-
2371.2 - Antwort des Regierungsrats
-
des preisgünstigen Wohnungsbau; Schaffung von Freiräu- men in Verdichtungsgebieten; Aufwerten bestehender öffentlicher Anlagen (Plätze, Badeansta l- ten, Parks); Fördern des Langsamverkehrs; Ausbau der Reorganisationen, Mergers und (Teil -) Verkäufen. Dabei spielt der Wettbe- werb um die für die Firma besten Standortfaktoren eine entscheidende Rolle. Investiti o- nen werden aber nicht nur auf der Basis der durch ein gedämpftes Bevölkerungs- und Arbeitsplatz- wachstum sowie durch eine gute Verdichtung im bestehenden Siedlungsraum umgesetzt we r- den. Die Prosperität hingegen soll gemäss einem weiteren zentralen
-
2369.2 - Antwort des Regierungsrats
-
des preisgünstigen Wohnungsbau; Schaffung von Freiräu- men in Verdichtungsgebieten; Aufwerten bestehender öffentlicher Anlagen (Plätze, Badeansta l- ten, Parks); Fördern des Langsamverkehrs; Ausbau der Reorganisationen, Mergers und (Teil -) Verkäufen. Dabei spielt der Wettbe- werb um die für die Firma besten Standortfaktoren eine entscheidende Rolle. Investiti o- nen werden aber nicht nur auf der Basis der durch ein gedämpftes Bevölkerungs- und Arbeitsplatz- wachstum sowie durch eine gute Verdichtung im bestehenden Siedlungsraum umgesetzt we r- den. Die Prosperität hingegen soll gemäss einem weiteren zentralen
-
1038.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
150'000.- Franken an die Betriebsdefizite bezahlt. Eine Verpflichtung zu staatlichen Leistungen besteht - mit Ausnahme von Zug Tourismus - nicht. Die Staatswirtschaftskommission hat sich denn auch die
-
1052.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
zuständig ist. Ausserdem erachten wir auch die angestrebte Zusammenarbeit zwischen der bereits bestehenden tripartiten Kommission gemäss Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorischse Arbe de wirken soll. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die zusätzlichen Aufgaben innerhalb des bestehenden Personalstellenplafonds erledigt werden können und keine zusätzliche Stellenaufstockung damit verbunden tripartite Kommission ist gemäss Art. 360b des Schweizerischen Obligationenrechts einzusetzen und besteht aus je drei Vertreter/innen der Arbeitgeberorganisationen, der Arbeitnehmerorganisationen und des
-
1061.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
im Frühjahr 2003 beginnen und nehmen vier bis fünf Monate in Anspruch. II. PROJEKTBEGRÜNDUNG Die bestehende Strasse weist eine Breite von 6.50 - 7.0 m auf. Dies genügt für den Motorfahrzeugverkehr, nicht Es sind keine Ein- sprachen eingegangen. IV. PROJEKTBESCHRIEB Grundsätzliches, Strassenbau Die bestehende Strasse weist eine Breite von 6.50 - 7.0 m auf. Dies genügt für den Motorfahrzeugverkehr, nicht Hocheinbau und Verbreiterung AB 16 S 5 cm - Tragschicht Strassenverbreiterung HMT 22 S 2 x 7 cm - Bestehende Strasse wird verbreitert mit Randkofferung Kiessand I 55 cm - Deckschicht Trottoir AB 6N 2.5 cm
-
1064.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
11324 werden.) Die heute geltenden Wahltermine können als ausgewogen bezeichnet werden, und die bestehende Ordnung hat sich bewährt. Lediglich der Termin für die alle sechs Jahre stattfindenden Richterwahlen
-
1061.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
-
und anschliessend in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Menzingen ein Projekt erarbeitet. Weil die bestehende Strasse mit einer Breite von knapp 7.0 m die Verkehrssicherheit für die verschiedenen Verkehrs
-
2212.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
zwischen Tobelbach und Rehholz und hat eine Länge von 360 m. Die Sohlenlage ist abhängig von den bestehenden Drainageeinläufen. Diese werden alle weiterhin in den Bach geleitet. 2212.1 - 14225 Seite 3/16 geeigneten Flächen auf der rekultivierten Deponie intensiver bewirtschaftet werden. Ein Holzsteg vom bestehenden Flurweg bis an die offene Seefläche soll einen geordneten Zugang zum Bibersee ermöglichen. Der
-
2231.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
in den Gemeinden aus raumplanerischer Sicht Möglichkeiten für die Schaffung neuer Asylunterkünfte bestehen und welche Möglichkeiten eines finanziellen Ausgleichs unter den Gemeinden gegeben wären. Die Vorschläge . In zweiter Linie soll aber der Kanton auch dann auf die Gemeinden zurückgreifen können, wenn bestehende Unterkünfte wegfallen (z.B. Abbruch) und/oder auf dem Liegenschaftsmarkt eine prekäre Situa- tion untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzustellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebrac ht werden können. Sie können untereinander einen abweichenden
-
2228.3a - Beilage
-
Richtplananpassung ausführen könnte. Da die SBB den Fernverkehr auf dieser Strecke priorisiere, bestehe das Risiko, dass der Halbstundentakt der Stadtbahn nach Walchwil nicht mehr gewährleistet sein könnte ein einspuriger und eng am Hang geführter Tunnel mit grossen Erschütterungen und Immissionen an den besten Wohn- lagen verbunden wäre. 2. Eintretensdebatte In der Eintretensdebatte wurde das Anliegen des