-
2011: Verwaltungsgericht
-
Art. 24c Abs. 2 kann in einer Vergrösserung der bestehenden Gebäulichkeiten, einer inneren und äusseren Umgestaltung oder in einer Zweckänderung bestehen (E. 3.c).
è Achtung: Gesetzesrevision: ergänzter Beschwerde eingetreten (E. 6.d).Die 1955 erteilte Baubewilligung für die Überbauung Pilatusstrasse, bestehend aus sechs Doppel-Achtfamilienhäusern, entspricht den heute geltenden Bestimmungen betreffend A Kenntnis zu setzen und ist ihnen die Möglichkeit zur weiteren Stellungnahme zu erteilen (E. 4.b).
Es bestehen nur geringfügige Abweichungen zum ersten Projekt 1991/93, welche so marginal sind, dass kein neues
-
2011: Regierungsrat
-
Gewerbezwecken, weshalb sie von ihrer Nutzung her nicht zum bestehenden Wohnhaus gehört. Dass die geplante Garage ohne Abstand an das bestehende Wohnhaus anschliesst, steht einer Qualifizierung als Kleinbaute Umgebung besteht eine verfahrensrechtliche Meldepflicht der Gemeinden an das Amt für Denkmalpflege und Archäologie für jegliche geplanten baulichen Veränderungen.
Schützenswerte Denkmäler bestehen dann ist dabei nicht, dass durch den Anbau der Garage an das Wohngebäude die jetzt bestehende Durchsicht geschlossen wird. Es besteht kein Anspruch auf Durchsicht oder Aussicht , sofern die Bauvorschriften e
-
§ 7 Naturgefahren
-
darf. Es handelt sich dabei um Gebiete, in denen Rutsch-, Steinschlag- oder Überschwemmungsgefahr besteht oder Oberflächenabfluss droht. Die Bauherrschaft muss im Rahmen des Baugesuchs die Gewährleistung
-
§ 71a Beurteilung nach bisherigem Recht
-
1 lit. a neues PBG sowie § 74 Abs. 1 neue V PBG nach bisherigem Recht (altes PBG, alte V PBG, bestehende gemeindliche Bauordnung) beurteilt.2) Arealbebauungsgesuche: Vollständig eingereichte Arealb 1 lit. a neues PBG sowie § 74 Abs. 1 neue V PBG nach bisherigem Recht (altes PBG, alte V PBG, bestehende gemeindliche Bauordnung) beurteilt.Einreichung der Unterlagen ab 1. Januar 2019 1) Baugesuche: 1 lit. b neues PBG sowie § 74 Abs. 1 neue V PBG nach bisherigem Recht (altes PBG, alte V PBG, bestehende gemeindliche Bauordnung) beurteilt.2) Konzeptänderungen von nach bisherigem Recht bewilligten
-
2017: Verwaltungsgericht
-
der Zonen W2a und W2b, sondern auch die Sonderbauvorschriften in Form von Bebauungsplänen und die bestehende Bauweise in der Zone OelB berücksichtigt. Damit liegt weder eine Ermessenüberschreitung noch ein erde wird abgewiesen.Es geht um die Realisierung von Alterswohnungen unter Rückbau der darauf bestehenden Gebäude. Auf Beschwerde hin erwägt das Verwaltungsgericht, dass gemäss § 63 Abs. 1 Ziff. 1-5 VRG kein Recht verletzt. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde ab.Es geht um den Abbruch eines bestehenden Gebäudes und die Bewilligung einer Arealbebauung, welche den Neubau eines Mehrfamilien- und Ei
-
§ 5 Zuständigkeiten – Baudirektion
-
1 Die Baudirektion ist Aufsichtsbehörde für die Umsetzung des Zweitwohnungsgesetzes und fördert und überwacht den Vollzug des Planungs- und Baugesetzes. 2 Die Baudirektion a) führt den kantona
-
Kantonale Pläne und Bauvorschriften
-
liche Ziele fest, insbesondere für a) eine ausgewogene Entwicklung der Besiedlung, welche die bestehende und geplante Verkehrsinfrastruktur sowie die Umweltgesetzgebung einbezieht; b) die haushälterische
-
2013: Verwaltungsgericht
-
dieser Bestimmung will man private Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Erschliessungsanlagen dazu zwingen, ihre bestehenden privaten Erschliessungsanlagen Dritten zur Mitbenutzung zur Verfügung ten die Erheblichkeit des Zeitraums, über den die Fahrnisbaute ortsfest verwendet wird, für das Bestehen der Bewilligungspflicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die zugerische V PBG hält dementsprechend werden. Mit einer Auflage in einem Baubewilligungsentscheid können Dritte nicht zur Änderung eines bestehenden Dienstbarkeitsvertrags über ein Fuss- und Fahrwegrecht verpflichtet werden. Dies ist nur gestützt
-
§ 72 Bestandesgarantie
-
Vorschriften über die Baumasse innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus- und umgebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit mit diesen nicht Erweiterungen von bestandesrechtlich geschützten Bauten innerhalb des bestehenden Volumens möglich sein. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden bestandesrechtlich geschützten Volumens bleiben selbstverständlich Ausserhalb der Bauzonen gilt für die Bestandesgarantie das Bundesgesetz über die Raumplanung. 4 Bestehende Gebäude, welche einen bundesrechtlich bestimmten Baustandard erreichen, dürfen die von Grenz-,
-
2017: Regierungsrat
-
Quartiergestaltungsplan bestehen keine Mängel, die zu seiner Nichtigkeit führen, basiert er doch auch den bestehenden rechtskräftigen Zonen- und Richtplänen. Schliesslich besteht seit Ende 2016 keine A Beschwerde wird teilweise gutgeheissen.Der Gemeinderat erteilte die Baubewilligung zum Abbruch zwei bestehender Einfamilienhäuser und den Neubau eines Einfamilienhauses samt Nebengebäude im Sinne einer klas aufgehoben.Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung einer Baubewilligung für den Abbruch bestehender Gebäude und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohnungen, einer Tiefgarage im Untergeschoss