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Art. 112 und Art. 49 Abs. 1 StGB; Art. 64 Abs. 1 und 1bis StGB; Art. 56 Abs. 1 StGB
e (Eventual-)Vorsatz, einen Raub zu begehen, nicht nachgewiesen worden sei. Ein weiterer Fehler bestehe darin, dass der Kokainkonsum des Beschuldigten nicht berücksichtigt worden sei, weshalb die Gutachten 6B_56/2015 vom 27. November 2015 E. 4.3.1 m.w.H., insbesondere auf BGE 134 IV 246 E. 4.3). Vorliegend bestehen keine Anzeichen oder Hinweise, dass sich die Ausgangslage seit der Erstellung der Gutachten geändert einer anderen Person besonders schwer beeinträchtigt oder beeinträchtigen wollen. b. Beim Täter besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass er erneut eines dieser Verbrechen begeht. c. Der Täter
Art. 176 Abs. 3 ZGB, Art. 6 Abs. 1 EMRK
dem Elternteil zuzuteilen, welcher für ihre Betreuung wie auch für ihre Aufsicht und Erziehung am besten aufkommen könne. Der Gesuchsgegner kümmere sich nicht um die schulischen Belange der Kinder, andernfalls bereits die Einleitung eines weiteren Verfahrens an, sollte der Gesuchsgegner diese – angeblich bestehende – Absicht um-setzen wollen (act. 1 S. 10). 5.4.4 In Abwägung der für die Zuteilung der Obhut Ungunsten ins Gewicht. Bei einer Obhutszuteilung an ihn wäre eine Verstärkung der offenbar bereits bestehenden Entfremdung der Kinder von ihrer Mutter zu befürchten, was gemäss den Erwägungen hiervor das Kindeswohl
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
Gebäude in der Ortsbildschutzzone aufnähme, werde etwas Neues geschaffen, das sich nicht in die bestehende Ortsbildschutzzone einfüge. a) Aus den Baugesuchsakten geht hervor, dass das Neubauprojekt auf das Grundstück Nr. (...) in der Ortsbildschutzzone liegt, muss sich der geplante Neubau gut ins bestehende Ortsbild einpassen. Für die Beurteilung des Projektes kann das ISOS beigezogen werden. Das vorliegende entbehrt einer historischen Referenz. Die Materialisierung der Aussenhaut ist wohl als Referenz an bestehende Backsteinbauten in der Gemeinde Cham angedacht; in anderer Farbgebung als auf den Plänen dargestellt
Art. 125 ZGB; Art. 277 ZPO; Art. 8 ZGB; Art. 53 Abs. 1 ZPO
einstufig-konkrete Methode zu unzulässigen oder gar stossenden Ergebnissen führen würde. Mithin besteht auch unter diesem Aspekt kein Grund, den nachehelichen Unterhalt der Beklagten nach der zweistufigen
§ 52 VRG (Aufsichtsbeschwerde)
Anzeigeerstatterin beziehungsweise der Anzeigeerstatter hat nicht die Rechte einer Partei und es besteht keine Pflicht zur Begründung von aufsichtsrechtlichen Entscheiden (§ 52 Abs. 2 und 4 VRG). Die Art e werden der Anzeigeerstatterin beziehungsweise dem Anzeigeerstatter keine Kosten auferlegt. Es besteht zudem kein Anspruch auf eine Parteientschädigung (vgl. GVP 1991/92, S. 203). (...) Regierungsrat
Berufliche Vorsorge: Lebenspartnerrente
Meldung, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse. Absatz 2 Anspruch von rentenbeziehenden Personen Im Todesfall einer alters- oder invalidenrentenbeziehenden Person besteht nur dann spätestens jedoch bis zur Vollendung des 65. Altersjahres). Für eine Abweichung vom klaren Wortlaut bestehen keine triftigen Gründe. Artikel 16 Abs. 1 und 2 VorsR verstossen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen Person bezeichneten Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin (verschiedenen oder gleichen Geschlechts) besteht Anspruch auf eine Hinterlassenenrente in der Höhe der Ehegattenrente, sofern lit. a der bezeichnete
Art. 2 Abs. 2 eidg. BüV, § 5 Abs. 2 kant. BüG
geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen auf den Test vorbereiten kann, und sie oder er einen solchen Test bestehen kann mit den für die Einbürgerung erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen
Art. 11 Abs. 2 und 15 USG; Art. 13 Abs. 1 LSV i.V.m. Art. 37a Abs. 1 LSV; Art. 40 Abs. 1 LSV; Anhang 7 LSV
bezeichnen lässt. Abgesehen davon, dass darüber erst Gewissheit nach einer LSV-konformen Kontrollmessung bestehen wird, ist an dieser Stelle auf das Vorsorgeprinzip im Umweltrecht aufmerksam zu machen. b) Artikel USG definiert dieses zentrale Prinzip des Schweizer Umweltrechts wie folgt: «Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, als dies technisch und Feiertagen. (...) 9. (...) Gemäss Art. 13 Abs. 1 LSV ordnet die Vollzugsbehörde bei bestehenden ortsfesten Anlagen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, die
ISOS, § 25 Abs. 1 lit. a DMSG, § 25 Abs. 1 lit. d DMSG
Regeste: ISOS – Die Anliegen des Ortsbildschutzes  und des Denkmalschutzes  überlagern sich teilweise, sind aber nicht gleichzusetzen. Aus der Tatsache, dass ein Gebäudeensemble im ISOS beziehungs
Bürgerrecht
geeigneten Hilfsmitteln oder Kursen auf den Test vorbereiten kann, und sie oder er einen solchen Test bestehen kann mit den für die Einbürgerung erforderlichen mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen

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