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Kriterien zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel
abwickelt. Nicht nötig ist ferner eine sichtbare Teilnahme an wirtschaftlichen Verkehr. Von der Besteuerung ausgenommen sind nach bundesgerichtlicher Praxis einzig jene Kapitalgewinne, die bei der Verwaltung
Hinweis
Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres.Es liegt nur ein Steuerdomizil (Hauptsteuerdomizil) vor. Die Steuerpflicht basiert auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht nicht während auf der persönlichen Zugehörigkeit und besteht während des ganzen Kalenderjahres. Am Nebensteuerdomizil (Liegenschaft, Geschäftsbetrieb, Betriebsstätte) besteht die Dauer der wirtschaftlichen Zugehörigkeit oder einer Betriebsstätte in einen anderen Kanton   Im System der Postnumerandobesteuerung besteht aber der Grundsatz der Einheit der Steuerperiode. Deshalb erstreckt sich am Nebensteuerdomizil die
Lidlohn
deklariert. Da es sich um eine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen handelt, hat die Besteuerung nach § 36 StG respektive Art. 37 DBG zu erfolgen (periodisierter Rentensatz). Der Lidlohn als
Kapitalabfindungen, die der Vorsorge dienen
Kapitalabfindungen des Arbeitsgebers haben Vorsorgecharakter, wenn sie ausschliesslich und unwiderruflich dazu dienen, die mit dem Alter, Invalidität und Tod verbundenen Risiken zu mildern. Dazu gehör
Besteuerungskompetenz
Zugehörigkeit während der Steuerperiode - somit kein Besteuerungsrecht mehr. Hingegen kann der Wegzugskanton gemäss Art. 4b Abs. 2 StHG eine Besteuerung vornehmen, wenn zum Wegzugskanton während der St Steuerperiode noch eine beschränkte Steuerpflicht infolge wirtschaftlicher Zugehörigkeit besteht bzw. bestand. Beispiel: Der weggezogene Steuerpflichtige verfügt während des Wegzugsjahres im Kanton Zug über
Grundsätzliches zur Interkantonalen Steuerausscheidung natürliche Personen
das Hauptsteuerdomizil einer steuerpflichtigen Person dort, wo ihre unbeschränkte Steuerpflicht besteht infolge Wohnsitz oder Aufenthalt. Nebensteuerdomizile (Liegenschaftsort, Geschäftsort und Betriebsstätte)
Kapitalabfindungen, die nicht der Vorsorge dienen
Kapitaleinkünfte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen grundsätzlich Ersatzeinkünfte im Sinne von § 22 Bst. a StG und Art. 23 Bst. a DBG bzw. Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis gemäss § 1
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Sowohl das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit als auch das Geschäftsvermögen eines Einzelunternehmers oder einer freiberuflich tätigen Person wird am Geschäftsort besteuert. Gleiches gilt fü
Die zivlirechtliche Ordnung von Nutzniessung und Wohnrecht (Grundsatz)
geben dem Eigentümer einen Anspruch auf Löschung des Eintrags im Grundbuch, wo ein  solcher für die Bestellung notwendig war.
Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes auf eine juristische Person
erfolgt die Besteuerung im Nachsteuerverfahren (§ 144-146 StG sowie Art. 151 und 152 DBG). Grundlage der Besteuerung sind die übertragenen unversteuerten stillen Reserven. Die Besteuerung erfolgt immer bei einer Kapitalerhöhung Bezugsrechte veräussert, liegt eine Sperrfristverletzung vor. Die zu besteuernde Quote der übertragenen stillen Reserven entspricht dem Verhältnis des Verkaufserlöses für die steuerneutral, soweit kumulativ folgende Erfordernisse erfüllt sind: die Steuerpflicht in der Schweiz besteht fort; die bisher für die Einkommenssteuer massgebenden Werte werden übernommen; das übertragene

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