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Vorbemerkungen
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wie vorstehend beschrieben, den Rechtsweg zu beschreiten.
Aufgrund von § 19 Abs. 1 Bst. f DSG besteht zudem stets die Möglichkeit, die Öffentlichkeit über wesentliche Anliegen des Datenschutzes zu o
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Bürgerrecht
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Verwaltungsbehörden haben die Betroffenen darüber zu informieren, worin die Mitwirkungspflichten bestehen und welche Beweismittel beizubringen sind (KÖLZ/ HÄNER/ BERTSCHI, a.a.O., Rz. 466). Insbesondere
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Unfallbegriff
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Alltägliche oder Übliche überschreitet. Dabei kann die Ungewöhnlichkeit auch in einer Programmwidrigkeit bestehen oder sich aus einem das Übliche überschreitenden Ausmass (z.B. ausserordentliche Kraftanstrengung)
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Enteignungsentschädigung
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Auch für das Verwaltungsgericht gibt es keinen Anlass dazu. Der Gutachter setzte als Landpreis für bestes Ackerland (max. 100 Bodenpunkte) im Geltungsbereich des BGBB Fr. 12.–/m2 ein. Bei der Verkehrswe davon, dass Qualitätsunterschiede bei der Bodenbeschaffenheit über das gesamte zu übernehmende Land bestehen mögen, steht den Partnern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein gewisser Verhandlungs- und Er
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Strafrecht
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Stunde ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten sei für Rheumatologen gerechtfertigt. Zum andern bestehe eine rechtsfehlerhafte Auslegung auch darin, dass die Vorinstanz die Höhe der gewährten Entschädigung verfolgt somit einen gesundheitspolizeilichen Zweck. Der Endverbraucher bzw. Patient soll die am besten geeigneten Behandlungen und Arzneimittel erhalten. Diese sollen namentlich nicht über das nötige
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Rechtsöffnung
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Regeste:
Art. 81 Abs. 1 SchKG – Definitive . Hat ein Schuldner gegenüber den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeiträgen Mehrleistungen erbracht, kann er diese im definitiven Rechtsöffnun
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Art. 192 SchKG i.V.m. Art. 725a OR
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auf Antrag des Verwaltungsrates oder eines Gläubigers aufschieben, falls Aussicht auf Sanierung besteht (Art. 725a Abs. 1 OR). Die Gläubiger dürfen durch die Gewährung des Aufschubs nicht schlechter gestellt
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Art. 95 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG
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März 2012 sind 9 Bemühungen zu entnehmen, darunter ein Hinweis auf die Z. AG und der Vermerk, es bestehe ein Mandat als Direktor, die Vollzeitstelle aber sei offen (act. 36 der RAV-Akten).
3.2.6 Dem gegebenen Umständen auf den guten Glauben berufen kann oder ob er bei zumutbarer Aufmerksamkeit den bestehenden Rechtsmangel hätte erkennen sollen (Urteil des EVG vom 10. Juli 2006, C 209/2005, Erw. 2 mit Verweis gebotenen Aufmerksamkeit als frei überprüfbare Rechtsfrage gilt. Der gute Glaube ist zu vermuten und besteht folglich insbesondere dann, wenn sich die empfangende Person keiner groben Nachlässigkeit schuldig
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Art. 12 lit.a BGFA
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Regeste:
Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
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Art. 122 ZPO
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Mit Entscheid vom 1. März 2016 bewilligte der Einzelrichter die unentgeltliche Rechtspflege und bestellte RA C. als unentgeltlichen Rechtsbeistand.
1.2 An der Schlichtungsverhandlung vom 3. März 2016