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2317.1 - Motionstext
und gemischte Gesellschaften, insbesondere weil sie ausländische Erträge teil- weise privilegiert besteuern (sogenanntes "ring fencing"). Die mit der Kritik verbundene Unsi- cherheit wird von den Unternehmen
2349.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ob sie eine Dienstpflicht statuieren oder nicht, den Gemeinden überlassen, und in zwei Kantonen bestehe gestützt auf kantonales Recht keine Dienstpflicht. Hinsichtlich der Feuerwehrdienstersatzabgabe existiere vier Kantone würden den Entscheid über diese Frage den Gemeinden überlassen und in 13 Kantonen bestehe eine Ersatzabgabepflicht. Feuerwehrinspektor Hans-Peter Spring führte aus, die Regierungskonferenz Diese konzeptionelle Grundlage für das Feuerwehrwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bestehe aus zehn Grundsätzen. Diese stellten keine Rechtsnormen im formellen Sinn dar, würden aber die Ü
2339.1 - Antwort des Regierungsrats
verpflichtet, für die Integration der aus- ländischen Bevölkerung zu sorgen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Existenz eines kantonalen Integrationsgesetzes. Deshalb wird die Integrationsförderung
2373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
freiwilliger Nichtwiederwahl und bei freiwilligem Rücktritt an. Das Obergericht wies darauf hin, es bestehe die Gefahr, dass im Vergleich zu den aktuell ge l- tenden Regelungen Verschlechterungen vorgenommen Fortbestand eines geltenden Gesetzes vertrauen, sondern müssen mit dessen Revision rechnen. Vorliegend bestehen keine wohlerworbenen Rechte, da die Ausrichtung der fragli chen Leistun- gen nicht ausdrücklich betreffend Abgangsentschädigung von Regierungsratsmitgliedern keinen Anlass gese- hen hat, an der bestehenden Regelung Änderungen vorzunehmen, da diese sich bewährt habe. Die heutige Regelung belässt den
2366.2 - Antwort des Regierungsrates
Fahrradweg Steinhausen über das Gebiet Zimbel nach Blickensdorf Zwischen Steinhausen und Blickensdorf besteht keine direkte Fahrradverbindung. Stein- hausen ist über die Blickensdorferstrasse (Gebiet Zimbel) Kreisel Augass und Schloss- berg Steinhausen Nach dem Kreisel (Autobahnbrücke) Richtung Schlossberg besteht keine Strassenbe- leuchtung. Die Umfahrungsstrasse wird oft von Velofahrern benutzt. Speziell im
2364.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
14818 weiterung der Namensgebung (Subdomains, z.B. izug.zg.ch) für die vor Jahren eingeführten und bestens bekannten Internetadressen ("zg.ch" bzw. "zug.ch") erlauben. Für die Administration der neuen gTLD der kantonalen Verwaltung, bei den Zuger Gemeinden, bei Zug Tourismus und bei der Zuger Wirtschaft besteht offenbar kein Bedarf nach neuen gTLD. Die Wahrnehmung von ".ch" für den Standort Schweiz ist höher einzuschätzen als die (unbekannten) Bezeichnungen ".zug" oder ".zg". Auch aus technischer Sicht besteht für den Kanton kein Bedarf, da der Kanton über zwei sogenannte Wildcard-Zertifikate für "zg.ch" und
2366.1 - Interpellationstext
Fahrradweg Steinhausen über das Gebiet Zimbel nach Blickensdorf Zwischen Steinhausen und Blickensdorf besteht keine direkte Fahrradverbindung. Steinha u- sen ist über die Blickensdorferstrasse (Gebiet Zimbel) Kreisel Augass und Schlossberg Steinhausen Nach dem Kreisel (Autobahnbrücke) Richtung Schlossberg besteht keine Strassenbeleuch- tung. Die Umfahrungsstrasse wird oft von Velofahrern benutzt. Speziell im
1000.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
zeitlich nicht limitiert ist. 2. Eintretensdebatte Es besteht kein Zweifel daran, dass im Kanton Zug ein Mangel an preisgünstigem Wohnraum besteht und dass die Anlagekosten für den Erwerb von Wohneigentum
1013.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Kantonsrat nur als Gesamtpaket genehmigt oder abgelehnt werden könne. Bei der bisherigen Regelung bestehe die Gefahr, dass der neue Richtplan wegen einzelnen umstrittenen Punkten vom Kantonsrat abgelehnt iten bei der kantonalen Richtplanung im Zentrum der Diskussion. Wie bereits erwähnt, sieht die bestehende Regelung vor, dass der Kantonsrat einzelne Teilrichtpläne (Verkehr, Naturschutzgebiete, Kiesab Angaben der Baudirektion werden diese Richtlinien sowie die bisherige Praxis weiterhin gelten. Damit besteht Gewähr, dass beispielsweise ein nicht schützenswerter oder nicht geschützter Schopf in der Nähe eines
1008.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Steuer- rabatten die Standortattraktivität Zugs gegenüber anderen Kantonen erhalten werden soll. Es bestehe keine Notwendigkeit, hohe Rückstellungen für Infrastrukturbauten zu bilden, denn der Selbstfinan

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