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2257.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
i o- nen, die mit insgesamt 300'0000 Franken unterstützt werden sollen. Die Auswahlkommission, bestehend aus der Direktorin des Innern, dem Gesundheits- und dem Finanzdirektor haben aus 50 Projekten diejenigen
2285.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
projektierten Massnahmen bestehen im Wesentlichen aus folgenden vier Elementen: - Verbesserung des Wasserhaushalts Das bestehende Entwässerungsnetz wird verdichtet, indem in die bestehenden grobmasch i- gen [Fr.] Entwässerungen - neue Drainagen 321'000 - neue Sickergräben/-leitungen 34'000 - Sanierung bestehender Sickergräben/-leitungen 9'000 - neue Schächte 11000 Tiefenlockerungen (Tiefe von ca. 80 cm) 175'000 sowie 300 m Sickergräben und -leitungen eingebaut werden. Im Weiteren ist geplant, rund 170 m bestehende Sickergräben zu sanieren. Um die Möglichkeit zur Spülung der Leitungen zu schaffen , sind zusätzlich
2285.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
intensiv und kontrovers diskutiert. Eine rechtliche Verpflichtung des Kantons für weitere Sanierungen besteht nicht, denn die Landwirte wurden im Jahr 1996 per Saldo aller Ansprüche abgegolten. Auch allfällige
2295.2 - Antwort des Regierungsrates
Wie darin ausgeführt wurde, besteht gestützt auf Art. 84 Abs. 6 StGB unter bestimmten Umstän- den ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Urlaub. Eine Ausnahme besteht einzig in Bezug auf lebenslänglich
2302.2 - Antwort des Regierungsrates
Ankaufswerte belaufen sich gesamthaft auf 330'000 Franken. d) Kunst am oder im Bau Nachstehend folgt nach bestem Wissen eine Auflistung der Kunst am Bau sowie der Kunst im öffentlichen Raum mit Kostenschätzung
2313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die Variantenevaluation erfolgte bisher mit wenig Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung. Ebenso bestehen wenig konkrete Vorstellungen, welche Gemeindeteile entlastet werden, wie ein ent- lastetes Zentrum Strassen und Wege. Wenn der Kanton neue Kantonsstrassen baut und selbst finanziert, werden gewisse bestehende Strassen abklassiert und zu Gemeindestrassen. Die Kosten für den zukünftigen Unterhalt und die der Tangente Zug/Baar, der Umfahrung Cham - Hünenberg und des Stadttunnels Zug wird ein Teil der bestehenden Kantonsstrassen seine Funktion als Hauptverbindung im Ausserortsbereich einbüssen. Die ak- tuelle
2321.2 - Antwort des Regierungsrates
3.1); - in wirtschaftlicher Hinsicht: • bei welchen Projekten ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis am besten gegeben; - in finanzpolitischer Hinsicht: • optimale Verteilung der Investitionen auf die zwanzig Franken für die ZVB/VZ-Neubauten wurde bereits ausgegeben bzw. welche finanziellen Verbindlichkeiten bestehen bis heu- te? Bis heute sind vom bewilligten Planungskredit in der Höhe von 33,5 Millionen Franken szentrum 3 und rund 1,1 Millionen Fran- ken für den ZVB-Hauptstützpunkt verwendet worden. Zudem bestehen Verbindlichkeiten (inkl. der bereits erfolgen Zahlungen) in der Höhe von rund 1,6 Millionen Franken
2313.1a - Synopse
n 5 Richtplantext alt Richtplantext neu V 3 Kantonsstrassen V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales Inter- esse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan- Gotthard- und Industriestrasse L 10 - K 10 V 3.3 An der Weiterbearbeitung der nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales Interesse. Sie werden daher als Zwischenergeb- nis aufgenommen: Nr. Vorhaben Plan- Gebiet Bösch zum Autobahn-Anschluss Rotkreuz. V 3 Kantonsstrassen V 3.2 An den nachfolgenden Vorhaben besteht ein kantonales Inter- esse. Sie sind räumlich abgestimmt und werden festgesetzt: Nr. Vorhaben Plan-
2322.1 - Motionstext
Januar 2014 beim IRS (Internal Revenue Service, US- Steuerverwaltung) zu registrieren und bei bestehenden US-Konten von jedem Kontoinhaber dessen US-Tin (amerikanische Bundessteuernummer, Art. 2 Ziff.
2374.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
freiwilliger Nichtwiederwahl und bei freiwilligem Rücktritt an. Das Obergericht wies darauf hin, es bestehe die Gefahr, dass im Vergleich zu den aktuell ge l- tenden Regelungen Verschlechterungen vorgenommen Fortbestand eines geltenden Gesetzes vertrauen, sondern müssen mit dessen Revision rechnen. Vorliegend bestehen keine wohlerworbenen Rechte, da die Ausrichtung der fragli chen Leistun- gen nicht ausdrücklich betreffend Abgangsentschädigung von Regierungsratsmitgliedern keinen Anlass gese- hen hat, an der bestehenden Regelung Änderungen vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den

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