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Gesuchsformular CGS
Formular zur Bestellung einer Unbedenklichkeitserklärung
Zivilrecht
Beschulung, gesundheitliche Bedürfnisse, Meinungsäusserung älterer Kinder) zu eruieren, welche Lösung im besten Interesse des Kindes liegt. War hingegen der wegzugswillige Elternteil nach dem bisher tatsächlich (in Form von zwei Reihen Pflastersteinen) mit anschliessender Rabatte abgegrenzt (…).  3.3.2 Es bestehen aber auch zentrale Unterschiede: Im genannten BGE war zum Zeitpunkt des Erwerbs des dienstbarke Wegrechtsurkunde grundsätzlich darauf vertrauen, dass sie zur Verwirklichung dieses Zwecks die bestehende Strasse Y. (nötigenfalls) entsprechend ausbauen können, auch wenn in der Wegrechtsurkunde in Meter
Raumplanung, Bauwesen, Gewässer, Energie, Verkehr
baurechtliche Überprüfung bliebe (Erw. 3a).Aus dem Sachverhalt: A. Die Erbengemeinschaft K.N., bestehend aus N.K., J.K. und M.K. ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. X, Gemeinde A, (nachfolgend: GS X) (Zugersee). Aufgrund der Witterungseinflüsse sei davon auszugehen, dass sich diese aus Fichtenholz bestehende Holzwand im Laufe der Zeit farblich verändern und noch unansehnlicher werde. Die Platzie­rung des lassen den projektierten Carport in der Umgebung als leicht erscheinen. Er lässt sich damit gut ins bestehende Orts- und Landschaftsbild integrieren und hält auch den besonders hohen Anforderungen an die E
Be(sitz)standsgarantie im Gewässerraum – Photovoltaik-Anlage ( Art. 41c Abs. 2 GSchV; § 72 PBG; Art. 26 BV)
Kühlung, welche vollkommen innerhalb der bereits bestehenden Gebäudefluchten zu stehen kommen. Die Flachdachkonstruktion des Restaurants H. soll als Ganzes bestehen bleiben; die PV-Module werden einzig mit einer Beschwerdeführer im vorliegenden Rechtsmittelverfahren argumentiert, dass das Restaurant H. als bestehendes Gebäude zonenwidrig errichtet worden sei und die Bestimmungen des Gewässerschutzes verletze, sind und die Montage einer PV-Anlage gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung zonenwidrig sei und im besten Fall unterhalten werden dürfte. Daraus ergebe sich, dass die vorgesehenen Bauarbeiten nicht bewi
Bau- und Planungsrecht
Kühlung, welche vollkommen innerhalb der bereits bestehenden Gebäudefluchten zu stehen kommen. Die Flachdachkonstruktion des Restaurants H. soll als Ganzes bestehen bleiben; die PV-Module werden einzig mit einer Beschwerdeführer im vorliegenden Rechtsmittelverfahren argumentiert, dass das Restaurant H. als bestehendes Gebäude zonenwidrig errichtet worden sei und die Bestimmungen des Gewässerschutzes verletze, sind baurechtliche Überprüfung bliebe (Erw. 3a).Aus dem Sachverhalt: A. Die Erbengemeinschaft K.N., bestehend aus N.K., J.K. und M.K. ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. X, Gemeinde A, (nachfolgend: GS X)
Verwaltungspraxis
Nachbarn möglicherweise mit Nachteilen verbundener – Neubau verhindert werden kann. Darin ist bestenfalls ein mittelbares, jedenfalls aber kein unmittelbares Interesse zu erblicken, wie es ein schutzwürdiges gewisse heimatkundliche Bedeutung zugeschrieben werden. Die historische Baustruktur des Gebäudes, bestehend aus tragenden Böden, Decken und Wänden, sei im Verlaufe der Jahrhunderte aber stark verändert worden damit eine gewisse heimatkundliche Bedeutung zukomme. Allerdings sei die historische Baustruktur, bestehend aus tragenden Böden, Decken und Wänden, im Verlaufe der Jahrhunderte stark verändert worden. Die
Grundlagen, Organisation, Gemeinden
der Erteilung des Unterrichts – zu entlasten. Je kleiner das Pensum sei, desto weniger Belastung bestehe durch die reine Unterrichtstätigkeit. Es liege dabei keine Verletzung des verfassungsmässigen Gebots allein oder an kantonalen und gemeindlichen Schulen zusammen. Sinn und Zweck der Altersentlastung bestehe darin, dass die Lehrpersonen ab einem bestimmten Alter effektiv von der eigentlichen Unterrichtstätigkeit ist, besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub von höchstens 12 Arbeitstagen pro Jahr. Über die Gewährung des Urlaubs in diesem Rahmen entscheidet die zuständige Stelle (Abs. 4). Gemäss § 15 PV besteht Anspruch
Bürgerrecht
Anhaltspunkte, dass die Eltern künftig ihrer Unterhaltspflicht aus eigenem Einkommen nachkommen können, bestehen nicht, sodass die Beschwerdeführerin auch künftig auf Sozialhilfe angewiesen sein wird. In Beachtung
Art. 30 BüG, Art. 12 Abs. 1 lit. d BüG und § 5 Abs. 2 kant. BüG
Anhaltspunkte, dass die Eltern künftig ihrer Unterhaltspflicht aus eigenem Einkommen nachkommen können, bestehen nicht, sodass die Beschwerdeführerin auch künftig auf Sozialhilfe angewiesen sein wird. In Beachtung
Art. 8 BV, Art. 9 BV
Abstammungsprinzip erst ab dem Inkrafttreten der Statuten zur Anwendung kommen zu lassen. Umso weniger bestehe ein Anspruch der Beschwerdeführerin darauf, dass die vorgesehene Rückwirkung weiter zurück erstreckt auch in Fällen der Ausheiratung unter den gegebenen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wiederaufnahme bestehen (Beschluss des Regierungsrates vom 22. September 2020 E. 3). Diesen Standpunkt vertritt er auch dass es in diesem Fall um die Abfolge der Generationen gehe, die es zuweilen mit sich bringe, dass bestehende Rechte nicht ohne Weiteres und unbegrenzt übertragen würden. Könnten sie von einem Inhaber nicht

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