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3290.1 - Interpellationstext
Wie sieht die Zusammenarbeit in dieser Hinsicht mit den anderen Kantonen und auf Bun- desebene aus? Besten Dank für die Beantwortung der Interpellation. 90/mb Bis allerdings eine bundes- weite Lösung in Kraft tritt, kann es noch Jahre dauern. Im Kanton Zug bestehen aktuell kaum Möglichkeiten Behördengänge online zu erled igen. Jede Gemeinde handhabt die Möglichkeit ng bereits eine E-ID kennt und für die Bezahlung von Steuerschulden Kryptowährungen akzeptiert, bestehen zu wenig ersichtliche Ambitionen zur Einführung einer umfassenden E-ID. Das Interesse an einer E-ID
3239.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
Einbettung in bestehende Abläufe Eines der Ziele der Datenschutzstelle war es, die DSFA auf bestehende Prozesse und Methoden abzustimmen und in entsprechende interne Ab- läufe einzubetten. Die bestehende und nach aus (Feuerwehr/Werkhof, Fussball-, Leichtathletikstadion, Betreibungsamt). Die Er- neuerungen bestehender Videoüberwachungen wurden prioritär behandelt. Die Datenschutzstelle hat betreffend das Gesuch- ihre Zusammenarbeit verstärkt. Ein Austausch und eine Abstimmung ergeben sich einerseits aufgrund bestehender Konkordate (Polizei- und Psychiatrie-Konkordat) sowie weite- rer gemeinsamer Themen (z.B. Kreb
3256.1 - Postulatstext
unterbrei- ten (insbesondere Höhere Fachschulen und Fachhochschulen). Damit soll die im Kanton Zug bestehende hohe Nachfrage nach Fachkräften durch vor Ort ausgebildetes Personal befriedigt und der Fachkr am LBBZ sowie die Höhere Fachschule für Informatik und Elektro- nik (HFIE) am GIBZ. Nach wie vor besteht eine sehr grosse Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal. Das zeigt sich darin, dass viele der
3264.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Steuerfreibeträge abgezogen werden. Diese betra- gen teuerungsbereinigt 202 000 Franken bei gemeinsam besteuerten Eheleuten bzw. Partner- schaften und 101 000 Franken für Alleinstehende (§ 44 Abs. 1 StG). Zudem
3263.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
der Postulantin bestens ver- traut und er verfolgt sie mit wachem Auge. Er wird seine Position und seine konkreten Anträge veröffentlichen, sobald sich die aktuell weiterhin bestehenden Unsicherheiten auf Die erste Säule zielt darauf ab, dass sehr grosse global tätige Unternehmen künftig vermehrt dort besteuert werden sollen, wo sie ihren Umsatz erzielen, und weniger dort, wo sie physisch tätig sind und ihre
3264.1 - Motionstext
internatio- nalen Steuerwettbewerbs sowie die vielfältige Bekämpfung und ersatzweise Besteuerung von niedrig besteuerten Einkünften und Gewinnen (tax back). Mit der sich anbahnenden Reform und insbesondere Hauptelemente («Pillars») vor: - Pillar 1: Grundlegende Änderung und internationale Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit auch der Steuerreinnahmen, insbesondere von multinationalen Unternehmen mit digi Erhöhung des Freibetrages zu prüfen. Begründung: Auf internationaler Ebene bahnt sich bei der Besteuerung von Unternehmen eine umfassende Reform an. Durch den Druck der G7-Staaten wird diese beschleunigt
3265.1 - Antwort des Regierungsrats
vom 30. Oktober 1986 (nachfolgend Strassenverkehrssteuergesetz [SVStG]; BGS 751.22) erfolgt die Besteuerung von rein elektrisch angetriebenen Motorrädern nach dem Gesamtgewicht. Auf Motorrädern mit elektrischem vom Gesetzgeber sicher nicht gewollt. Hier besteht klar Handlungsbedarf. Die Steuerberechnung für Motorräder ist aber auf Gesetzesstufe festgelegt. Daher besteht keine Möglichkeit, diese gesetzlich verankerte
3282.1 - Antwort des Regierungsrats
die be- stimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht (Art. 22 EpG und § 59 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes; BGS 821.11). 6. Wie schätzt der Regierungsrat
3286.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
des Kantons Zug? Was sind die Nachteile dieser aktuellen Situa- tion aus Sicht des Kantons Zug? Besteht aus Sicht des Kantons Zug Anpassungsbedarf? Antworten: Die Statuten werden im 1. Quartal 2022 dergestalt
3286.5a - Beilage Statuten vom 24. Februar 2022
dnis aller Mitglieder kann eine Mitgliederversammlung ohne Einhaltung der für die Einberufung bestehenden Formvorschriften abgehalten werden. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel national de test pour la cybersécurité NTC) (Istituto nazionale di test per la cibersicurezza NTC)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. Art. 2 Zweck a) Der Verein bezweckt den Art. 7 Haftung Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Es besteht weder eine persönliche Haftung noch eine Nachschusspflicht der Vereinsmitglieder. IV ORGANISATION

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