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3286.1a - Beilage Konzeptpapier
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Auftraggeber auf der Besteller- bzw. An- wenderseite geschaffen werden könnte, bleibt offen. Ein bestellerseitiges Inte- resse an Prüfungen (mit entsprechender Zahlungsbereitschaft) wird am ehesten bei den insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0 und IoT – kommen aus der EU. Die Schweiz tut gut daran, Bestehendes und Erprobtes nicht neu zu er- finden, sondern sich mit den umliegenden Aktivitäten zusammenzu staatlichen sowie internationalen Vorschriften abhängt. Inwiefern ein Be- darf auf der Seite der Besteller die Nachfrage der Hersteller ergänzen oder sub- situieren könnte, bleibt offen. Als normgebender
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3394.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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resse. Die Spruchgebühr beträgt in der Re- gel 400–15'000 Franken. In ausserordentlichen Fällen besteht keine Bindung an die untere oder obere Bemessungsgrenze. 4 BGS 641.1 Seite 4/4 3394.1 - 16904 3 Die
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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legen die Voraussetzungen und Anforderungen für das Modul fest; b) * entscheiden über Bestehen oder nicht Bestehen des Moduls. 3 Sie informieren die Studierenden über Abs. 2 Bst. a im Voraus. * 3 414.413 lärung; b1) * das Bestehen der Eignungsabklärung; c) die Wiederholung eines Moduls; d) * … e) * … ea) * allfällige Auflagen bei mangelnder Deutschkompetenz; f) * … g) * das Bestehen der Bachelorprüfungen Vorbereitungskurses und der Bewerberin oder dem Bewerber entscheidet die Prüfungskommissi- on. § 24 Bestehen und Wiederholen 1 Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn die folgenden Bedingungen er- füllt sind:
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unter- breitet. 5. Kapitel Vergabeanforderungen Art. 26 Teilnahmebedingungen 1 Der Auftraggeber oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfah- ren, im selektiven Verfahren oder im E Vermittlung in Einzelfällen bei Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften nach den Bst. a – c. 3 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass internationale Verpflichtungen der Schweiz über das öffentliche Besch
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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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* 3 Bestehen erhebliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte, ist die Unterstützung davon abhängig zu machen, dass die Ansprüche dem unter- stützenden Gemeinwesen abgetreten werden. Bestehen die wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhängig ge- macht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der emp- fangenen Leistungen
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unter- breitet. 5. Kapitel Vergabeanforderungen Art. 26 Teilnahmebedingungen 1 Der Auftraggeber oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfah- ren, im selektiven Verfahren oder im E Vermittlung in Einzelfällen bei Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften nach den Bst. a – c. 3 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass internationale Verpflichtungen der Schweiz über das öffentliche Besch
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942.48 - Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
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haber oder dessen Stellvertreter began- gen wird. * 8. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 30 Bestehende Bewilligungen 1 Bisherigen Bewilligungsinhabern wird eine Frist von 6 Monaten nach Ein- tritt der der Bewilligung 7. Strafbestimmung § 29 Strafandrohung 8. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 30 Bestehende Bewilligungen § 31 Aufgehobene Erlasse § 32 Inkrafttreten 2024-09-12T13:56:56+0200 "6300 Zug"
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414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
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und Expertin bzw. Experte entscheiden anders. 3 Diese Note zählt für das Bestehen der Berufsmaturität doppelt. § 20 Bestehensnorm 1 Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn die Noten im Fach «Praktische Noten § 14 Bestehensnorm § 15 Wiederholen der Prüfung § 16 Handelsdiplom 4. Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung § 17 Organisation § 18 Berufspraktische Prüfungen § 19 Noten § 20 Bestehensnorm § 21 Wiederholung g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 14 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) * der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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legen die Voraussetzungen und Anforderungen für das Modul fest; b) * entscheiden über Bestehen oder nicht Bestehen des Moduls. 3 Sie informieren die Studierenden über Abs. 2 Bst. a im Voraus. * § 9 Bachelor- lärung; b1) * das Bestehen der Eignungsabklärung; c) die Wiederholung eines Moduls; d) * … e) * … ea) * allfällige Auflagen bei mangelnder Deutschkompetenz; f) * … g) * das Bestehen der Bachelor- respektive Aufnahmeprüfung § 24 Bestehen und Wiederholen 4.2.4. … * § 25 Vorbereitungskurs * 4.2.5. Aufnahme sur Dossier * 4.2.2a … * § 25a * Teilnahme und Anmeldung * § 25b * Verfahren * § 25c * Bestehen und Wiederholen
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413.142 - Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
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Anträge an die Prüfungskommission über Bestehen oder Nichtbeste- hen bzw. über Erteilung oder Nichterteilung des Diploms. 2 Die Prüfungskommission entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Teilprüfung der Teilprüfungen 1–3; i) Beaufsichtigung und Überprüfung der Prüfungen; j) Entscheid über das Bestehen der Teilprüfungen sowie der Diplomar- beit inklusive Genehmigung der Prüfungsresultate der Teil Prüfungszeugnis, das die einzelnen Fachnoten und die Ge- samtnote enthält. 6. Erfordernisse für das Bestehen der Diplomprüfung § 16 1 Die erste bzw. die zweite Teilprüfung gilt als bestanden, wenn: a) der