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161.113 - Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG)
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Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Organisation des Strafgerichts. § 2 Plenum 1 Das Plenum besteht aus den voll-, teil- und nebenamtlichen Mitgliedern des Gerichts. 2 Ausserordentliche Ersatzmitglieder Stellvertretung von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten wahrgenommen. § 6 Kanzlei 1 Die Kanzlei besteht aus: a) der Kanzleivorsteherin bzw. dem Kanzleivorsteher; b) den Gerichtsschreiberinnen und Geri
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213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
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Fällen der Vertretungsbeistandschaft und Mitwirkungsbeiratschaft hat die Vormundschaftsbehörde dem bestellten Beistand bzw. Beirat die Angelegenheit oder den Kreis der Angelegenheiten, zu deren Besorgung sie schwieriger Fälle (Fallberatung). § 6 * … 1.3. Familienvormundschaft § 7 1 Begehren um Anordnung und Bestellung der Familienvormundschaft sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Direktion des Innern stellt ) übertragen werden. * 2 … * § 11 * 1 Ein Amtsvormund kann auch für mehrere Gemeinden gemeinsam bestellt werden; dagegen darf er nicht Mitglied einer Vormundschaftsbehörde sein. 2 Er ist angemessen zu
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213.11 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung)
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Kanton Zug 213.11 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung) Vom 28. Januar 1982 (Stand 1. Januar 2007) Der Kantons
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231.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG)
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Kanton Zug 231.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 30. Januar 1997 (Stand 13. Januar 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 1 der Sch
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412.11 - Schulgesetz (SchulG)
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Schülerin- nen und Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. * 4 Sie erfüllt ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beach- tung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen der Schulbehörden Grund- oder Basisstufe 1. Richtzahl: 22 2. Höchstzahl: 26 1b Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. * 2 In besonderen Fällen
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412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
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Abschlussarbeit trifft die Lehrperson mit dem Schüler eine Projektvereinbarung. 2 Die Abschlussarbeit besteht aus drei Teilen: Produkt, Projektdokumentati- on und -präsentation. 3 Die Beurteilung der Abschlussarbeit
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826.162 - Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
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Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
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826.153 - Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
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Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
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753.6 - Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
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Kanton Zug 753.6 Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee Vom 29. Juni 2004 (Stand 6. Mai 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gest
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161.4 - Verordnung über die Schlichtungsbehörden
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tzung 1 Die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht handelt und beschliesst als Spruchkörper, bestehend aus einem oder einer Vorsitzenden und je einer Vertretung der Mieter- und Vermieterschaft (§ 41 die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht § 11 Amtsführung, Zusammensetzung 1 Die Schlichtungsbehörde besteht aus mindestens zwei nebenamtlichen Schlichterinnen bzw. Schlichtern. Diese handeln als Einzelschlichterin