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851.211 - Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 3 851.211 § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Senkung der Mietkosten Mietwohnungen § 6 Förderungsinstrumente § 7 Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen § 8a * Darlehen § 8b * Höhe und Verzinsung der Darlehen § 8c * Alternative Wohnformen rückzahlbare Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse von neu erstellten, erworbenen, erneuerten oder bestehenden Wohnungen; b) * Darlehen für den Erwerb von Bauland, Liegenschaften, Wohnungen und Baurechten;
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
Kanton Zug 842.13 Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung) Vom 27. Juni 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt
861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
* 3 Bestehen erhebliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte, ist die Unterstützung davon abhängig zu machen, dass die Ansprüche dem unter- stützenden Gemeinwesen abgetreten werden. Bestehen die wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhängig ge- macht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der emp- fangenen Leistungen
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Werkkosten und der Rechtsschutz blei- ben vorbehalten. 3 In einfachen Fällen und bei Änderungen bestehender Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen kann der Gemeinderat davon absehen, einen einleitenden Baulinien, der Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestim- mung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fix- punkten, die Niveaulinien
412.116 - Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug
n in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 13 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens 8 Fächer § 9 Schriftliche Prüfungen § 10 Mündliche Prüfungen § 11 Notenskala § 12 Noten § 13 Bestehensnorm § 14 Wiederholen der Prüfung § 15 Handelsdiplom 4. Schlussbestimmungen § 16 Aufhebung bisherigen nnen und -experten; d) Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten; e) Entscheid über das Bestehen der Prüfungen auf Antrag der Rektorin bzw. des Rektors; f) Entscheid über Einsprachen. 3 In dringenden
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Werkkosten und der Rechtsschutz blei- ben vorbehalten. 3 In einfachen Fällen und bei Änderungen bestehender Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen kann der Gemeinderat davon absehen, einen einleitenden Baulinien, der Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestim- mung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fix- punkten, die Niveaulinien
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unter- breitet. 5. Kapitel Vergabeanforderungen Art. 26 Teilnahmebedingungen 1 Der Auftraggeber oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfah- ren, im selektiven Verfahren oder im E Vermittlung in Einzelfällen bei Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften nach den Bst. a – c. 3 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass internationale Verpflichtungen der Schweiz über das öffentliche Besch
231.11 - Verordnung der Justizkommission des Obergerichts über die Prüfung der Betreibungsbeamten
Prüfungskommission 1 Durchführung und Bewertung der Prüfung obliegen einer Prüfungskom- mission. Diese besteht aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied und wird von der Justizkommission auf eine Amtsdauer kantonalen Behördenorganisation. § 5 Prüfung 1 Die Prüfung für Betreibungsbeamte und -beamtinnen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Diejenige für die Stellvertreter und Stellver
414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
legen die Voraussetzungen und Anforderungen für das Modul fest; b) * entscheiden über Bestehen oder nicht Bestehen des Moduls. 3 Sie informieren die Studierenden über Abs. 2 Bst. a im Voraus. * § 9 Bachelor- lärung; b1) * das Bestehen der Eignungsabklärung; c) die Wiederholung eines Moduls; d) * … e) * … ea) * allfällige Auflagen bei mangelnder Deutschkompetenz; f) * … g) * das Bestehen der Bachelor- respektive Aufnahmeprüfung § 24 Bestehen und Wiederholen 4.2.4. … * § 25 Vorbereitungskurs * 4.2.5. Aufnahme sur Dossier * 4.2.2a … * § 25a * Teilnahme und Anmeldung * § 25b * Verfahren * § 25c * Bestehen und Wiederholen
413.171 - Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin
e Kompetenzen, Wirtschaftlichkeit des Betriebszweigs, Marketing sowie Per- sonalführung und dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Kandidatin der Abschluss «Landwirtschaftliche Betriebswirtschafterin» bestanden, wer die folgenden Kriterien er- füllt: a) Vorliegen der erfolgreichen Modulabschlüsse; b) Bestehen der Abschlussprüfung zur landwirtschaftlichen Betriebswirt- schafterin. 2 Die Bedingungen der A - terin, der Höheren Fachprüfung Bäuerin, der Module Korrespondenz und Rechnungswesen sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung erlangt die Teilnehmerin den kantonalen Abschluss «Landwirtschaftliche Betriebsma-

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