Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6920 Inhalte gefunden
161.113 - Geschäftsordnung des Strafgerichts (GO SG)
Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Organisation des Strafgerichts. § 2 Plenum 1 Das Plenum besteht aus den voll-, teil- und nebenamtlichen Mitgliedern des Gerichts. 2 Ausserordentliche Ersatzmitglieder Stellvertretung von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten wahrgenommen. § 6 Kanzlei 1 Die Kanzlei besteht aus: a) der Kanzleivorsteherin bzw. dem Kanzleivorsteher; b) den Gerichtsschreiberinnen und Geri
213.2 - Verordnung über das Vormundschaftswesen (Vormundschaftsverordnung, VormV)
Fällen der Vertretungsbeistandschaft und Mitwirkungsbeiratschaft hat die Vormundschaftsbehörde dem bestellten Beistand bzw. Beirat die Angelegenheit oder den Kreis der Angelegenheiten, zu deren Besorgung sie schwieriger Fälle (Fallberatung). § 6 * … 1.3. Familienvormundschaft § 7 1 Begehren um Anordnung und Bestellung der Familienvormundschaft sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Direktion des Innern stellt ) übertragen werden. * 2 … * § 11 * 1 Ein Amtsvormund kann auch für mehrere Gemeinden gemeinsam bestellt werden; dagegen darf er nicht Mitglied einer Vormundschaftsbehörde sein. 2 Er ist angemessen zu
213.11 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung)
Kanton Zug 213.11 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fürsorgerische Freiheitsentziehung) Vom 28. Januar 1982 (Stand 1. Januar 2007) Der Kantons
231.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG)
Kanton Zug 231.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 30. Januar 1997 (Stand 13. Januar 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 1 der Sch
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
Schülerin- nen und Schüler und sorgt für eine gute Schulatmosphäre. * 4 Sie erfüllt ihren Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen unter Beach- tung der gesetzlichen Vorgaben und der Weisungen der Schulbehörden Grund- oder Basisstufe 1. Richtzahl: 22 2. Höchstzahl: 26 1b Die Eröffnung neuer und die Aufhebung bestehender Abteilungen sind der Direktion für Bildung und Kultur bekanntzugeben. * 2 In besonderen Fällen
412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen (Promotionsreglement, PromR)
Abschlussarbeit trifft die Lehrperson mit dem Schüler eine Projektvereinbarung. 2 Die Abschlussarbeit besteht aus drei Teilen: Produkt, Projektdokumentati- on und -präsentation. 3 Die Beurteilung der Abschlussarbeit
826.162 - Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat)
Konkordatsrat. Art. 4 Zusammensetzung des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2 Uri und Schwyz bestellen je zwei, Zug drei Mitglieder. Die Kantone sind für deren Entschädigung Alleineigentum, zum Preis von 18 Millionen Franken. Art. 12 Baurecht 1 Auf dem Grundstück Nr. 4963 besteht für die gesamte Fläche und für alle Bauten und Anlagen ein selbständiges und dauerndes Baurecht für
826.153 - Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens
Kanton Zug 826.153 Vereinbarung der Innerschweizer Kantone über Ausbildungen für Berufe des Gesundheitswesens Vom 21. September 1998 (Stand 1. Januar 1999) Art. 1 Zweck 1 Gestützt auf die Grundsätze d
753.6 - Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee
Kanton Zug 753.6 Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und dem Ägerisee Vom 29. Juni 2004 (Stand 6. Mai 2006) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gest
161.4 - Verordnung über die Schlichtungsbehörden
tzung 1 Die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht handelt und beschliesst als Spruchkörper, bestehend aus einem oder einer Vorsitzenden und je einer Vertretung der Mieter- und Vermieterschaft (§ 41 die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht § 11 Amtsführung, Zusammensetzung 1 Die Schlichtungsbehörde besteht aus mindestens zwei nebenamtlichen Schlichterinnen bzw. Schlichtern. Diese handeln als Einzelschlichterin

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch