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Übertragung von Vermögenswerten auf eine andere Personenunternehmung
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steuerneutral, soweit kumulativ folgende Erfordernisse erfüllt sind: die Steuerpflicht in der Schweiz besteht fort; die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte werden übernommen. Eine Privatentnahme
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Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
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auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A
il (Hauptsteuerdomizil) vor.
Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:
Zuzug vom Ausland
Wegzug ins Ausland
Todesfall
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Tod eines Eheteils
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Tag bis Ende der Steuerperiode. Das Ehepaar wird bis und mit Todestag eines Ehegatten gemeinsam besteuert (§ 49 Abs. 4 Satz 1 StG; Art. 42 Abs. 3 DBG). Es sind somit die Grundsätze der unterjährigern S
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Steuerliche Behandlung von Kapitalversicherungen mit Einmalprämie, die nicht der Vorsorge dienen
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steuerbar. Besteuert wird die Differenz zwischen der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Einmalprämie und der ausbezahlten Versicherungsleistung (inkl. Überschussanteile). Eine privilegierte Besteuerung ist
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Selbständige Erwerbstätigkeit
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Wechsel der Abrechnungsmethode ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass keine Einkünfte der Besteuerung entzogen werden.Geschäfts- und Privatvermögen werden bei der Ermittlung des Einkommens unterschiedlich ausstehenden Rechnungen vollständig zu erfassen. Die Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bestehen dann aus den tatsächlichen Geldeinnahmen und den Debitoren- bzw. Kreditorenveränderungen in der
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Zuständigkeit betreffend Rückerstattung Verrechnungssteuer
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in welchem per 31.12.20xx des betreffenden Jahres die unbeschränkte Steuerpflicht (Zuzugsprinzip) besteht (Art. 30 Abs. 1 VStG). Dies gilt auch bei Zuzug aus einem Kanton mit Vergangenheitsbemessung, obwohl
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Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
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abwickelt. Nicht nötig ist ferner eine sichtbare Teilnahme an wirtschaftlichen Verkehr. Von der Besteuerung ausgenommen sind nach bundesgerichtlicher Praxis einzig jene Kapitalgewinne, die bei der Verwaltung
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Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel
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aktivieren, wenn es sich um Wertvermehrungen handelt.
Bei Privatpersonen werden Eigenleistungen nicht besteuert solange das Haus zur Selbstnutzung dient. Werden bei der Veräusserung der Liegenschaft bei der Besitzdauer überschritten wird, hätte es der Händler in der Hand, durch Zuwarten Berufseinkünfte der Besteuerung zu entziehen. Eine kurze Besitzesdauer von Grundstücken (1 - 5 Jahre) weist häufig auf eine H Zum Begriff des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels besteht eine langjährige, wiederholt bestätigte Praxis des Bundesgerichtes. Gewerbsmässigkeit des Liegenschaftenhandels ist nach der Rechtsprechung
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Transaktionsformen
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Liquidation oder Veräusserung vorliegt, die stillen Reserven weiterhin dem Betrieb dienen und das Besteuerungsrecht der stillen Reserven in der Schweiz erhalten bleibt.
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Hinweis
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auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A il (Hauptsteuerdomizil) vor.
Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:
Zuzug vom Ausland
Wegzug ins Ausland
Todesfall