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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
Werkkosten und der Rechtsschutz blei- ben vorbehalten. 3 In einfachen Fällen und bei Änderungen bestehender Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen kann der Gemeinderat davon absehen, einen einleitenden Baulinien, der Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestim- mung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fix- punkten, die Niveaulinien
3306.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
realisierbar sind. Es besteht auch hier ein nicht abschätzbares Prozessri- siko. Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass eine Verschiebung aus reiner Fachoptik «Störfall» die beste Lösung wäre. Die dargelegten bereits bestehenden oder sich in Planung befindlichen VE und deren möglichen Ausbauten. Die Gemeinde Cham befürchtet, dass bestehende VE (wie das EKZ «Zugerland») oder der Ersatz von bestehenden Standorten Zudem bestehen in den nächsten 10–20 Jahren in beiden Ortskernen keine Optionen für solche Grossprojekte (Denkmalschutz, keine freien Flä- chen verfügbar, viele neue Bauten und Anlagen). Bestehende oder
3327.1 - Postulatstext
Naturschutzgebiete auf Grund des hohen Erholungsdruckes zu sprechen und nimmt dabei seine Pflicht wahr, bestehende Gesetze und Regeln durchzuset- zen sowie die Bevölkerung zu sensibilisieren. Begründung Mountainbiken Erholungsdruck – bleiben auch nach der Pandemie bestehen.1 Bei der Problemlösung kann auch auf bestehende Angebote zurückgegriffen werden. So hat beispielsweise die Stiftung Reusstal ein fachkompetentes
3262.1 - Postulatstext
auch der ÖV, werden gegenüber den Verkehrsteil neh- mern vom Zollhaus vortrittsberechtigt. Die bestehende Stausituation wird somit von den Krei- seln in Lindencham an den Knoten Halten verlagert. Dadurch Fahrzeuge pro Tag, weiter zuspitzen. Des Weiteren staut sich der Verkehr zu Spitzen- zeiten ab den bestehenden Kreiseln bei der Autobahneinfahrt Lindencham. Dies führt beim ÖV zu Zeitverlusten von mehreren nannte T-Knoten. In diesen Bereichen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Zu Spitzen- zeiten besteht auf der Sinserstrasse ein dichter Verkehr. Den Linkseinmündenden von der Dorfstrasse oder der Un
3286.1a - Beilage Konzeptpapier
Auftraggeber auf der Besteller- bzw. An- wenderseite geschaffen werden könnte, bleibt offen. Ein bestellerseitiges Inte- resse an Prüfungen (mit entsprechender Zahlungsbereitschaft) wird am ehesten bei den insbesondere in den Bereichen Industrie 4.0 und IoT – kommen aus der EU. Die Schweiz tut gut daran, Bestehendes und Erprobtes nicht neu zu er- finden, sondern sich mit den umliegenden Aktivitäten zusammenzu staatlichen sowie internationalen Vorschriften abhängt. Inwiefern ein Be- darf auf der Seite der Besteller die Nachfrage der Hersteller ergänzen oder sub- situieren könnte, bleibt offen. Als normgebender
3394.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
resse. Die Spruchgebühr beträgt in der Re- gel 400–15'000 Franken. In ausserordentlichen Fällen besteht keine Bindung an die untere oder obere Bemessungsgrenze. 4 BGS 641.1 Seite 4/4 3394.1 - 16904 3 Die
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
Kanton Zug 842.13 Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung) Vom 27. Juni 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt
413.142 - Reglement über die Diplomprüfung an der Höheren Fachschule für Wirtschaft (Prüfungsreglement HFW)
Anträge an die Prüfungskommission über Bestehen oder Nichtbeste- hen bzw. über Erteilung oder Nichterteilung des Diploms. 2 Die Prüfungskommission entscheidet über Bestehen oder Nichtbestehen der Teilprüfung der Teilprüfungen 1–3; i) Beaufsichtigung und Überprüfung der Prüfungen; j) Entscheid über das Bestehen der Teilprüfungen sowie der Diplomar- beit inklusive Genehmigung der Prüfungsresultate der Teil Prüfungszeugnis, das die einzelnen Fachnoten und die Ge- samtnote enthält. 6. Erfordernisse für das Bestehen der Diplomprüfung § 16 1 Die erste bzw. die zweite Teilprüfung gilt als bestanden, wenn: a) der
414.151.1 - Reglement über die Abschlussprüfungen an der Wirtschaftsmittelschule der Kantonsschule Zug
und Expertin bzw. Experte entscheiden anders. 3 Diese Note zählt für das Bestehen der Berufsmaturität doppelt. § 20 Bestehensnorm 1 Die Berufsmaturitätsprüfung ist bestanden, wenn die Noten im Fach «Praktische Noten § 14 Bestehensnorm § 15 Wiederholen der Prüfung § 16 Handelsdiplom 4. Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung § 17 Organisation § 18 Berufspraktische Prüfungen § 19 Noten § 20 Bestehensnorm § 21 Wiederholung g in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 14 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) * der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens
861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
* 3 Bestehen erhebliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte, ist die Unterstützung davon abhängig zu machen, dass die Ansprüche dem unter- stützenden Gemeinwesen abgetreten werden. Bestehen die wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhängig ge- macht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der emp- fangenen Leistungen

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