtet. Es besteht dazu eine Archivierungsvereinbarung vom 26.2.2018 mit dem Staatsarchiv. Ar- chiviert werden nur einige
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3296.2b - Beilage 2: SPD interne Kriterien
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ch (NA) LRS und Dyskalkulie - Voraussetzungen und Ablauf (Papier 6368) Peter Müller Leiter 1 Mit bestem Dank für die Genehmigung durch den Leiter Martin Brunner Seite 2/2 Diagnose von Lese- und Rechts
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3294.1 - Interpellationstext
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daraus fliessende Steuerertrag? 2. Wie erfolgt die Besteuerung des Vermögens bei der Pauschalbesteuerung? 3. a) Wie viele der vor 2016 pauschal besteuerten Personen werden 2021 nicht mehr so, sondern ordentlich hat. Am 1.1.2021 endete die Übergangsfrist, so dass diese Anforderungen nun für alle pauschal besteuerten Steuerpflichtigen gelten. Im Jahr 2014, also vor der Gesetzesrevision, gab es im Kanton Zug 106 nicht mehr erfül- len? b) Wie gross ist der geschätzte Steuerertrag der neuerdings ordentlich besteuerten Per- sonen pro 2021? 4. Im Jahr 2006 waren weniger als 2 % der pauschalbesteuerten Personen schweizweit
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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technischer Regelungen erhält und damit eine ähnliche Stellung wie der Gesetzgeber einnehmen wird. Jedoch besteh t keine Ver- pflichtung zu einem externen Vernehmlassungsverfahren vor dem Erlass dieser Reglemente unbedingt abgeschafft, sondern es den Gemeinden freige- stellt werden soll, ob sie eine solche bestellen wollen oder nicht. Seite 4/15 3299.3 - 16868 4. Eintretensdebatte Die Kommission beschloss mit 14 Brandschutzes sei oder ob diese Aufgaben nicht bei der Baudirektion angegliedert werden könnten. Es bestehe die Gefahr eines Interes- senkonflikts bei der Gebäudeversicherung Zug, weil sie die von ihr zu