-
1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
-
3 1 Für das Tauschgeschäft zwischen dem Kanton Zug und den Schweizeri- schen Bundesbahnen SBB, bestehend aus der Veräusserung des Tauschob- jekts GS Nr. 601, Gemeinde Hünenberg, mit einer Fläche von 4826
-
413.21 - Kantonsratsbeschluss betreffend Standortbeitrag an die Mieterausbaukosten eines Bildungszentrums von XUND in Rotkreuz
-
aus- bezahlt. c) Die dritte Tranche wird nach Vorliegen der Schlussbauabrechnung ausbezahlt und besteht maximal aus der Differenz zwischen dem Ge- samtbetrag von 10 Millionen Franken und den ausbezahlten
-
151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
-
Kommissionen § 23 Delegationen 1 Der Regierungsrat kann aus seiner Mitte Delegationen bestimmen. Diese bestehen in der Regel aus drei Ratsmitgliedern. Den Vorsitz übt dasjenige Ratsmitglied aus, dessen Direktion
-
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
-
Kantonsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer vom Kantons- rat bestimmten Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. * 2 … * 3.4.3. Strafgericht § 53 1 Das Strafgericht besteht aus dem Präsidenten q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrücklich durch die bestehende Bundes- und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung Schweizer Bürger richtet sich nach den Vorschrif- ten des Bundes und jene der Ausländer nach den bestehenden Staatsverträ- gen. § 23 1 Das Kantonsbürgerrecht kann nur solchen Personen erteilt werden, die
-
154.25 - Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz)
-
diesem Gesetz niedergelegt sind. 2 Bei besonderen Verhältnissen oder bei einer Veränderung der bestehenden Verhältnisse können der Regierungsrat bzw. die Gerichte von den Entschä- digungsregelungen, wie
-
154.217 - Reglement über die Jahresarbeitszeit
-
Kanton Zug 154.217 Reglement über die Jahresarbeitszeit Vom 29. November 2005 (Stand 1. März 2008) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf §§ 30 und 31 des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis
-
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
-
archäologische Grabungen enteignungsähnliche Wirkung haben oder Art. 724 Abs. 2 ZGB anwendbar ist, besteht ein Anspruch auf Entschä- digung. § 37 Beiträge an Massnahmen des Kulturgüterschutzes 1 An die baulichen
-
740.16 - Kantonsratsbeschluss betreffend zweiten Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Energiebedarf (KRB Energiebeiträge II)
-
t: § 1 Zweck 1 Der Kanton Zug unterstützt Massnahmen zur Verminderung des Energie- bedarfs in bestehenden privaten, mindestens zehn Jahre alten Gebäuden. Er verstärkt damit das landesweite Gebäudeprogramm
-
942.41 - Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz)
-
Kanton Zug 942.41 Gesetz über Lotterien und gewerbsmässige Wetten (Lotteriegesetz) Vom 6. Juli 1978 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsve
-
942.31 - Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz
-
Kanton Zug 942.31 Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz Vom 28. August 2003 (Stand 22. August 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantons-