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412.116 - Reglement über die Handelsdiplomprüfungen an den privaten Wirtschaftsmittelschulen im Kanton Zug
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n in Rücksprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des Amtes für Mittelschulen geregelt. § 13 Bestehensnorm 1 Das Handelsdiplom wird erteilt, wenn a) der Durchschnitt aus allen Noten (= Gesamtnote) mindestens 8 Fächer § 9 Schriftliche Prüfungen § 10 Mündliche Prüfungen § 11 Notenskala § 12 Noten § 13 Bestehensnorm § 14 Wiederholen der Prüfung § 15 Handelsdiplom 4. Schlussbestimmungen § 16 Aufhebung bisherigen nnen und -experten; d) Entscheid über Sanktionen bei Unregelmässigkeiten; e) Entscheid über das Bestehen der Prüfungen auf Antrag der Rektorin bzw. des Rektors; f) Entscheid über Einsprachen. 3 In dringenden
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721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
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gestützt auf die in den Ausschreibungsunterlagen oder im Rahmenvertrag definierten Kriterien das beste Angebot unter- breitet. 5. Kapitel Vergabeanforderungen Art. 26 Teilnahmebedingungen 1 Der Auftraggeber oder den technischen Spezifikationen oder es erfüllt kein Anbieter die Eignungskriterien; b) es bestehen hinreichende Anhaltspunkte, dass alle im offenen Verfah- ren, im selektiven Verfahren oder im E Vermittlung in Einzelfällen bei Strei- tigkeiten im Zusammenhang mit Geschäften nach den Bst. a – c. 3 Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass internationale Verpflichtungen der Schweiz über das öffentliche Besch
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Zweit- und Erstplatzierter der Höheren Fachschule Agro-Technik
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Junger Zuger ist der Meister des Arguments
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Steiner (13) aus Baar der beste Debattierer der Zentralschweiz - Beitrag in der Zuger Zeitung vom 22. Januar 2021 In seiner Altersklasse ist Enrico Steiner (13) aus Baar der beste Debattierer der Zentralschweiz was er studieren will. Eines aber ist im wichtig: «Es muss Spass machen, weil man macht es ja bestenfalls eine lange Zeit.» Das sei mit dem Debattieren auch so: «Wenn es mir keinen Spass machen würde,
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Gezielte Prämienverbilligung zeigt Wirkung
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Die Zuger Prämienverbilligung erreicht schweizweit die beste Entlastungswirkung. Das zeigt eine neue Studie des Bundesamtes für Gesundheit. Um das gute Leistungsniveau auch in Zeiten knapper Finanzen n, die Mittel noch gezielter einzusetzen. Die Zuger Prämienverbilligung erreicht schweizweit die beste Entlastungswirkung. Das zeigt eine neue Studie des Bundesamtes für Gesundheit. Um das gute Leistungsniveau Ausgleichskasse Zug verantwortlich. Direktor Rolf Lindenmann ist zuversichtlich: «Die Abläufe sind bestens eingespielt. Zwar erwarten wir dieses Jahr durch die Anpassung der Einkommensobergrenzen einen erhöhten
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2213.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Auenwald wird so öfter mit Wasser beschickt und ökologisch aufgewertet . Normalprofil Littibach bestehend (Ausschnitt Bauprojekt 1974, verkleinert) Querprofil 558; rot = Projekt (Ausschnitt Bauprojekt, längerfristig naturnah erhalten und entsprechend gepflegt werden. Die Unterhalts - pflichten bleiben bestehen und richten sich nach dem GewG. Kennzahlen (Stand Bauprojekt): - Humusabtrag 12'800 m 2 - Abbruch/Neubau eine Blockrampe ersetzt. Am unteren Projektende wird der Einstieg aus der Lorze aufgewertet. Das bestehende Überlaufgerinne in den Auenwald im Naturschutzgebiet Spitzmattli wird leicht aufgeweitet und etwas
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Verordnung über Weiterbildung und Zusatzbildungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Weiterbildung-Zusatzausbildungen)
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entscheiden über das Bestehen der Qualifikationsschritte und c) beantragen im Einvernehmen mit den Expertinnen und Experten bei der Studien- oder Kursleitung den Entscheid über das Bestehen oder das Nichtbestehen Weiterbildung und an Zusatzausbildungen der PHZ wer- den systematisch evaluiert. Art. 32 Integration bestehender Weiterbildungs- und Zusatzausbildungsangebote 1 Weiterbildungs- und Zusatzausbildungsangebote im e Durchführung und bestimmt die zu- ständigen Expertinnen und Experten, c) entscheidet über das Bestehen der Zusatzausbildung. Art. 10 Examinierende Zusatzausbildung 1 Die Dozierenden beurteilen als E
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1314.2 - Antwort des Regierungsrates
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ränge einnehmen, da die Rahmenbedingungen für den Wirtschafts- und Lebensraum offensichtlich zu den besten der Schweiz gehören. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der in den letzten Jahren neu im Handelsregister auch nicht so, dass keine Grundlagenpapiere zur Thematik attraktiver Lebens- und Wirtschaftsraum bestehen würden. So führt der Regierungsrat in seinen Schwerpunkten 2005 - 2015 (RRB vom 14. Dezember 2004) Dabei zeigt es sich, dass das Arbeitsplatz- wachstum zu einem schönen Teil durch das Wachstum von bestehenden Firmen erfolgt, was bedeutet, dass diese ebenfalls die ergänzenden Faktoren als gut bis sehr gut
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414.368 - Verordnung über Weiterbildung und Zusatzbildungen an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ-Verordnung Weiterbildung-Zusatzausbildungen)
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entscheiden über das Bestehen der Qualifikationsschritte und c) beantragen im Einvernehmen mit den Expertinnen und Experten bei der Studien- oder Kursleitung den Entscheid über das Bestehen oder das Nichtbestehen Weiterbildung und an Zusatzausbildungen der PHZ wer- den systematisch evaluiert. Art. 32 Integration bestehender Weiterbildungs- und Zusatzausbildungsangebote 1 Weiterbildungs- und Zusatzausbildungsangebote im Weiterbildung Art. 30 Zusatzausbildungen 6. Schlussbestimmungen Art. 31 Evaluation Art. 32 Integration bestehender Weiterbildungs- und Zusatzausbildungsangebote Art. 33 Übergangsbestimmung Art. 34 Rechtsmittel
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Staats- und Verwaltungsrecht
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Dort könne das Gebäude auf ebener Fläche positioniert und die bestehende Fussgängerverbindung genutzt werden. Auf der Nordseite des Areals bestehe an der Tellenmattstrasse ein beträchtliches Gefälle. Hier ne gemäss Art. 27 RPG i.V.m. § 35 PBG erlassen. Im Gebiet der Planungszone besteht ein generelles Bauverbot.
2. Bestehende rechtmässige Bauten und Anlagen im Gebiet Schönwart / Oberacher dürfen im Rahmen n (Erwerbspreis und anrechenbare Aufwendungen sowie der bei der Überführung ins Privatvermögen besteuerte Gewinn) übersteigt. Als Erwerbspreis gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden