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3347.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
geäussert, wie es um den Zugang zu Ausbildungsplätzen nach einem Austritt aus der HfH-Vereinbarung bestellt wäre. Die Konkordatskommission wurde mit den Fragen der SOKO wie auch mit den Antworten der DBK Auswirkungen des Austritts anhand der standardisierten Finanztabelle im Bericht des Regierungsrats. Im bestehenden Budget und Finanzplan (Zeile 5) ist der prognostizierte Aufwand von 532 000 Franken für das Re vom 6. Mai 2010 erlassen wurde. An seiner Sitzung vom 8. Juni 2010 hat der Regierungsrat vom bestehenden KOSO Kenntnis genommen. Er hielt dazu in den Begründungen fest: «Zusammengefasst werden mit den
3347.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
angrenzenden Kantone Zürich, Luzern und Nordwestschweiz bereits bestehenden Studiengänge in Schulischer Heilpädagogik. • Nutzung bestehender Expertise: Die PH Zug verfügt in zentralen Bereichen von Schule
3348.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
finanzielle Beteiligung des Kantons am Kasernen- neubau der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan besteht derzeit keine Rechtsgrundlage. Mit dem vorliegenden Ausgabenbeschluss wird im Sinne von § 27 Abs
3347.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
schwierig ein. Deswegen habe er sich dazu ent- schlossen, mögliche Handlungsalternativen innerhalb des bestehenden Konkordats zu erarbei- ten, um die Leistungsauftrag der HfH weiterhin auf einem hohen Niveau s
3347.4a - Beilage
In beiden Varianten wird über die Jahre ein positiver Deckungsbeitrag erarbeitet. Dabei wird die bestehende Infrastruktur genutzt. Globalbudget und Mehrjahresplanung der PH Zug enthal- ten auf Grund der
3353.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
16828 2. Ausgangslage 2.1 Zivil- und Strafrechtspflege Gemäss § 54 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) besteht das Obergericht aus dem Präsiden- ten und einer durch Gesetz bestimmten Anzahl von Mitgliedern und Begriffshierarchie: 3353.1 - 16828 Seite 3/8 2.2 Verwaltungsrechtspflege Das Verwaltungsgericht besteht gemäss § 55 Abs. 1 KV i.V.m. § 53 VRG aus dem Präsidenten, sechs Mitgliedern und sechs Ersatzleuten ht in § 53 Abs. 1 VRG eine Maximalzahl von neun Mitgliedern vor. Aus Sicht der Mitte Kanton Zug besteht überdies Klärungsbedarf hinsichtlich der Begriffe «Nebenamt», «Ersatzmitglied» und «Teilamt». Sc
3353.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
überhaupt noch das richtige Wahlsystem ist. Ein Mitglied befürchtete zudem, dass die bereits bestehenden Diskussionen bei den Fallzuteilungen an den Gerichten mit mehr Teil- zeitstellen weiter zunehmen
3353.3a - Beilage Synopse
Abs. 4a (geändert), Abs. 5 (geändert) 1 Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. 1 Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern, bei teilweiser Besetzung mit Teilämtern (geändert), Abs. 5 (geändert) 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsiden- ten, sechs Mitgliedern und sechs Ersatzleuten. 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus sieben Mitglie- dern, bei teilweiser Besetzung
3353.2 - Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
(Laufnummer 16829) § 14 Personelle Dotation 1 Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. 1 Das Obergericht besteht aus sieben Mitgliedern, bei teilweiser Besetzung mit Teilämtern (Laufnummer 16829) § 53 Bestand 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten, sechs Mitgliedern und sechs Ersatzleuten. 1 Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten, sechs sieben Mitglie- dern,
3372.1 - Antwort des Regierungsrats
auf die Abzweigung gibt, fahren Ortsunkundige über Allenwinden, um nach Ägeri zu gelangen. Die bestehende Velosignalisation beim Knoten Nidfuren ist nicht ideal positioniert. Diese wird nun besser und

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