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Art. 315 Abs. 1 ZGB und Art. 314 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 442 Abs. 5 ZGB
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Regeste:
– Für die Errichtung und die Führung von Kindesschutzmassnahmen ist die Schutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zuständig . Bei Wohnsitzwechsel eines Elternteils, für dessen Kind eine Mas
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
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Regeste:
Art. 315 Abs. 1 ZGB und Art. 314 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 442 Abs. 5 ZGB – Für die Errichtung und die Führung von Kindesschutzmassnahmen ist die Schutzbehörde am Wohnsitz des Kindes zustä
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Art. 47 ff. StGB
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on zwischen zwei und drei Promille eine Vermutung für die Verminderung der Zurechnungsfähigkeit besteht (BGE 122 IV 49 ff.). Zu diesem Schluss passt, dass weder der Zuger Polizei noch der Ärztin des Zuger lässt somit den Schluss zu, dass der Beschuldigten keine Schlechtprognose zu stellen ist; vielmehr besteht eine begründete Aussicht auf Bewährung.
Demzufolge ist der Beschuldigten mit Bezug auf die Geldstrafe
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Strafrecht
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on zwischen zwei und drei Promille eine Vermutung für die Verminderung der Zurechnungsfähigkeit besteht (BGE 122 IV 49 ff.). Zu diesem Schluss passt, dass weder der Zuger Polizei noch der Ärztin des Zuger lässt somit den Schluss zu, dass der Beschuldigten keine Schlechtprognose zu stellen ist; vielmehr besteht eine begründete Aussicht auf Bewährung.
Demzufolge ist der Beschuldigten mit Bezug auf die Geldstrafe
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Art. 99 Abs. 1 lit. b ZPO
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auf unredliche Weise zustande gekommenen Nachlassvertrag verlangen kann (Art. 312 SchKG). Damit besteht erst nach Abschluss des Nachlassverfahrens Klarheit über das Schicksal des Nachlassvertrags. Es ist
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Art. 309 lit. a ZPO in Verbindung mit Art. 319 lit. a ZPO und Art. 327a ZPO
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Regeste:
– Gemäss Art. 335 Abs. 3 ZPO richten sich die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer Entscheide nach dem Kapitel «Vollstreckung von Entscheiden» der ZPO, sowei
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Verfahrensrecht
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betroffenen Personen ein wichtiges Abgrenzungskriterium für ein unmittelbares Interesse bilde. So bestehe keine Ausstandspflicht bei Beschlüssen, von denen grössere Bevölkerungskreise, ganze Gemeinden oder Sach- oder Rechtslagen von Seiten Privater das Bedürfnis nach Vorverhandlungen oder Vorabklärungen bestehen könne. Die Beratung, Auskunftserteilung und Information durch die Behörden werde bis zu einem gewissen 125 I 119 E. 3b-e S. 123 f.). Nimmt ein Behördenmitglied jedoch öffentliche Interessen wahr, so besteht grundsätzlich keine Ausstandspflicht (Urteil 1P.426/1999 des Bundesgerichtes vom 20. Juni 2000 in
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Art. 21 IVG, Art. 2 HVI
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berücksichtigen ist. Nach Massgabe von Art. 13 (medizinische Massnahmen) und Art. 21 IVG (Hilfsmittel) besteht der Anspruch auf Leistungen unabhängig von der Möglichkeit einer Eingliederung ins Erwerbsleben oder Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge Bedarf auf kostspielige Geräte, besteht im Rahmen der vom Bundesrat aufzustellenden Liste ohne Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit Anspruch 29. November 1976 mit der anhangweise aufgeführten Hilfsmittelliste. (…)
Nach Art. 2 Abs. 4 HVI besteht ein Anspruch auf Hilfsmittel nur in einfacher und zweckmässiger Ausführung (vgl. auch: Art. 21 Abs
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Art. 328 Abs. 1 ZGB. § 23 Abs. 3, 24 SHG. §§ 2, 4, 5 DSG, SKOS-Richtlinien
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2000 (DSG; BGS 157.1) dürfen Organe Daten bearbeiten, sofern (a) eine gesetzliche Grundlage dafür besteht oder (b) es für eine in einer gesetzlichen Grundlage umschriebene Aufgabe unentbehrlich ist oder n Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Demgemäss besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf, Grundeigentum erhalten zu können. Namentlich sollten «Personen
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§ 7 Abs. 1 GO RR und § 52 Verwaltungsrechtspflegegesetz
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Regeste:
– Einem Anzeiger kommen im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde nicht die Rechte einer Partei zu und er kann deshalb auch kein eigentliches Ausstandsbegehren stellen. Ausstandsgründe sind j