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414.135 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO LZG KSR)
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wiederholt werden, auch wenn bereits einmal eine Repetition erfolgt ist. 4 Bei einer Repetition besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bis- her besuchten Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 4 414.135 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Wegweisung von der Schule 1
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414.136 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Rotkreuz (PO KZG KSR)
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wiederholt werden, auch wenn bereits einmal eine Repetition erfolgt ist. 4 Bei einer Repetition besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bis- her besuchten Fachs. § 12 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rungen eines bisher besuchten Fachs. § 13 Wegweisung von der Schule
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611.1 - Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
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Erstellung von Anlagen des Verwaltungsvermögens mit mehrjähriger Nutzungsdauer; b) * Ausgaben, die bestehende Anlagen des Verwaltungsvermögens erset- zen oder eine neue, erweiterte oder verlängerte Nutzung chte Abgrenzung der Jahresrechnung erreicht wird. * 2 … * 3 Rückstellungen werden gebildet für bestehende wesentliche Verpflichtun- gen, bei denen der Zeitpunkt der Erfüllung oder die Höhe des künftigen Aktiven setzen sich zusammen aus dem Finanz- und dem Verwal- tungsvermögen. * a) Das Finanzvermögen besteht aus jenen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert
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111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
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Kantonsgericht besteht aus dem Präsidenten und einer vom Kantons- rat bestimmten Zahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. * 2 … * 3.4.3. Strafgericht § 53 1 Das Strafgericht besteht aus dem Präsidenten q) die Ausübung aller übrigen Souveränitätsrechte, insofern selbe nicht ausdrücklich durch die bestehende Bundes- und Kantonsverfassung beschränkt sind; r) die Ausübung der den Kantonen in der Bundesverfassung Schweizer Bürger richtet sich nach den Vorschrif- ten des Bundes und jene der Ausländer nach den bestehenden Staatsverträ- gen. § 23 1 Das Kantonsbürgerrecht kann nur solchen Personen erteilt werden, die
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414.191 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule
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g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 16 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten Prüfungen § 12 Schriftliche Prüfungen § 13 Mündliche Prüfungen § 14 Notenskala § 15 Noten § 16 Bestehensnorm § 17 Wiederholen der Prüfung § 18 Fachmittelschulausweis 4. Fachmaturität Pädagogik § 19 Organisation en und mündlichen Prüfungen werden mathematisch auf halbe bzw. ganze Noten gerundet. * § 25 Bestehensnormen 1 Die Fachmaturität wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten
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751.14 - Gesetz über Strassen und Wege (GSW)
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, Verbindungs-, Sammel- und Erschliessungsstrassen für den gemischten Verkehr; c) Radstrecken, bestehend aus Radwegen mit separatem Trassee, aus Radstreifen oder aus Strassen für den gemischten Verkehr;
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159.1 - Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG)
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Kanton Zug 159.1 Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG) Vom 26. Juni 2014 (Stand 1. September 2020) Der Kantonsrat des K
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213.53 - Geschäftsordnung Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Zug
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so- wie den Staatsverträgen. 2 Die KESB erlässt die Geschäftsordnung. § 27 Mitglieder 1 Die KESB besteht aus dem Präsidium und mindestens vier Mitgliedern (§ 33 Abs. 1 EG ZGB8)). 2 Das Präsidium und die
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154.236 - Verordnung über die Lohneinreihung der Lehrpersonen der Mittel- und Berufsfachschulen sowie der Brückenangebote
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und Lehrer der betreffen- den Anstalten. * 1) BGS 154.21 GS 2015/062 1 154.236 4 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen
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842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
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durchzuführen sind, nachweislich ge- fährdet ist; c) der Fortbestand einer seit mindestens fünf Jahren bestehenden Praxis durch einen personellen Abgang nachweislich gefährdet ist, sofern die Vorgängerin oder der