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Grundstückgewinnsteuer: Verkehrswert vor 25 Jahren
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n (Erwerbspreis und anrechenbare Aufwendungen sowie der bei der Überführung ins Privatvermögen besteuerte Gewinn) übersteigt. Als Erwerbspreis gilt der Kaufpreis mit allen weiteren Leistungen der erwerbenden
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Bau- und Planungsrecht
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im Zweifelsfall ein Bewilligungsverfahren einzuleiten haben. Vor allem bei Nutzungsänderungen bestehender Bauten werde oft erst eine genauere Untersuchung ergeben, ob die Zweckänderung der baurechtlichen Anfang als «Gewerbe» genehmigt worden sei, die Bewilligung 2012 insofern nur die grundlegende, bestehende Bewilligung konkretisiert habe, jedenfalls der jetzt beabsichtigte Betrieb des Vereins C. keiner
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Familienrecht
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eingeschränktes Belastungsprofil in der Tätigkeit als Produktmanagerin nicht realisiert werden, so bestehe eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Die Vorinstanz habe nicht geprüft, ob es ihr unter diesen dem Elternteil zuzuteilen, welcher für ihre Betreuung wie auch für ihre Aufsicht und Erziehung am besten aufkommen könne. Der Gesuchsgegner kümmere sich nicht um die schulischen Belange der Kinder, andernfalls bereits die Einleitung eines weiteren Verfahrens an, sollte der Gesuchsgegner diese – angeblich bestehende – Absicht um-setzen wollen (act. 1 S. 10).
5.4.4 In Abwägung der für die Zuteilung der Obhut
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Strassenverkehrsrecht
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setzt nämlich das Bestehen ernsthafter Zweifel voraus, während Art. 15d Abs. 1 SVG lediglich Zweifel voraussetzt. Mithin verbleibt zu prüfen, ob der Beschwerdegegner zu Recht vom Bestehen ernsthafter Zweifel (BGE 128 II 335 Erw. 4a mit Hinweisen; Urteil 1C_445/2012 vom 26. April 2013 Erw. 3.1).
d) Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, so wird diese einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen Grenzwert von 1.5 µg/L auch elf Stunden nach dem Konsum noch um das Zehnfache überschritten war. Zweifel bestehen insbesondere auch deshalb, weil die Kantonspolizei Aargau bei der Kontrolle im Fahrzeuginnern einen
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Gerichtspraxis
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hingegen dem Hauptsteuerdomizil des Teilhabers zur Besteuerung zugewiesen. Für die Zuteilung der als Arbeitsentgelt am Hauptsteuerdomizil zu besteuernden Quote sind die Vereinbarungen über ein Salär nicht der Grundbucheintragung bestanden. Daher bestehe dieses Fusswegrecht seit urvordenklicher Zeit. Mit dem Stadtrat Zug ist festzustellen, dass aufgrund der bestehenden Dienstbarkeit offenbleiben kann, ob die Synergievorteile bezüglich der bestehenden Infrastruktur bieten würde. Allerdings sei die Liege- und Spielfläche in Spitzenzeiten schon heute derart knapp, dass die bestehende Fläche nicht mit dem Einbau
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§ 6 Abs. 1 lit. a SubG i.V.m. Art. 15 IVöB; § 4 und 21a VRG
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oraussetzungen von bestimmten, dem Gericht nicht bekannten tatsächlichen Gegebenheiten abhängt, besteht allerdings eine Substantiierungslast der beschwerdeführenden Partei (Bertschi, in: Kommentar VRG
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§ 55 PG: Altersentlastung der Lehrerinnen und Lehrer
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nichts Abweichendes vereinbart worden ist bzw. ob der Beschwerdeführerin alle gemäss Personalgesetz bestehenden Zulagen und Vergütungen (gemäss §§ 52 ff.) ausgerichtet werden müssten.
4.2. Ohne dass dies aus bleibt, in welchem Umfang die Altersentlastung zu gewähren ist. Sinn und Zweck der Altersentlastung besteht darin, der Lehrperson die Möglichkeit zu geben, sich mit einer Pensenreduktion zu entlasten. Die vorsah. Der Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Altersentlastung gestützt auf § 55 Abs. 1 PG besteht jedoch ungeachtet der Absichten des Arbeitgebers, und es kann der Beschwerdeführerin nicht zu ihrem
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Art. 684 und 688 ZGB sowie § 111a Abs. 1 EG ZGB
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höher gehalten werden als das Doppelte ihres Grenzabstands. Ab einem Grenzabstand von 8,0 Metern besteht keine Höhenbeschränkung (§ 102 Abs. 1 EG ZGB). Bei Pflanzungen, die den Abstandsvorschriften wid
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§10b BeurkG - Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
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Erkennbarkeit des Beurkundungsfehlers hängt der vorliegende Sachverhalt nicht ab. So wurde der bestehende Urkundeninhalt der ersten Eingabe nicht einfach unverändert in eine neue Form, d.h. die Beschlüsse nach herrschender Auffassung sogenannt berichtigende Korrekturen auch nachträglich noch an einer bestehenden Urkunde vorgenommen werden dürfen, ohne dass die Urkunde neu zu datieren ist. Als berichtigende der Han-delsregisterführer eine missverständliche Anweisung in Richtung einer Berichtigung der bestehenden Urkunde gegeben hätte, wäre es an ihm als Notar gewesen, die unzutreffende Berichtigungsanweisung
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Art. 4 lit. d FamZG i.V.m., Art. 24 FamZG, Art. 6 Abs. 1 lit. b FamZV, Art. 7 Abs. 1 FamZV
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Unterhalt in überwiegendem Masse aufkommt – und Art. 6 FamZG – Verbot des Doppelbezugs – erfüllen würde, bestehe kein Spielraum für eine Erweiterung des Bezügerkreises über die Kindeseltern hinaus. So greife Art von Art. 4 FamZG anspruchsberechtigt gelten Kinder, zu denen ein Kindesverhältnis im Sinne des ZGB besteht (Art. 4 Abs. 1 lit. a FamZG), Stiefkinder (lit. b), Pflegekinder (lit. c), und Geschwister oder