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2017: Regierungsrat
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Quartiergestaltungsplan bestehen keine Mängel, die zu seiner Nichtigkeit führen, basiert er doch auch den bestehenden rechtskräftigen Zonen- und Richtplänen. Schliesslich besteht seit Ende 2016 keine A Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.Der Gemeinderat erteilte die Baubewilligung zum Abbruch zwei bestehender Einfamilienhäuser und den Neubau eines Einfamilienhauses samt Nebengebäude im Sinne einer klas aufgehoben.Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung einer Baubewilligung für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen, einer Tiefgarage im Untergeschoss
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§ 61a Organisation
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1 Die Schätzungskommission entscheidet in der Regel in der Besetzung von drei Mitgliedern unter Einschluss der Leitung durch die Präsidentin/den Präsidenten oder die Stellvertreterin/den Stellvert
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2014: Regierungsrat
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umfasst die gesamte Oberfläche eines Grundstücks ohne die Oberfläche von bestehenden Bauten und Anlagen. Bezüglich bestehender (und abzubrechender) Gebäude gilt, dass innerhalb des Grundrisses von Bauten gewachsener Boden betrachtet werden, da es sich um den Bestandteil eines Gebäudes handelt. Besteht die Absicht, den bestehenden Kubus durch ein anderes Gebäude zu ersetzen, so sind die massgeblichen Terrainverhältnisse Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude. Dieser Gesetzgebungsauftrag des Bundes wurde im Kanton Zug in § 4 des kantonalen Ener
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2018: Regierungsrat
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entstehen.
Das bestehende Gebäude wurde im Jahr 1959 erbaut. Die von den Beschwerdeführenden angesprochene Überdeckung ist mit Sicherheit schon älter als 15 Jahre. Die Doppel garage bleibt bestehen und der Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für Bäume und Pflanzen besteht grundsätzlich keine Bewilligungspflicht. Das bestehende Terrain wird gemäss eingereichter Bauanzeige inklusive Umgebungsgest Rahmen des Vorsorgeprinzip s und des Verhältnismässigkeit sgrundsatzes gemäss Art. 5 Abs. 2 BV den besten Lärmschutz gewährleistet. Dies kann dazu führen, dass verschiedene Lärmschutz massnahmen kumulativ
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§ 55 Heimschlag
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Heimschlags erfolgt gegenüber dem Gemeinwesen, welches den Eingriff ins Eigentum zu vertreten hat. 3 Besteht an einem Grundstück gemeinschaftliches Eigentum, müssen die Beteiligten den Heimschlag gemeinsam
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§ 52e Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
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1 Der Gemeinderat kann die Zuweisung von Land zur Bauzone von der Zusicherung der Eigentümerschaft abhängig machen, das Land ab Erreichen der Baureife innert einer festzusetzenden Frist zu überba
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2016: Regierungsrat
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rat erwägt, dass bestehende Bauten und Anlagen zeitlich offene Dauersachverhalte darstellten. Wenn sich das materielle Recht ändere und dieses (auch) Rechtswirkungen für bestehende Bauten vorsehe, werde könnten. Vorliegend seien die Mitarbeitenden der zuständigen Behörde mit den lokalen Verhältnissen bestens vertraut gewesen. Zudem seien der Vorinstanz mit der Baueingabe zahlreiche Unterlagen eingereicht worden öffentliche Strassen, zu leisten. Da es sich bei der Geisswaldstrasse um eine Privatstrasse handle, bestehe somit auch im gemeindlichen Strassenreglement keine Grundlage, bei den Grundeigentümerschaften P
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2019: Regierungsrat
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Boden gilt grundsätzlich der bei Einreichung des Baugesuchs bestehende Terrainverlauf. Der gewachsene Boden und wird mithilfe von bestehenden Höhenkurvenplänen und Terrainkoten bestimmt. Veränderungen des es sowie einen Carport . Auf demselben Grundstück befindet sich auf der Ostseite bereits ein bestehendes Einfamilienhaus. Die beiden Häuser sollen mit einem Carport im Erdgeschoss verbunden werden. Auf Nichtdurchführung eines Augenschein s verneint, weil die Vorinstanz mit den örtlichen Verhältnissen bestens vertraut war und zahlreiche Pläne bekommen hat, die den Sachverhalt genügend erklärt hatten. Mit
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§ 52a1 Veranlagung
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Interesses zu anderen Bauzonen sowie – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – von entsprechenden Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission Interesses zu anderen Bauzonen oder – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – der Umzonungen, der Aufzonungen bzw. der Bebauungspläne mit einer Erhöhung des Nutzungsmasses.
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2017: Entscheide gegen andere Direktionen
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Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Öffentlichkeitsgesetz es geltend.
Das Öffentlichkeitsgesetz regelt den Zugang zu amtlichen Dokumenten. Es schafft die Möglichkeit, sich über das Hande