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§ 52a Mehrwertabgabe
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von mehr als 30 Prozent entstehen, macht wenig Sinn. Auch aus dem Blickwinkel der Rechtsgleichheit besteht daher für die Gemeinden die Möglichkeit, die Mehrwertabgabe auf Mehrwerte zu erheben, welche einen Prozent soll die Mehrwertabgabepflicht zugunsten der Gemeinden auslösen können.
Im Enteignungsrecht besteht die Praxis der Schwelle von 30 Prozent. Die Eigentümerschaft muss gemäss Lehre und Rechtsprechung
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§ 48 Begriff und Zweck
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1 Die Landumlegung besteht im Zusammenlegen und Neuverteilen von Grundstücken. Sie hat zum Ziel, a) den Vollzug von Zonenplänen und Sondernutzungsplänen zu erleichtern; b) die Grundstücke für die
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2013: Regierungsrat
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Bauzonen verantwortlich. Im vorliegenden Fall besteht eine private Strasse, auf welcher der Beschwerdeführer jedoch kein Wegrecht hat. Für diesen Fall bestehen zwei Möglichkeiten: Die Verpflichtung zur M nur auf den bestehenden Geländeverlauf abgestellt werden, sondern es ist auch das neue Terrain zu berücksichtigen. Ein solcher Fall liegt hier vor, weil einerseits eine Geländemulde besteht und der Anbau s sowie für den Abbruch des bestehenden Gebäudes erteilt. Weil sich die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde an den Regierungsrat nicht gegen den Abbruch des bestehenden Gebäudes wendet, sondern nur
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Enteignung
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veranlassen.1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Heimschlags erfolgt gegenüber dem Gemeinwesen, welches den Eingriff ins Eigentum zu vertreten hat. 3 Besteht an einem Grundstück gemeinschaftliches Eigentum, müssen die Beteiligten den Heimschlag gemeinsam
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§ 8 Kantonaler Richtplan
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liche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besiedlung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltgesetzgebung einbezieht; b) die haushälterische
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§ 71b Bisherige Arealbebauungen
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antie. Gestützt auf diese Übergangsbestimmung können die bisherigen Arealbebauungen weiterhin bestehen und über das Jahr 2025 hinaus gültig bleiben. Sie müssen auch nicht in einen einfachen Bebauungsplan für Bebauungspläne zu ändern.
Materialien Absatz 1 und 2 (neu: 1. Januar 2019)
Damit die bestehenden Arealbebauungen jedoch ihre Gültigkeit weiterhin behalten können, ist die Übergangsbestimmung von
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2018: Verwaltungsgericht
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kann ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs verzichtet werden. Die Örtlichkeiten sind dem Gericht bestens bekannt und zudem in den Akten ausgiebig dokumentiert. Die Simulation eines Entleerungsvorganges Sportlärm liegt. Damit werden die Planungswerte der Lärmschutzverordnung unterschritten. Verschiedene, bestehende Sportanlagen in der Nähe verursachen bereits im Zustand vor dem Bau eine akustisch relevante L baurechtlich rechtmässigen Zustands verfügt werden muss, ob die formell rechtswidrige Baute in der bestehenden Form nachträglich bewilligt werden kann, was von Amtes wegen einzuleiten ist.
Die Bauherrschaft
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2015: Regierungsrat
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der Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass einen engen Zusammenhang der Wohnnutzung mit der Nutzung einer Liegenschaft als Kindertagesstätte oder Primarschule bestehen muss. Die vom Re gt werden. Im vorliegenden Fall geht es um eine Kleinbaute gemäss § 17 Abs. 3 GSW, die an ein bestehendes Wohnhaus angebaut werden soll. Westlich des Baugrundstücks liegt eine Gemeindestrasse. Die Kleinbaute Bebauungsplanbestimmung. Da der Begriff «Raumerweiterungen» insbesondere auch die Vergrösserung bestehender Wohnräume erfasst, die notwendigerweise über heiztechnische Installationen verfügen, kann sich
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§ 5 IVHB
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aufzunehmen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage befindet sich in § 3 Abs. 2 PBG.
Das Konkordat besteht aus dem Text und den beiden Anhängen 1 und 2. Der Anhang 2 mit den Skizzen hat dieselbe Verbindlichkeit
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§ 27 Baulinien und Baubereiche
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he Bauten über die Baulinie ragen und welche anderen Bauten (z. B. Parkplätze) im Baulinienraum bestehen dürfen, hat das kantonale Recht zu regeln. Definition und Rechtswirkung von bundesrechtlichen Baulinien nicht zur Definition. Die Zwecke sind im PBG geregelt und sind vielfältig: a. Sicherung von bestehenden oder geplanten Anlagen: Hauptbeispiel ist die Sicherung von Verkehrsanlagen; b. Freihaltung