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414.133 - Promotionsordnung für das Kurzzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO KZG KSM)
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derholt werden, auch wenn bereits einmal eine Rückversetzung erfolgt ist. 4 Bei einer Rückversetzung besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Fachs. § 13 Freiwillige Repetition 1 Die mit- glied einen Antrag auf freiwillige Repetition stellen. 2 Bei einer freiwilligen Repetition besteht kein Anspruch auf die Neufüh- rung eines bisher besuchten Fachs. § 14 Wegweisung von der Schule 1
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611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
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hat den Charakter einer Finanzanlage. b) Es wird eine marktübliche Rendite erwirtschaftet. c) Es besteht ein Markt, der grundsätzlich jederzeit einen Verkauf er- möglicht. d) Der Erwerb ist keine Ausgabe
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751.222 - Verordnung über die Kontrollschildnummern (KnV)
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immatrikuliert wird; b) das Kontrollschild länger als ein Jahr hinterlegt oder entzogen worden ist. 2 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ersteigerungs- betrags und der Gebühren. § 4 Verlust Verlust oder Diebstahl von Kontrollschildern 1 Bei Verlust oder Diebstahl des Kontrollschilds besteht kein Anspruch auf gleichwertigen Ersatz, auf Rückerstattung des bezahlten Ersteigerungs- betrags und der
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612.15 - Verordnung zur Umsetzung der Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (COVID-Verordnung Kultur)
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Ausfallentschädi- gungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende aus. 2 Auf diese Leistungen besteht kein Anspruch. § 3 Gesuche 1 Soforthilfen und Ausfallentschädigungen werden nur auf schriftliches
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414.193 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Fachmittelschule (COVID-19-Pandemie)
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g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 15 Bestehensnorm 1 Der Fachmittelschulausweis wird erteilt, wenn gleichzeitig a) der Durchschnitt aus allen Fachnoten 10 Inhalte § 11 Form der Prüfungen § 12 Schriftliche Prüfungen § 13 Notenskala § 14 Noten § 15 Bestehensnorm § 16 Wiederholen der Prüfung § 17 Fachmittelschulausweis 4. Fachmaturität Pädagogik § 18 Organisation Ergebnisse fest und prüft diese auf Kor- rektheit. 2 414.193 3 Bei einem knappen Verfehlen der Bestehensnormen kann die Prüfungs- konferenz entscheiden, ob im Rahmen des pädagogischen Ermessens maxi- mal
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414.113 - Verordnung über die kantonalen Mittelschulen (KMV)
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Rektorin bzw. einem Rektor geführt. Es ist auch ein Co-Leitungsmodell möglich. 2 Die Schulleitung besteht aus der Rektorin bzw. dem Rektor und den Pro- rektorinnen bzw. den Prorektoren. Sie organisiert sich
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1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
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Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird
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1021.029 - Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Planung der neuen Kantonsschule Rotkreuz und den damit verbundenen Landerwerb
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3 1 Für das Tauschgeschäft zwischen dem Kanton Zug und den Schweizeri- schen Bundesbahnen SBB, bestehend aus der Veräusserung des Tauschob- jekts GS Nr. 601, Gemeinde Hünenberg, mit einer Fläche von 4826
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162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
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t nach- zukommen.» § 2 Gesamtkommission 1 Der Gesamtkommission obliegen folgende Geschäfte: a) Bestellung der Kammern und Wahl einer oder eines Vorsitzenden für jede Kammer; 1) BGS 721.11 GS 31, 491 1
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413.14-A1 - Reglement über die Höhere Fachschule für Wirtschaft (Anhang) (Reglement HFW)
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Teil- prüfungen 1 und 2 bzw. 2 und 3 gleichzeitig ablegen können. § 13 Umfang 1 Die Teilprüfungen bestehen aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen. § 14 Durchführung 1 Die Organisation und Durchführung