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154.223 - Reglement über die Abgabe und Entschädigung von Arbeitskleidern und Sicherheitsausrüstung in der Direktion des Innern
nen und Fischereiaufseher werden vom Amt für Wald und Wild je nach Be- darf die Bootsausrüstung bestehend aus Schwimmwesten und Schutzhelmen sowie die Schutzkleider für Helferinnen und Helfer bei der E
414.50 - Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat)
Schweizerische Hochschulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen. 3 Im Weiteren bestehen folgende gemeinsame Organe: a) die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen; 2 414.50 b)
konkordat-anhangI_110620_d
Gebäude. 7.3 Baulinien Baulinien begrenzen die Bebauung und dienen insbesondere der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4 Baubereich Der Baubereich aller Geschossflächen (GF) zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Die Summe aller Geschossflächen besteht aus folgenden Komponenten: - Hauptnutzflächen HNF - Nebennutzflächen NNF - Verkehrsflächen VF -
612.11 - Verordnung zur Errichtung eines Stützungsfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Stützungsfondsverordnung)
über Beiträge zu Lasten des Stützungsfonds. Ablehnende Entscheide werden summarisch begründet. 4 Es besteht kein Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags. § 6 Beitragshöhe 1 Zu Lasten des Stützungsfonds werden
612.151 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen gemäss Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
an deren Aufgabenerfüllung zugunsten der Öffentlichkeit ein ausge- wiesenes Interesse des Kantons besteht und die aus diesem Grund in- nerhalb der vergangenen fünf Jahre mindestens einmal einen Unter- s
821.19 - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Verordnung Bekämpfungsmassnahmen)
Dienstleistung im Gesicht in Anspruch nehmen. 3 Masken müssen aus geeignetem Vlies- oder Textilmaterial bestehen und sowohl den Mund als auch die Nase bedecken. § 4 Vollzug 1 Der Regierungsrat legt die Zuständigkeiten
722.212 - Reglement zum Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzreglement, FSR)
Gesuche um Ausrichtung von Beiträgen an Fahrzeuge und Bauten sind der Gebäudeversicherung Zug vor der Bestellung einzurei- chen. 9) BGS 722.21 20 722.212 2 Vorab erstellt die Gemeinde ein Bedarfskonzept, das 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit zusätzlichem Atemschutz. Ziff. 10 Ersteinsatzelement 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung der Zuger Gemeinde- feuerwehren mit Löschschaum und Netzmittel. Ziff. 12 Schwerer Wassertransport 1 Die Stützpunktaufgabe besteht in der Unterstützung
1021.018 - Kantonsratsbeschluss betreffend einen Objektkredit Kostenbeteiligung Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher
Erdverkabelung auf dem Trassee zwischen den Unterwerken Sins und Langacher und den Rückbau der bestehenden Freileitung zwischen Mast 82 (Cham, Bibersee) bis und mit Mast 50 (Kantonsgrenze Zug/Aargau) wird
162.32 - Geschäftsordnung für die Schätzungskommission
t nach- zukommen.» § 2 Gesamtkommission 1 Der Gesamtkommission obliegen folgende Geschäfte: a) Bestellung der Kammern und Wahl einer oder eines Vorsitzenden für jede Kammer; 1) BGS 721.11 GS 31, 491 1
632.15 - Verordnung über die Verlustscheinbewirtschaftung für die kantonale Verwaltung und die Gerichte
Verlustscheine 1 Wird ein Amt oder ein Gericht neu in den Anhang A1 aufgenommen, so liefert es die bestehenden Verlustscheine im Original an die Steuerverwal- tung. 2 Neu entstehende Verlustscheine liefern Steuer- verwaltung übertragenen Verlustscheine wieder selbst, so liefert die Steuer- verwaltung die bestehenden Verlustscheine im Original sowie die zur weite- ren Bewirtschaftung erforderlichen Unterlagen aus Berichterstattungspflicht der Steuer- verwaltung gegenüber den abliefernden Ämtern oder Gerichten besteht nicht. 2 Im Einzelfall können die Ämter und Gerichte Auskunft über den Stand ei- nes Verfahrens oder

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