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511.2 - Interkantonale Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten vom 2. April 2009 (ViCLAS-Konkordat)
behandelt das Gesuch und gibt dem Gesuchsteller oder der Gesuchstellerin Auskunft oder Einsicht. Bestehen für das Auskunfts- und Einsichtsrecht vor der zuständigen kantonalen Polizeibehörde Ein- schränkungen Organisation, Zuständigkeiten Art. 4 Grundsatz 1 Mit dem Betrieb von ViCLAS werden ausschliesslich bestehende Ermitt- lungsdaten aus kommunalen beziehungsweise kantonalen polizeilichen Un- tersuchungen ka regionale Aussen- stellen unterstützt. Diese Aussenstellen werden durch je einen Vertreterkan- ton der bestehenden vier Polizeikonkordate sowie die Kantons- oder Stadt- polizei Zürich besetzt. Die Aussenstellen
Archivgesetz
Erhebungen) BGS 731.1 §§ 3-4 AFU 139 Grundwasservorkommen BGS 731.1 §§ 3-4, 67 AFU 140 Inventar der bestehenden Wasserentnahmen BGS 731.1 §§ 3-4 AFU 141 Grundwasseraustritte, -fassungen und -anreicherungsanlagen
414.411 - Verordnung zum Gesetz über die Pädagogische Hochschule Zug (PHV)
jeweiligen Lohnklas- se bis zum Höchstsatz der höchsten jeweiligen Lohnklasse. 3 Jedes Lohnband besteht aus 24 degressiv zunehmenden Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum des Lohnbandes. Die Massnahme ist das rechtliche Gehör zu gewähren. Die Massnahme ist zu begründen. 2 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen an Fahrzeuge und Bauten sind der Gebäudeversicherung Zug vor der Bestellung einzurei- chen. 9) BGS 722.21 20 722.212 2 Vorab erstellt die Gemeinde ein Bedarfskonzept, das 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit zusätzlichem Atemschutz. Ziff. 10 Ersteinsatzelement 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit Löschschaum und Netzmittel. Ziff. 12 Schwerer Wassertransport 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
keine abweichenden Bestimmungen enthal- ten. § 8 Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Beiträgen. 2 Beiträge werden nur an Vorhaben mit einem
651.2-A1 - Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung einer Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank (Anhang: Beschluss über die Erhöhung des Aktienkapitals der Zuger Kantonalbank)
aufgelegt und sind gemäss § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Zuger Kantonalbank zuzuteilen. Zwölf bestehende Aktien berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie. 11 088 Aktien gehen in den unveräusserlichen Besitz
811.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG)
vollziehen die Vorschriften über den Schallschutz an neuen Gebäuden und bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude im Baubewil- ligungsverfahren. Sie müssen einen Lärmschutznachweis24) verlangen, wenn die kantonale Zustimmung ein25); sie beantragen Erleichterungen; d) verpflichten die Eigentümer von bestehenden Gebäuden zu Schall- schutzmassnahmen, wenn die Immissionen von gemeindlichen Anla- gen nicht durch
413.16 - Reglement über die Höhere Fachschule für Technik und Gestaltung (HFTG)
§ 6 Aufnahmeverfahren 1 In der Regel wird alle zwei Jahre ein Aufnahmeverfahren durchgeführt. Es besteht aus einem Gespräch und der Präsentation einer persönlichen Arbeitsmappe. 2 Die Bewerberin oder der
811.11 - Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG)
Kanton Zug 811.11 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) Vom 5. Mai 1998 (Stand 1. Januar 2020) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Einführu
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 6 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 14 Wegweisung von der Schule 1

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