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Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuergomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht im Hauptsteuerdomizil: siehe § 46 B
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le vor. Am Hauptsteuerdomizil basiert die Steuerpflicht auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nur während eines Teils des Kalenderjahres infolge:
Zuzug vom Ausland
Wegzug ins Ausland
Todesfall
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht entweder unterjährige oder ganzjährige Steuerpflicht.
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Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: siehe § 3
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Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
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Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Vermögenssteuer)
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Bei der Nutzniessung wird das Grundstück beim Nutzniesser zum Vermögenssteuerwert besteuert (§ 38 Abs. 2 StG). Beim Wohnrecht wird das Grundstück demgegenüber nicht beim Wohnrechtsberechtigten, sondern steuerlich bei derjenigen Partei zu berücksichtigen, bei welcher das Grundstück zum Vermögenssteuerwert besteuert wird.Die Beendigung des Nutzungsrechts hat zur Folge, dass der bis anhin durch das eingeräumte
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Erläuterungen zu § 128 - Bescheinigungspflicht Dritter
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Die Bescheinigungspflichten bestehen in erster Linie gegenüber dem Steuerpflichtigen, der die betreffende Bescheinigung als Beilage zur Steuererklärung oder auf besonderes Verlangen der Steuerbehörde
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Stichtag und unterjährige Steuerpflicht
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Die Sozialabzüge werden nach den Verhältnissen am Ende der betreffenden Steuerperiode festgesetzt. Besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode, werden die Sozialabzüge nur anteilsmässig
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Hinweis
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Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres. Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton
Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die St
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Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
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Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres. Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit bs oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton
Im System der Postnumerandobesteuerung besteht der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die St
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Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht
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ein, ihre Bestellung kraft letztwilliger Verfügung bzw. behördlicher Anordnung rechtfertigt aber die Annahme einer Vollmacht zur Akteneinsicht. Bei einem amtlich bestellten Erbenvertreter besteht ebenfalls der Dauer des Inventarisationsverfahrens besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht.
Willensvollstrecker, amtlicher Erbschaftsverwalter, amtlich bestellter Erbenvertreter, Liquidator bei der amtlichen Eheleute haben Akteneinsicht in die Steuerakten derjenigen Steuerperioden, in denen sie noch gemeinsam besteuert wurden.
Die steuerpflichtigen Personen können im Rahmen des Akteneinsichtsrechts (§ 112 StG) alle
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Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung
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Nachweis als gescheitert mit der Folge, dass die angefochtene Ermessensveranlagung weiterhin als solche bestehen bleibt. Die Höhe der Schätzungen kann im Einspracheverfahren allerdings trotzdem auf deren Ange
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Berechnungsbeispiel 3 - steuerbarer Gewinn
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Versandkosten, Vorstandsspesen usw.) beliefen sich auf Fr. 30'000.–. Zudem wurde das 50-jährige Bestehen des Vereins mit einem zweitägigen Jubiläumsanlass gefeiert. Dabei wurden Erträge aus Eintrittsgeldern