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3349.1 - Antwort des Regierungsrats
wie folgt Stellung: A. Vorbemerkungen Für den Fahrplan 2022 wurde der ordentliche Fahrplan- und Bestellprozess durchgeführt. Der Fahrplan ist in Kraft und gilt vom 12. Dezember 2021 bis 10. Dezember 2022 (ohne die Expresskurse) bei den Haltestellen in Allenwinden halten würden? Im Fahrplan- und Bestellverfahren 2023 könnte das Fahrplangefüge der Linie 1 für zusätzliche Halte in Allenwinden angepasst werden solche Fahrplanvariante müssten durch die Zugerland Verkehrsbetriebe AG offeriert und durch die Besteller (Bund und Kanton) der Linie 1 finanziert werden. Der Bund wäre kaum bereit, höhere Kosten für eine
3368.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 3368.1 Laufnummer 16861 Postulat von Mirjam Arnold, Hans Baumgartner, Laura Dittli und Michael Felber betreffend ressourcenschonende und innovative Zuger Landwirtschaft vom 2. Februar 2022
3365.1 - Antwort des Regierungsrats
2020 für 66 % der gesamten geleisteten Pflegestunden verantwortlich. Für die Kundinnen und Kunden besteht eine Wahlfreiheit, bei welcher Spitex - Organisation sie Leistungen beziehen. Aktuell verfügen im
3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
solche Automaten zwar weiterhin aufrechterhalten. Darauf soll jedoch verzichtet werden. Zum einen bestehen bei solchen Spielautomaten keine öffentlichen Interessen an einer staatlichen Kontrolle; insbesondere gende Voraussetzungen erfüllen: Sie werden bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet, ihre Gewinne bestehen ausschliesslich aus Sachpreisen, die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne Eigenleistungen abhängig zu machen. Der Regie- rungsrat ist jedoch der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen soll, im Einzelfall von diesem Grundsatz abzuweichen. Ferner hat die Mitte Kanton Zug den Antrag
3379.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Prüfungskommission aufgrund der wenigen abzunehmenden Prüfungen die Praxis fehlt. Schliesslich besteht Handlungsbedarf auch im Interesse eines "schlanken Staa- tes". Das EG SchKG soll nicht mit Regelungen n Betreibung und Konkurs, Fachrichtung Betreibung, abstellt. Für eine eigene kan tonale Prüfung besteht kein Bedürfnis mehr. Wie bereits unter dem geltenden Recht soll weiterhin die Möglichkeit bestehen
3378.2 - Antrag des Regierungsrats
keine abweichenden Bestimmungen enthal- ten. § 8 Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen. 2 Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem
3415.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
ausgeschie- denen Mitarbeitenden für ihren engagierten Einsatz im Dienste der Zuger Rechtspflege seinen besten Dank aus. Ein spezieller Dank gebührt all jenen, welche über sehr lange Zeit in der Zivil- und S
3414.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
unter- einander. Zusammenarbeit und erforderliche Abstimmung ergeben sich einerseits aufgrund bestehender Konkordate (Polizei- und Psychiatrie- Konkordat) sowie weiterer gemeinsamer Themen. Die Zentra rund um den Einsatz von Cloud-Lösungen; der Trend geht unaufhaltsam in diese Richtung. Gleichzeitig bestehen für Verwal- tungen, insbesondere was Cloud-Lösungen der US- Anbieter betrifft, grosse, komplexe der Ziele der Datenschutzstelle war es denn auch, die Daten- schutz-Folgenabschätzung in bereits bestehende Abläufe einzubetten (siehe Tätigkeitsbericht 2020, S. 7). Im Sinne einer Zwischenbilanz lassen
511.5 - Konkordat vom 25. Juni 2003 über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch
ngskommission Art. 14 Stellung und Zusammensetzung 1 Die Legislativen der Konkordatsmitglieder bestellen aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission. 2 Jedes Behörde. Sie be- stimmt die strategische Ausrichtung der Schule. 2 511.5 2 Die Konkordatsbehörde besteht aus je einem Mitglied der Exekutiven der Konkordatsmitglieder. Art. 8 Organisation 1 Die Konkord Stellung und Zusammensetzung 1 Der Schulrat ist die oberste operative Schulbehörde. 2 Der Schulrat besteht aus einem Vertreter oder einer Vertreterin pro Kon- kordatsmitglied sowie der Schuldirektorin oder
511.1 - Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)
Konkordat abgeschlossen haben, veröffentlichen diese gemäss ihrem Recht. Art. 41 Bestehende Vereinbarungen 1 Bestehende Vereinbarungen der Kantone werden durch dieses Konkordat ohne anderslautende Regelung Art. 38 Depositar Art. 39 Inkrafttreten Art. 40 Aufnahme in Rechtssammlung, Publikation Art. 41 Bestehende Vereinbarungen Art. 42 Beendigung des Konkordates Art. 43 Änderung des Konkordates Art. 44 Aufhebung

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