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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 4 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 14 Wegweisung von der Schule 1
611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
hat den Charakter einer Finanzanlage. b) Es wird eine marktübliche Rendite erwirtschaftet. c) Es besteht ein Markt, der grundsätzlich jederzeit einen Verkauf er- möglicht. d) Der Erwerb ist keine Ausgabe
751.222 - Verordnung über die Kontrollschildnummern (KnV)
immatrikuliert wird; b) das Kontrollschild länger als ein Jahr hinterlegt oder entzogen worden ist. 2 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ersteigerungs- betrags und der Gebühren. § 4 Verlust Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern 1 Bei Verlust oder Diebstahl des Kontrollschilds besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, auf Rückerstattung des bezahlten Ersteigerungs- betrags und der
612.15 - Verordnung zur Umsetzung der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur)
Ausfallentschädi- gungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aus. 2 Auf diese Leistungen besteht kein Anspruch. § 3 Gesuche 1 Soforthilfen und Ausfallentschädigungen werden nur auf schriftliches
414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 15 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten 10 Inhalte § 11 Form der Prüfungen § 12 Schriftliche Prüfungen § 13 Notenskala § 14 Noten § 15 Bestehensnorm § 16 Wiederholen der Prüfung § 17 Fachmittelschulausweis 4. Fachmaturität Pädagogik § 18 Organisation Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor- rektheit. 2 414.193 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs- konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi- mal
414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
Rektorin bzw. einem Rektor geführt. Es ist auch ein Co-Leitungsmodell möglich. 2 Die Schulleitung besteht aus der Rektorin bzw. dem Rektor und den Pro- rektorinnen bzw. den Prorektoren. Sie organisiert sich
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird
1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
3 1 Für das Tauschgeschäft zwischen dem Kanton Zug und den Schweizeri- schen Bundesbahnen SBB, bestehend aus der Veräusserung des Tauschob- jekts GS Nr. 601, Gemeinde Hünenberg, mit einer Fläche von 4826
162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
t nach- zukommen.» § 2 Gesamtkommission 1 Der Gesamtkommission obliegen folgende Geschäfte: a) Bestellung der Kammern und Wahl einer oder eines Vorsitzenden für jede Kammer; 1) BGS 721.11 GS 31, 491 1
413.14-A1 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
Teil- prüfungen 1 und 2 bzw. 2 und 3 gleichzeitig ablegen können. § 13 Umfang 1 Die Teilprüfungen bestehen aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen. § 14 Durchführung 1 Die Organisation und Durchführung

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