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3333.3 - Antrag des Regierungsrats (Lehrpersonalgesetz)
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haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: 1. JahresgehaltJahreslohn, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) a) GrundgehaltGrundlohn (12/13 halb oder ausserhalb des Staatsdienstes kann angemessen angerechnet wer- den. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen senminimum. Die zehnte Stufe entspricht dem Maximum der Gehaltsklasse. 6 Jede GehaltsklasseLohnklasse besteht aus zehn GehaltsstufenLohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der GehaltsklasseLohnklasse
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3332.2 - Antwort des Regierungsrats
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abgehandelt. Die Aktennotiz wurde – wie bei Personalunterlagen üblich – als ver- traulich vereinbart. Es bestehen im vorliegenden Fall gute Gründe dafür – nicht zuletzt zu schützende Persönlichkeitsinteressen der Fachschaftsleitung, eine externe Fachexpertin oder ein externer Fachexperte und die Schulleitung. Es besteht kein Automatismus, dass nach diesen Verfahren eine weiter e Anstellung erfolgt, auch wenn die meisten durch Ablauf der Vertragsdauer endet und kein Anspruch auf die Verlängerung des Jahresvertrages besteht (s. auch Antwort zur Frage 5a). Frage 8: Welche Prozessabläufe hat der Regierungsrat, um in der Zukunft
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3333.4 - Antrag des Regierungsrats (Gebäudeversicherungsgesetz)
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. 3 Der Regierungsrat erlässt die Vollzugsbestimmungen. § 7 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier weiteren Personen. Im Übrigen konstituiert
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3245.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3245.2 Laufnummer 16793 Laufnummer Nr. Interpellation von Peter Letter, Karen Umbach und Michael Arnold betreffend Auswertung des Studienerfolgs von Zuger Maturanden*innen an Universitäten
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3243.2 - Antwort des Regierungsrats
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Menzingen bei sämtlichen Bauprojekten das Trennsystem verlangt. Damit verringert sich durch den Ersatz bestehender Bauten durch neue Bauten die absolute Anzahl Liegenschaften mit einem Mischsystem. Der relative verursacht werden (vgl. Beilage Abschnitt A, Seiten 5 und 6). Bei der Umsetzung der Massnahmen soll das bestehende Mischsystem schrittweise ins Trennsystem überführt und im Rahmen einer rollenden Planung zunehmend GEP-Massnahmen in den beiden Gemeinden Oberägeri und Unterägeri wie z. B. die Eliminierung von bestehenden Kombischächten und von Fehlanschlüssen sowie den konsequenten Weiterausbau des Trennsystemanteils
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3236.1 - Postulatstext
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Konto bilden, dies führt dann später auch zu tieferen Renten. Bei den Vorsorgeplänen der Zuger PK besteht die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle bei der Hälfte der BVG-Eintrittsschwelle festzusetzen. Die
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3245.1 - Interpellationstext
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nimmt eine Periode von acht Jahren nach Beginn des Studiums, die andere sechs Jahre. Offensichtlich besteht jedoch ein substanzieller Unterschied in der Stu- dienerfolgsquote von Maturanden*innen der beiden
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3246.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3246.1 Laufnummer 16595 Interpellation der FDP-Fraktion betreffend Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Individualbesteuerung einführen vom 4. Mai 2021 Die FDP-Fraktion hat am 4. Mai 2021
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3270.2 - Antwort des Regierungsrats
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stehen an definierten Standorten (Hubs). Aktuell bestehen in Rotkreuz zehn solche Hubs (u. a. Bahnhof, Suurstoffi, Roche und Erlenpark). In der Stadt Zug bestehen «free floating»-Systeme. E-Trottinette können Markierung). 3270.2 - 16872 Seite 3/5 2. Das kürzlich vorgestellte Mobilitätskonzept des Kantons besteht hauptsächlich aus allge- meinen Kernsätzen. Jedenfalls sind keine konkreten Aussagen zur künftigen E-Trottinette einsammeln und kosten- deckende Gebühren für diesen «Service» verlangen. Im Weiteren besteht eine WhatsApp- Gruppe, wo Dritte oder der Werkhof der Stadt Zug falsch abgestellte E-Trottinette
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3275.1 - Interpellationstext
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rweise ist in den verdichteten Gebieten ein Zuzug von Familien mit Kindern zu beobachten. Die bestehenden Schulanlagen sind mehrheitlich ergänzt und ausgebaut worden. Ein weiterer Ausbau der Schulanlagen