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die Bestellung des unentgeltlichen Rechtsbeistandes unter Vorbehalt von § 51 auch für das Rechtsmittelverfahren. 4 Werden Gesuche um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und um Bestellung eines verpflichtet, dem Rufe als Zeuge Folge zu leisten und die ihm vom Richter vorgelegten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Die Ablegung des Zeugnisses dürfen verweigern: 1. die in § 167 Expertise-Beschlusses freigestellt. 3 Der Richter ermahnt die Sachverständigen, ihr Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abzugeben. § 184 4. Erstattung des Gutachtens Die Sachverständigen erstatten
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des amtlich bestellten notwendigen Verteidigers aufzukommen, wird ihm auf besonderes Gesuch hin die Unentgeltlichkeit gewährt. Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Bestellung und die Entlassung unverzüglich Frist zur Bestellung eines Verteidigers an. Lässt der Beschuldigte diese Frist ungenutzt verstreichen oder drängt sich eine amtliche Verteidigung aus anderen Gründen auf, bestellt der Staatsanwalt 3. er im Haftfall oder bei delegierten Einvernahmen (§ 10quater Abs. 3 StPO) eine Verteidigung bestellen kann. Einvernahmen ohne diese Hinweise sind nicht verwertbar. 1) Fassung gemäss Änderung vom 25
825.31 - Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Nachweis, dass sie keine übertragbaren Krankheitserreger ausscheiden, sofern ein derartiger Verdacht besteht (Art. 19 Abs. 1 des Epidemiengesetzes); e) er ordnet eine ärztliche Untersuchung von Personen an gemäss § 8 dieser Verordnung ausüben, sofern der Verdacht auf einen übertragbaren Krankheitserreger besteht (Art. 19 Abs. 1 des Epidemiengesetzes); 2 825.31 f) er nimmt Anzeigen eines Beschäftigungs- oder
826.12 - Gesetz über das Zuger Kantonsspital
behandlung und Intensivpflege sicher. 3 Für Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton Zug besteht im Rahmen des vom Regierungsrat festgelegten Leistungsprogramms eine Aufnahmepflicht, wobei Notfälle
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
verpflichtet, sich die zur Erfül- lung ihrer Aufgaben notwendigen Fähigkeiten anzueignen bzw. diese nach bestem Können weiterzuentwickeln und auf neue Erkenntnisse und Metho- den auszurichten. Sie können zur Teilnahme Zusammensetzung der Entlöhnung * 1 Die Entlöhnung setzt sich wie folgt zusammen: * 1. * Jahreslohn, bestehend aus: a) * Grundlohn (12⁄13 des Jahreslohns) b) * 13. Monatslohn (1⁄13 des Jahreslohns) 2. Teuer regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Volljährigen umfasst, besteht (Art. 67 StGB5)); b) in ihrem Privatauszug ein Eintrag wegen eines Sexualdelikts gegen Kinder oder
722.11 - Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz; GebVG)
Gebäuden, deren Wert unterhalb des Mindestwerts gemäss § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes liegt; b) bei bestehenden Gebäuden infolge von Um- und Erneuerungsbauten bis zu einem Mehrwert von 20 Prozent des Neuwerts . 3 Der Regierungsrat erlässt die Vollzugsbestimmungen. § 7 Verwaltungsrat 1 Der Verwaltungsrat besteht aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten und vier weiteren Personen. Im Übrigen konstituiert wird. § 25 Teilprämien 1 Ändert der Versicherungswert eines Gebäudes oder der Prämiensatz oder besteht das Versicherungsverhältnis nur während eines Teils des Jahres, ist die Prämie anteilmässig zu entrichten
412.31 - Gesetz über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz)
Einwohnergemeinden haben an die Lehrpersonen folgende Besoldun- gen auszurichten: * 1. * Jahreslohn, bestehend aus: a) * Grundlohn (12/13 des Jahreslohns) b) * 13. Monatslohn (1/13 des Jahreslohns) 2. Teuer innerhalb oder ausserhalb des Staatsdienstes kann angemessen angerechnet werden. * 6 Jede Lohnklasse besteht aus zehn Lohnstufen. Die erste Stufe entspricht dem Minimum der Lohnklasse. Die weiteren Stufen erhöhen nach Massgabe der Unterrichtszeit besoldet. 2 Der ungekürzte Anspruch auf den gesetzlichen Lohn besteht bei folgender wöchentlicher Unterrichtszeit, wobei eine Lektion 45 Minuten dauert: * a) * … b) *
412.114 - Reglement betreffend das Übertrittsverfahren
ihrer mutmasslichen Entwicklung der- jenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten ge- fördert werden können. 2 Zentrales Element des Verfahrens ist der von der Lehrperson und den
414.130.1 - Promotionsordnung für das Gymnasium der Kantonsschule Zug
Schüler nicht zurückversetzt werden. 5 Bei Rückversetzung oder freiwilliger Repetition im Gymnasium besteht kein Anspruch auf die Neuführung eines bisher besuchten Faches. § 7 Wegweisung von der Schule 1
511.74 - Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Verzweigung Blegi (A4/A4a)
Kanton Zug 511.74 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Zug über die Ausübung der Polizeidienste auf der Nationalstrasse A4, Zürich-Luzern, zwischen dem Anschluss Affoltern am Albis und der Ve

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