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2989.2 - Antwort des Regierungsrats
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des Kantons Zug wird daher laufend weiter ausgebaut und verbessert. Die kantona-len Radstrecken bestehen aus Radwegen mit separaten, vom motorisierten Verkehr getrennt geführten Trassees, aus Radstreifen erfolgte Anfang November 2019. Im Gebiet Lüssi/Göbli in den Gemeinden Baar und Zug wurde der bestehende Rad-/Fuss-weg umgelegt und verbreitert. Auf der Blickensdorferstrasse im Gebiet Bachtalen in Oberwil bei Zug: Der Kredit für die leichte Anpassung der Linienführung und Verbreiterung des bestehenden Rad-/Fusswegs wurde am 26. April 2019 bewilligt. Die Realisierung erfolgt zusammen mit den SBB-Arbeiten
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2963.1a - Beilage Schlussbericht
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t «ZFA-Reform 2018» 20 serten einhellig die Meinung, dass zurzeit kein Handlungsbedarf bestehe und am bestehenden System aufgrund der heutigen Situation festzuhalten sei. Entsprechend seien die vorliegenden 2 und 4; § 5 Abs. 1 und 2; § 8 Abs. 1) Heutige Regelung: Die Abgeltung des jährlich vom Kanton bestellten Leistungsangebot wird nach Abzug Beiträge Dritter zu 2/3 von Kanton und zu 1/3 von den Gemeinden (SKA) 9.05 Versand nur von Traktanden und Anträgen bei Stimm- material; Rest elektronisch oder auf Bestellung Direktion des Innern (SKA) 9.06 Verzicht auf Stellungnahme Gemeinden bei Einbürge- rungen Direktion
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3091.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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jetzigen Zeitpunkt, im Kontext mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes, das beste Konjunkturmassnahmenpaket dar. Von einem tieferen Kantons- steuerfuss kann die gesamte steuerzahlende
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3126.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Voraussetzungen für die Bewilligung von Homeschooling zu lockern. Gemäss der Ansicht der Petitionäre bestehe ein ausgewiesenes Bedürfnis in der Bevölkerung nach Bildungsalternati- ven, insbesondere im Kanton Beurteilung der Leistung d er Kinder oftmals Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit. Damit verbunden besteht die Gefahr, dass die für die staatlichen Schulen geltenden Promotionsbestimmungen umgangen werden
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2985.3a - Synopse
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(ID 1596) Spezial-Synopse Änderung des Datenschutzgesetzes (DSG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 18. Juni 2019; Vorlage Nr. 2985.2 (Laufnummer 16095) [M10K1] Antrag der vorberatend
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3058.5a - Anhang 1 Interkantonale Vereinbarung
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eines Fachbereichs zu einer Kostengruppe ändern, zusätzliche Kostengrup- pen einrichten und / oder bestehende Kostengruppen aufteilen. In begründe- ten Fällen kann sie zudem die für die Forschung anzurechnenden
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3058.6a - Anhang 1 Interkantonale Vereinbarung
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eines Fachbereichs zu einer Kostengruppe ändern, zusätzliche Kostengrup- pen einrichten und / oder bestehende Kostengruppen aufteilen. In begründe- ten Fällen kann sie zudem die für die Forschung anzurechnenden
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3153.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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können weitere amtliche Texte veröffentlicht werden, wenn ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht (Abs. 4). Wann im Einzelfall ein hinreichendes öffentli- ches Interesse besteht, ist jeweils anhand
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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legen die Voraussetzungen und Anforderungen für das Modul fest; b) * entscheiden über Bestehen oder nicht Bestehen des Moduls. 3 Sie informieren die Studierenden über Abs. 2 Bst. a im Voraus. * § 9 Bachelor- lärung; b1) * das Bestehen der Eignungsabklärung; c) die Wiederholung eines Moduls; d) * … e) * … ea) * allfällige Auflagen bei mangelnder Deutschkompetenz; f) * … g) * das Bestehen der Bachelor- respektive Aufnahmeprüfung § 24 Bestehen und Wiederholen 4.2.4. … * § 25 Vorbereitungskurs * 4.2.5. Aufnahme sur Dossier * 4.2.2a … * § 25a * Teilnahme und Anmeldung * § 25b * Verfahren * § 25c * Bestehen und Wiederholen
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842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
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Kanton Zug 842.13 Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung) Vom 27. Juni 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt