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414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
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Schweizerische Hochschulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen. 3 Im Weiteren bestehen folgende gemeinsame Organe: a) die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen; 2 414.50 b)
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141.111 - Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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System ein separater Report erstellt. 2 Der provisorische Report besteht aus einer Grafik (§ 4; Anhang 1). 3 Der definitive Report besteht aus einer Namensliste (§ 5; An- hang 2). Rechtlich verbindlich ist
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331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
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n der anderen Abteilungen besteht einzig ein Freikonto. 3 Bei den Inhaftierten der Abteilung Kleingruppe, die bereits über Frei- und Sperrkonten verfügen, wird die bestehende Kontoaufteilung übernommen Unterricht 1 Für die Inhaftierten der Abteilungen Vollzug sowie Untersuchungs- und Sicherheitshaft besteht ein internes Bildungsangebot. * 2 Das Bildungsangebot wird über externe Leistungserbringer abgedeckt
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413.116 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
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des Amts für Berufsberatung des Kantons Zug. § 2 Angebote und Beitragspflicht 1 Das Grundangebot, bestehend aus Beratungs- und Informationsdienstleis- tungen des Amts für Berufsberatung für Personen mit Wohnsitz
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612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
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an deren Aufgabenerfüllung zugunsten der Öffentlichkeit ein ausge- wiesenes Interesse des Kantons besteht und die aus diesem Grund in- nerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens einmal einen Unter- s
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612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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Buchhaltungen kann es eine externe fachliche Unterstützung hinzuziehen. * § 10 Allgemeines 1 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. 3 612.141 § 11 Vollzug 1 Für den Vollzug ist die Gesundheitsdirektion
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821.19 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)
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Dienstleistung im Gesicht in Anspruch nehmen. 3 Masken müssen aus geeignetem Vlies- oder Textilmaterial bestehen und sowohl den Mund als auch die Nase bedecken. § 4 Vollzug 1 Der Regierungsrat legt die Zuständigkeiten
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162.14 - Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG)
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Kanton Zug 162.14 Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechtigung am Verwaltungsgericht (ZAV VG) Vom 19. Februar 2024 (Stand 1. April 2024) Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug, gestützt
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Einsatzbereitschaft 4.1 Arbeitsgruppe Katastrophenplan Die ständige Arbeitsgruppe Katastrophenplan, bestehend aus je einem Vertreter der Stabsstelle der Notorganisation, der Zuger Polizei1), des Feuer- weh des Katastrophenalarms wird die Gesamt-Einsatzlei- tung dem Katastrophenstab übertragen. Dieser besteht aus: dem Polizeikom- mandanten (als Leiter), dem Feuerwehrinspektor, dem Vertreter Zivilschutz, einem
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632.12 - Verordnung über die elektronische Einreichung der Steuererklärung (VES)
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Steuererklärung benötigt. 2 Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam besteuert werden, erhalten gemeinsame Steuerfallangaben. 1) BGS 111.1 2) BGS 632.1 GS 2025/011 1 632.12 3