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331.1 - Verordnung über die Strafanstalt Zug
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zugelassenen Gegenständen durchsuchen. § 20 Arbeit 1 Für alle Insassinnen und Insassen im Strafvollzug besteht eine Arbeits- pflicht gemäss den Richtlinien des Konkordats. 2 Mit Ausnahme der Untersuchungs- oder ehörde oder die Anstaltsleitung gemäss den Konkordatsrichtlinien. Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht nicht. § 24 Spaziergang, Freizeitangebot 1 Alle Insassinnen und Insassen haben nach dem Eintrittsgespräch
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331.2 - Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen
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Kanton Zug 331.2 Verordnung über den strafrechtlichen Justizvollzug gegenüber Erwachsenen Vom 7. Dezember 2010 (Stand 23. November 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 372, 375 A
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413.112 - Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens)
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Kanton Zug 413.112 Ausführungsbestimmungen 2 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Regelung des Qualifikationsverfahrens) Vom 30. Mai 2008 (Stand 1. August 2025) Das Amt für Berufsbildung des Kantons Z
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413.113 - Ausführungsbestimmungen 3 zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs- und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich-industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)
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und die Examinatorinnen/Examinatoren der betroffenen Abschlussklassen an. 2 Der Entscheid über das Bestehen der Berufsmatura wird auf Antrag der Leitung der Berufsmaturitätsschule von der Prüfungsnotenkonferenz
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413.115 - Verordnung über die Durchführung von Anerkennungsverfahren von nicht eidgenössisch geregelten höheren Bildungsgängen und höheren Bildungseinrichtungen (Höhere Fachschulen)
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Diplomlehrgangs können keine ge- sundheitspolitischen Forderungen abgeleitet werden, insbesondere besteht kein Anspruch auf die Unterstellung der entsprechenden Berufsgruppen bzw. der Absolventinnen und
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423.31 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg
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der Zeit vor 1900. 2 Über das vom Kanton und von den beteiligten Gemeinden eingebrachte Museumsgut bestehen separate Verzeichnisse. 3 Die Überlassung von Museumsgut als Dauerleihgabe zum praktischen Ge- brauch Art. 4 der Satzungen der Stiftung Museum in der Burg Zug vom 11. März 1976. § 7 1 Das Museumsgut besteht aus der historisch-antiquarischen Sammlung der Bürgergemeinde Zug und weiteren Kunst- und Kultur
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861.6 - Kantonsratsbeschluss betreffend Soziallöhne im Rahmen von Integrationsprojekten
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direkt bei Privatunternehmungen platziert werden, wenn: a) der Arbeitgeber zu diesem Zweck kein bestehendes Arbeitsverhältnis auflöst; b) der Arbeitsvertrag bei einer Probezeit von maximal drei Monaten für
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740.17 - Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit für ein Programm 2023 bis 2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO-Emissionen in bestehenden Gebäuden
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2032 zur Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO2- Emissionen in bestehenden Gebäuden Vom 26. Januar 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 1 Für die Förderung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO -Emissionen in bestehenden Gebäuden wird für die Jahre 2023₂ bis 2032 zulasten der Investitionsrechnung ein Rahmenkredit von
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Art. 99 Abs. 1 ZPO
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Nachlassverfahren im Gang ist oder Verlustscheine bestehen (lit. b) oder wenn andere Gründe für eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung bestehen (lit. d).
4. Die Klägerin [und Berufungsbeklagte] Gemeinschuldner eröffnet wird und Prozesskosten Masseschulden sind, für die grundsätzlich Deckung bestehen muss, ansonsten nur die Einstellung des Konkurses (Art. 230 SchkG; Art. 29 KOV) oder Abtretung des
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Sozialversicherung
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des Leistungsempfängers – welcher zu einer sofortigen Meldung verpflichtet ist – ändert nichts am Bestehen einer Meldepflicht auch des Arbeitgebers; wer zu etwas gehalten ist, bekommt ein bestimmtes Verhalten Zusammenhang mit der Auszahlung der Familienzulagen – eine dem Arbeitgeber übertragene Aufgabe – bestehende Meldepflicht von der Haftungsnorm erfasst sein sollte. Marco Reichmuth ging in seiner Dissertation als für ihre Tochter geeignet. Seit Oktober 2012 besucht die Beschwerdeführerin nun die V.S. Es besteht kein Anlass, am Vorbringen der Eltern, wonach ihre Tochter an dieser Schule optimal geschult und