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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
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schriftlich mit und setzt eine Frist zur Behe- bung. 2 Besteht eine unmittelbare Gefahr, ordnet die Feuerschau die notwendigen So- fortmassnahmen an. 2 Besteht eine unmittelbare Gefahr, ordnet die Feuerschau
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3299.3a - Beilage Synopse
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schrift- lich mit und setzt eine Frist zur Behebung. 2 Besteht eine unmittelbare Gefahr, ordnet die Feu- erschau die notwendigen Sofortmassnahmen an. 2 Besteht eine unmittelbare Gefahr, ordnet die Ge- bäudev
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3297.1 - Antwort des Regierungsrats
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Kantons Zug (PBG) im Zu- sammenhang mit Mobilfunkantennen beschlossen. Im Gebiet der Planungszone besteht somit grundsätzlich ein Bauverbot für neue Mobilfunkanlagen. Kantonsrat Thomas Gander stellt dazu
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3314.2 - Antwort des Regierungsrats
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ein breites Spektrum von Massnahmen, die aber für keine Behörde zu den Hauptauf- gaben gehören. Es bestehen darum Netzwerke und Arbeitsgruppen von staatlichen Organisati- onen sowie Initiativen von priva behandelt werden. b) Falls ja, was für konkrete Handlungsfelder sieht er? Falls nein, warum nicht? Es bestehen folgende Handlungsfelder, wovon einige in der Pandemie neu aufgesetzt oder ver- stärkt worden sind: den Landwirten diesbezüglich anderweitig unter die Arme gegriffen wer- den? Für dieses Anliegen bestehen diverse Möglichkeiten und Ansatzpunkte; die nachfolgende Auf- zählung erhebt keinen Anspruch auf
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3314.1 - Interpellationstext
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Medienberichten hat sich die Problematik «Littering» seit Ausbruch der Corona-Pandemie verschärft. Besteht nach Ansicht des Regierungsrats Hand- lungsbedarf? b) Falls ja, was für konkrete Handlungsfelder
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3333.2 - Antrag des Regierungsrats (Personalgesetz)
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und Mitarbeiter sind verpflichtet, die zur Erfüllung ihrer Auf- gaben notwendigen Fähigkeiten nach bestem Können weiterzuentwickeln und auf neue Erkenntnisse und Methoden auszurichten. Sie können zur Teilnahme verpflichtet, sich die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Fähigkeiten anzueignen bzw. nach bestem Können wei- terzuentwickeln und auf neue Erkenntnisse und Methoden auszurichten. Sie kön- nen zur 23. November 2021; Vorlage Nr. 3333.2 (Laufnummer 16782) 1. Jahresgehalt, bestehend aus: 1. JahresgehaltJahreslohn, bestehend aus: a) Grundgehalt (12⁄13 des Jahresgehaltes) a) GrundgehaltGrundlohn (12⁄13
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3333.1a - Beilage: Lohneinreihungsverordnung
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Angehörigen und Betroffe- nen - Erledigen von administrativen Aufgaben (Rapporte, Berichte, Waren bestellen etc.) - Kontrollieren der Rettungsfahrzeuge und verantwortlich für die Sauberkeit der Fahr- zeuge
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3333.3 - Antrag des Regierungsrats (Lehrpersonalgesetz)
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haben an die Lehrpersonen folgende Besoldungen auszurichten: 1. Jahresgehalt, bestehend aus: 1. JahresgehaltJahreslohn, bestehend aus: a) Grundgehalt (12/13 des Jahresgehaltes) a) GrundgehaltGrundlohn (12/13 halb oder ausserhalb des Staatsdienstes kann angemessen angerechnet wer- den. 6 Jede Gehaltsklasse besteht aus zehn Gehaltsstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Gehaltsklasse. Die weiteren Stufen senminimum. Die zehnte Stufe entspricht dem Maximum der Gehaltsklasse. 6 Jede GehaltsklasseLohnklasse besteht aus zehn GehaltsstufenLohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der GehaltsklasseLohnklasse
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3332.2 - Antwort des Regierungsrats
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abgehandelt. Die Aktennotiz wurde – wie bei Personalunterlagen üblich – als ver- traulich vereinbart. Es bestehen im vorliegenden Fall gute Gründe dafür – nicht zuletzt zu schützende Persönlichkeitsinteressen der Fachschaftsleitung, eine externe Fachexpertin oder ein externer Fachexperte und die Schulleitung. Es besteht kein Automatismus, dass nach diesen Verfahren eine weiter e Anstellung erfolgt, auch wenn die meisten durch Ablauf der Vertragsdauer endet und kein Anspruch auf die Verlängerung des Jahresvertrages besteht (s. auch Antwort zur Frage 5a). Frage 8: Welche Prozessabläufe hat der Regierungsrat, um in der Zukunft
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3333.4 - Antrag des Regierungsrats (Gebäudeversicherungsgesetz)
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. 3 Der Regierungsrat erlässt die Vollzugsbestimmungen. § 7 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier weiteren Personen. Im Übrigen konstituiert