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851.211 - Gesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG)
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der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. November 2017, BGS 153.3). 3 851.211 § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen 1 Bei einem Mangel an günstigen Wohnungen kann der Kanton zur Senkung der Mietkosten Mietwohnungen § 6 Förderungsinstrumente § 7 Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse § 8 Beiträge für bestehende Wohnungen § 8a * Darlehen § 8b * Höhe und Verzinsung der Darlehen § 8c * Alternative Wohnformen rückzahlbare Beiträge zur Verbilligung der Mietzinse von neu erstellten, erworbenen, erneuerten oder bestehenden Wohnungen; b) * Darlehen für den Erwerb von Bauland, Liegenschaften, Wohnungen und Baurechten;
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842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
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Kanton Zug 842.13 Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung) Vom 27. Juni 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt
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861.4 - Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, SHG)
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* 3 Bestehen erhebliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Dritte, ist die Unterstützung davon abhängig zu machen, dass die Ansprüche dem unter- stützenden Gemeinwesen abgetreten werden. Bestehen die wirtschaftlicher Sozialhilfe kann davon abhängig ge- macht werden, dass die oder der Hilfe Suchende bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber Dritten bis zur Höhe der emp- fangenen Leistungen
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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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Werkkosten und der Rechtsschutz blei- ben vorbehalten. 3 In einfachen Fällen und bei Änderungen bestehender Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen kann der Gemeinderat davon absehen, einen einleitenden Baulinien, der Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestim- mung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fix- punkten, die Niveaulinien
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412.116 - Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug
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n in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 13 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens 8 Fächer § 9 Schriftliche Prüfungen § 10 Mündliche Prüfungen § 11 Notenskala § 12 Noten § 13 Bestehensnorm § 14 Wiederholen der Prüfung § 15 Handelsdiplom 4. Schlussbestimmungen § 16 Aufhebung bisherigen nnen und -experten; d) Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten; e) Entscheid über das Bestehen der Prüfungen auf Antrag der Rektorin bzw. des Rektors; f) Entscheid über Einsprachen. 3 In dringenden
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721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
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Werkkosten und der Rechtsschutz blei- ben vorbehalten. 3 In einfachen Fällen und bei Änderungen bestehender Erschliessungs-, Baulinien- und Strassenplänen kann der Gemeinderat davon absehen, einen einleitenden Baulinien, der Abwasserbeseitigung; 18 721.111 b) Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestim- mung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fix- punkten, die Niveaulinien
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unter- breitet. 5. Kapitel Vergabeanforderungen Art. 26 Teilnahmebedingungen 1 Der Auftraggeber oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfah- ren, im selektiven Verfahren oder im E Vermittlung in Einzelfällen bei Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften nach den Bst. a – c. 3 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass internationale Verpflichtungen der Schweiz über das öffentliche Besch
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231.11 - Verordnung der Justizkommission des Obergerichts über die Prüfung der Betreibungsbeamten
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Prüfungskommission 1 Durchführung und Bewertung der Prüfung obliegen einer Prüfungskom- mission. Diese besteht aus drei Mitgliedern und einem Ersatzmitglied und wird von der Justizkommission auf eine Amtsdauer kantonalen Behördenorganisation. § 5 Prüfung 1 Die Prüfung für Betreibungsbeamte und -beamtinnen besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Diejenige für die Stellvertreter und Stellver
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414.413 - Reglement über die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Zug (Studienreglement, StuR)
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legen die Voraussetzungen und Anforderungen für das Modul fest; b) * entscheiden über Bestehen oder nicht Bestehen des Moduls. 3 Sie informieren die Studierenden über Abs. 2 Bst. a im Voraus. * § 9 Bachelor- lärung; b1) * das Bestehen der Eignungsabklärung; c) die Wiederholung eines Moduls; d) * … e) * … ea) * allfällige Auflagen bei mangelnder Deutschkompetenz; f) * … g) * das Bestehen der Bachelor- respektive Aufnahmeprüfung § 24 Bestehen und Wiederholen 4.2.4. … * § 25 Vorbereitungskurs * 4.2.5. Aufnahme sur Dossier * 4.2.2a … * § 25a * Teilnahme und Anmeldung * § 25b * Verfahren * § 25c * Bestehen und Wiederholen
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413.171 - Reglement über die Höhere Berufsbildung Bäuerin
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e Kompetenzen, Wirtschaftlichkeit des Betriebszweigs, Marketing sowie Per- sonalführung und dem Bestehen der Abschlussprüfung wird der Kandidatin der Abschluss «Landwirtschaftliche Betriebswirtschafterin» bestanden, wer die folgenden Kriterien er- füllt: a) Vorliegen der erfolgreichen Modulabschlüsse; b) Bestehen der Abschlussprüfung zur landwirtschaftlichen Betriebswirt- schafterin. 2 Die Bedingungen der A - terin, der Höheren Fachprüfung Bäuerin, der Module Korrespondenz und Rechnungswesen sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung erlangt die Teilnehmerin den kantonalen Abschluss «Landwirtschaftliche Betriebsma-