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Gebäude. 7.3 Baulinien Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4 Baubereich Der Baubereich aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Die Summe aller Geschossflächen besteht aus folgenden Komponenten: - Hauptnutzflächen HNF - Nebennutzflächen NNF - Verkehrsflächen VF -
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416.212 - Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen
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Ausbildungsbeiträgen erfolgt für die Dauer der Aus- bildung; bei mehrjährigen Ausbildungsgängen besteht der Anspruch bis zwei Semester über die Regelstudiendauer hinaus. 2 Der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge
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612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
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über Beiträge zu Lasten des Stützungsfonds. Ablehnende Entscheide werden summarisch begründet. 4 Es besteht kein Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags. § 6 Beitragshöhe 1 Zu Lasten des Stützungsfonds werden
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erfordern. d) Das Geldspielgericht Art. 11 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Das Geldspielgericht besteht aus fünf Richterinnen oder Richtern, wovon je zwei aus der französischen und der deutschen sowie ftsbericht. b) Der Aufsichtsrat Art. 23 Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtszeit 1 Der Aufsichtsrat besteht aus fünf oder sieben sachverständigen Mitgliedern, wovon je mindestens zwei Mitglieder aus der f und beschliesst auf Antrag der SFS die Schwerpunkte des Mitteleinsatzes jeweils für 4 Jahre. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge der SFS. Art. 38 Transparenz 1 Die SFS legt offen, welche Empfängerinnen
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612.18 - Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Härtefallverordnung)
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tieferen Fixkostenanteilen gemäss Art. 8b Abs. 4 der Covid-19-Härte- fallverordnung8) zuständig. * 3 Es besteht kein Anspruch auf die Ausrichtung von Härtefallmassnahmen. Der Entscheid ist endgültig. * 4 … * 8)
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612.17 - Verordnung zur Umsetzung der Covid-19-Kulturverordnung
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2) BGS 153.1 3) BGS 611.1 4) BGS 612.14 5) SR 442.15 GS 2020/077 1 612.17 2 Auf diese Leistungen besteht kein Anspruch. § 4 Gesuche 1 Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende so- Kulturunter- nehmen können extern erfolgen. 2 Bezüglich der Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen besteht eine Obergrenze von 500'000 Franken pro Fall. § 6 Operative Umsetzung 1 Die Direktion für Bildung
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Angehörigen und Betroffe- nen - Erledigen von administrativen Aufgaben (Rapporte, Berichte, Waren bestellen etc.) - Kontrollieren der Rettungsfahrzeuge und verantwortlich für die Sauberkeit der Fahr- zeuge
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822.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (V EG FAP)
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richten jährlich für die Differenz zwischen Soll- und Ist-Wert eine Ersatzab- gabe. Die Ersatzabgabe besteht aus dem Grundbetrag multipliziert mit dem Malus-Faktor. 2 Der Grundbetrag beträgt: a) 4200 Franken innerhalb von sechs Monaten nach Beginn entfällt die Rückzahlungspflicht. 2 Keine Rückzahlungspflicht besteht bei Abbruch des Bildungsgangs infol- ge: a) Krankheit oder Unfall; b) Schwangerschaft; oder c) d
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641.7 - Kantonsratsbeschluss über die Gebühren für die besondere Inanspruchnahme von Kantonsstrassen (Strassengebührentarif)
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durch Sondernutzung oder gesteigerten Gemeingebrauch eine Regelung der Gebühr oder des Entgelts, besteht Gebührenfreiheit, solange die Inanspruchnahme unverändert bleibt, längstens jedoch bis 31. Dezember
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414.111 - Verordnung über die Kantonsschule Zug
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mit dem Schularzt-Dienst beauftragt, der insbesondere in der medizini- schen Beratung der Schule besteht und den Untersuch der Schülerinnen und Schüler im achten Schuljahr einschliesst. § 8 Mensa 1 Die eine Rektorin bzw. ein Rektor vor. 5) BGS 154.215 5 414.111 § 16 Schulleitung 1 Die Schulleitung besteht aus der Direktorin bzw. dem Direktor und den Rektorinnen bzw. Rektoren. Sie wird von der Direktorin