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Hinweis
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auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
2. Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht: siehe § 46 A
il (Hauptsteuerdomizil) vor.
Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während des ganzen Kalenderjahres infolge:
Zuzug vom Ausland
Wegzug ins Ausland
Todesfall
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Erträge aus rückkauffähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung) mit Einmalprämie
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steuerbar. Besteuert wird die Differenz zwischen der vom Versicherungsnehmer eingezahlten Einmalprämie und der ausbezahlten Versicherungsleistung (inkl. Überschussanteile). Eine privilegierte Besteuerung ist . Es gibt die Möglichkeit einen Rentenvertrag auf Zeit oder auf Lebzeiten abzuschliessen. Zur Besteuerung siehe § 21 StG (Einkünfte aus Vorsorge).Ausbezahlte Beträge aus rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen
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Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht: Siehe § 3
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Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.
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Abgrenzung von Leibrenten und Risikoversicherungen
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icherungen wie beispielsweise Erwerbsausfallrenten werden mit einer Risikoprämie finanziert. Es besteht beim Eintreten des Risikofalles kein Rentenstammrecht. Aus diesem Grund können solche Renten nicht
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AHV-Renten
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ab 2005
64
ab 1942Rentenvorbezug nach der 10. AHV-Revision
Nach der 10. AHV-Revision besteht die Möglichkeit die AHV-Rente 1 oder 2 Jahre früher zu beziehen. Bei einem Rentenvorbezug erfolgt
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Besteuerung von Nutzniessung und Wohnrecht im Privatvermögen (Einkommenssteuer)
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gten Person steuermindernd zum Abzug zugelassen werden.Die einkommenssteuerrechtlichen Folgen bestehender Nutzungsrechte (Nutzniessung, Wohnrecht) unterscheiden sich danach, ob das Nutzungsrecht von der
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Steuerausscheidungsnormen allgemein
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einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile jeweils als Ganzes dem berechtigten Steuerdomizil zur Besteuerung zugewiesen werden. Zuerst werden die positiven Elemente (Vermögensbestandteile, Einkünfte) gemäss
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Besteuerung von Kranken-, Unfall- und Haftpflichversicherung
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Inhaber der elterlichen Sorge zu besteuern
Steuerbar zu 100 % (Art. 23 a DBG) * Die Waisenrenten sind bis zur Mündigkeit durch den Inhaber der elterlichen Sorge zu besteuern
Hilflosenentschädigung Renten sind von den Leibrenten aus privater Vorsorge (Säule 3 b) zu unterscheiden.
Tabelle: Besteuerung von Leistungen aus Krankenversicherung und Unfallversicherung
Art und Form der Leistung
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Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
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nachfolgend nicht berücksichtigt.Die nachstehenden Zuteilungsnormen definieren, welches Recht zur Besteuerung der einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile welchen Kantonen bei kollidierenden Besteu einzelnen Einkommens- und Vermögensbestandteile jeweils als Ganzes dem berechtigten Steuerdomizil zur Besteuerung zugewiesen werden. Zuerst werden die positiven Elemente (Vermögensbestandteile, Einkünfte) gemäss Veräusserungsgewinnen wird dem Belegenheitskanton vorweg der Wertzuwachsgewinn zur ausschliesslichen Besteuerung zugewiesen. Soweit der realisierte Gewinn auch einen Buchgewinn (wieder eingebrachte Abschreibungen)
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Selbständige Erwerbstätigkeit und unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
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der betreffenden Steuerperiode auch noch kein Einkommen aus der selbständigen Erwerbstätigkeit besteuert werden. Dieses wird erst in der folgenden Steuerperiode erfasst.
Das steuerbare Geschäftsvermögen Für die Besteuerung selbständig erwerbender Steuerpflichtiger gelten folgende Regeln:
Für die Ermittlung des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in die Steuerperiode fallenden