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§§ 4 lit. d und 8 Abs. 2 DSG
Mehraufwand entstehen könnte (...). Es ist für das Gericht nicht zu sehen, worin dieser Mehraufwand bestehen würde. Bei den heutigen elektronischen Datenverarbeitungssystemen dürfte es ein Leichtes sein, die Diktion des Datenschutzgesetzes) Daten nur dann bearbeiten, sofern a) eine gesetzliche Grundlage dafür besteht oder b) es für eine in einer gesetzlichen Grundlage umschriebenen Aufgabe unentbehrlich ist oder
Heilmittelgesetz
Stunde ausserhalb der üblichen Praxisöffnungszeiten sei für Rheumatologen gerechtfertigt. Zum andern bestehe eine rechtsfehlerhafte Auslegung auch darin, dass die Vorinstanz die Höhe der gewährten Entschädigung verfolgt somit einen gesundheitspolizeilichen Zweck. Der Endverbraucher bzw. Patient soll die am besten geeigneten Behandlungen und Arzneimittel erhalten. Diese sollen namentlich nicht über das nötige
Materielles Strafrecht
von zwei bis fünf Jahren (Art. 44 Abs. 1 StGB). 5.2 Die Vorinstanz führte aus, gemäss Gutachten bestehe beim Beschuldigten eine Wahrscheinlichkeit bezüglich einer sexuell motivierten Straftat von 26% nach rafe auf 12 Monate und der aufgeschobene Teil auf 16 Monate festzusetzen. Um der nach wie vor bestehenden – wenn auch nur niedrigen – Rückfallgefahr Rechnung zu tragen, ist die Probezeit auf drei Jahre gleichen Bereich betreffen und die gleichen Rechtsgüter verletzen wie die schwerste Tat. Insofern besteht ein gewisser Zusammenhang. Es ist daher gerechtfertigt, von den total 58 Monaten die Hälfte anzurechnen
Aus der Praxis der Datenschutzstelle
deshalb sei es auf die Bekanntgabe der Adresse angewiesen. Ein Zwang, der Vorladung Folge zu leisten, bestehe für die betroffene Zeugin nicht. Die Leiterin der Einwohnerkontrolle wandte sich daraufhin mit der en von Pro Juventute – etwa des Pro Juventute Online-Shops, über den die Elternbriefe ebenfalls bestellt werden können – sind auf das Auftragsverhältnis nicht anwendbar. In der Vereinbarung zu regeln sind tsrechte spezifisch für die in den gerichtlichen Verfahren zwischen den Verfahrensbeteiligten bestehenden Konstellationen regeln. Die Zustellung von Schriftstücken in Strafverfahren ist ein formeller Akt
Personalrecht
. Im Wesentlichen enthielt das Reglement nur Bestimmungen betreffend die finanziellen Aspekte bestehender Dienstverhältnisse (Gehaltsklassen, Entschädigungen, Zulagen, Versicherungen etc.). In Bezug auf betont, dass die Abgangsentschädigung unabhängig von anderen Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis bestehe wie z.B. dem Fall der ungerechtfertigten fristlosen Entlassung und der missbräuchlichen Kündigung (Personalverordnung, PV) beschlossen. Gemäss § 26 Abs. 1 PR bzw. § 56 Abs. 1 PV treten sie für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse auf den 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzen alle vorhergehenden Besoldung
Verlegung Steuerwohnsitz ins Ausland
e ist jedoch zur Mitwirkung und namentlich zu umfassender Auskunftserteilung über die für die Besteuerung massgebenden Umstände verpflichtet (vgl. Art. 124 ff. DBG). Dass eine Wohnsitzverlegung stattgefunden – wie nach altem Recht – der einmal begründete Wohnsitz grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen (sog. "rémanence du domicile"). Nicht entscheidend ist deshalb, wann sich der Steuerpflichtige am Zeiterfassung wurde somit vom Bund vorgenommen und viele Unklarheiten, die im vorliegenden Fall bestehen (Aufenthaltsdauern, Ausmass der Geschäftstätigkeit in der Schweiz bzw. im Ausland usw.) bestanden
Art. 276 ZPO, Art. 274 Abs. 2 ZGB
Abwehrhaltung der Kinder zu erwarten gewesen sei (Vi act. 2, Erw. 7). Die – zumindest anfänglich – bestehende Belastung der Kinder bei der Zusammenführung mit dem Gesuchsgegner ist bei der im Urteil vom 7
Art. 261 ZPO und Art. 229 ZPO
glaubhaft zu machen, nämlich dass bei Zuwarten bis zum Entscheid im Hauptprozess durch eine bereits bestehende Verletzung oder eine Gefährdung des materiellen Anspruchs dieser so, wie er lautet (d. h. die 2. Die Gesuchsgegnerin ist eine Gesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz in (…). Ihr Zweck besteht insbesondere in der Produktion und dem Handel mit Waren aller Art (act. 1 N 13; act. 1/5; act. 13 eingetreten sein. Ist der Nachteil bereits eingetreten und droht er nicht, sich zu vergrössern, besteht kein Anspruch auf Erlass einer vorsorglichen Massnahme, weil es dann nichts mehr vorzusorgen gibt
Art. 134 ZGB, Art. 298 ZGB, Art. 308 ZGB
die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (KESB) darum, eine Beistandsperson zu bestellen und dieser die folgenden Aufgaben zu übertragen: A. AD(H)S/Autismus-Untersuchung und -Therapie: elterliche Sorge zu entziehen und eine Beistandschaft zu errichten (zu den weiteren Gründe für die Bestellung einer Beistandschaft E. 4.5). Die Aufgaben der Beistandsperson sind im Dispositiv definiert. I Bereitschaft nicht ausgeprägt, was aber nichts mit Konzentrationsschwierigkeiten zu tun habe. Es bestehe eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls durch intellektuell-kognitive und emotionale Vernachlässigung
Art. 3 GlG, Art. 5 Abs. 1 und 2 GlG, Art. 6 GlG
beantragen, dass eine drohende Diskriminierung zu verbieten oder zu unterlassen ist (lit. a), dass eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird (lit. b), dass eine Diskriminierung festgestellt wird, wenn diese November 2011 unterbreitet und von ihm am 14. Dezember 2010 unterzeichnet worden (...). 10.5.1 Besteht die Diskriminierung in der Ablehnung einer Anstellung oder in der Kündigung eines obligationenrechtlichen

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