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2255.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
nebenamtliche Richterin der Fall. Fazit Die vom Postulanten aufgeführten Unklarheiten bzw. Gefahren bestehen aus Sicht von Obergericht und Verwaltungsgericht nicht. Durch die Möglichkeit, attraktive Teilz Gestaltung der drei Hauptämter in Teilämter waren am Verwaltungsgericht noch nie ein Thema und es besteht auch heute kein unmittelbarer Handlungsbedarf, auch wenn die gesellschaftspolitische Bedeutung von
2300.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
verworfen. Finanzierung über FABI. FABI braucht noch eine Volksabstimmung **= Projekt ist im Aufbau. Es bestehen noch keine konkreten Planungsergebnisse Total Seite 10/13 2300.2 - 14639 4. Spezialfinanzierung
2286.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Vorlage Nr. 2286.2 Laufnummer 14471 Wahl eines ausserordentlichen Ersatzmitglieds des Kantonsgerichts Bericht und Antrag der engeren Justizprüfungskommission vom 30. September 2013 Sehr geehrter Herr
2286.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden kann. So muss mit dem Personalamt a b- geklärt werden, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht und ob der Fall dort angemeldet werden muss. Wir gehen davon aus, dass eine ärztliche Abklärung
2286.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Vorlage Nr. 2286.1 Laufnummer 14425 Wahl eines ausserordentlichen Ersatzmitglieds des Kantonsgerichts Bericht und Antrag des Obergerichts vom 23. August 2013 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte
2307.1 - 14476 2307 1 Europa
weil sie nur den EuGH zur Ausl e- gung von EU-Recht akzeptiert. Diese Option würde zudem bereits bestehendes EU-Recht ver- letzen, worüber sich die Parteien bereits auf technischer Ebene einig waren. Es bleiben sich die Kantone auf den Standpunkt, dass die materiellen und ideellen Interessen der Schweiz am besten durch die bilaterale Zusammenarbeit mit der EU gewahrt würden. Die bisherigen Erfahrungen mit den
2308.1 - 14477 2308 1 Kantonsratsmandate
2. Die Berechnung im Einzelnen Gemäss § 38 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Zug (KV; BGS 111.1) besteht der Kantonsrat aus 80 Mitgliedern. Durch Kantonsratsbeschluss wird jeweils festgesetzt, auf welche
2243.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
freiwilliger Nichtwiederwahl und bei freiwilligem Rücktritt an. Das Obergericht wies darauf hin, es bestehe die Gefahr, dass im Vergleich zu den aktuell ge l- tenden Regelungen Verschlechterungen vorgenommen Fortbestand eines geltenden Gesetzes vertrauen, sondern müssen mit dessen Revision rechnen. Vorliegend bestehen keine wohlerworbenen Rechte, da die Ausrichtung der fragli chen Leistun- gen nicht ausdrücklich betreffend Abgangsentschädigung von Regierungsratsmitgliedern keinen Anlass gese- hen hat, an der bestehenden Regelung Änderungen vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den
2220.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nächsten Schritt muss dann zusammen mit den Gemeinden abgeklärt werden, welche Instrumente sich am besten eignen und die erwünschte Wirkung haben. Da die nut- zungsplanerischen Massnahmen auf Gemeindeebene würde. Falls ein hoher Bedarf von preisgünstigen Woh- nungen besteht und alternative Förderungsinstrumente nicht oder zu wenig greifen, so besteht die Möglichkeit, dass in der kantonalen Gesetzgebung die PBG Kantonsrat André Wicki, Zug, hat am 20. September 2012 folgende Motion eingereicht: Die Motion besteht aus zwei Anträgen. Im ersten Teil der Motion wird beantragt, das PBG sei im 5. Abschnitt über die
2211.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Personen können weitergehende Informationen auf der Homepage der Zuger Polizei direkt einsehen und bestellen (z.B. Broschüre "Einbruch - nicht bei mir!"). Entsprechende In- formationsbroschüren liegen in allen

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