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§ 52b Erhebung, Fälligkeit, Sicherung
Mehrwertabgabe fällig werden lässt. Saniert eine mehrwertabgabepflichtige Grundeigentümerschaft ihr bestehendes Gebäude und realisiert sie vorerst noch keinen Neubau, tritt die Fälligkeit der Mehrwertabgabe Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – 100 % der Abgabe für sich. 2 Die Mehrwertabgabe , geschuldet von der Grundeigentümerschaft im Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen – sofern ein entsprechender verwaltungsrechtlicher Vertrag besteht – zu 100 Prozent der entsprechenden Gemeinde zu. Die Gemeinden können den Ertrag aus der Mehrwertabgabe
Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
Mehrwertabgabe fällig werden lässt. Saniert eine mehrwertabgabepflichtige Grundeigentümerschaft ihr bestehendes Gebäude und realisiert sie vorerst noch keinen Neubau, tritt die Fälligkeit der Mehrwertabgabe von mehr als 30 Prozent entstehen, macht wenig Sinn. Auch aus dem Blickwinkel der Rechtsgleichheit besteht daher für die Gemeinden die Möglichkeit, die Mehrwertabgabe auf Mehrwerte zu erheben, welche einen Prozent soll die Mehrwertabgabepflicht zugunsten der Gemeinden auslösen können. Im Enteignungsrecht besteht die Praxis der Schwelle von 30 Prozent. Die Eigentümerschaft muss gemäss Lehre und Rechtsprechung
§ 13 Terrainveränderungen mit Stützmauern
gen im Grenzbereich können die Höhenlage von zwei Grundstücken wesentlich verändern. Anderseits besteht vor allem an Hanglagen ein Interesse zur Vornahme von Abgrabungen und Aufschüttungen, die mit Stützmauern
Kommentar PBG
Mehrwertabgabe fällig werden lässt. Saniert eine mehrwertabgabepflichtige Grundeigentümerschaft ihr bestehendes Gebäude und realisiert sie vorerst noch keinen Neubau, tritt die Fälligkeit der Mehrwertabgabe Vorschriften über die Baumasse innerhalb des bestehenden Volumens unterhalten, erneuert, aus- und umgebaut werden. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens sind zulässig, soweit mit diesen nicht Erweiterungen von bestandesrechtlich geschützten Bauten innerhalb des bestehenden Volumens möglich sein. Erweiterungen ausserhalb des bestehenden bestandesrechtlich geschützten Volumens bleiben selbstverständlich
§ 61 Schätzungskommission
1 Der Kantonsrat wählt auf die Dauer seiner Amtsperiode eine Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern
Sicherung von Planungen
erstinstanzlich beschlossen werden. Kommt dieser Beschluss nicht zustande, ist das Baugesuch nach den bestehenden Vorschriften zu behandeln.1 Im Baulinienraum sind von der  öffentlichen Planauflage an neue Bauten
§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
im Gesetzestext verwendet wird, damit bei den zulässigen Abweichungen eine gewisse Flexibilität besteht und nicht die Einhaltung des Zonencharakters zum Stolperstein für einen Bebauungsplan wird. Grundsätzlich
§ 47 Baugesuch, Pläne und Beilagen im Besonderen
Materialien und Farben anzugeben, soweit sie nach aussen in Erscheinung treten. Bei Veränderung bestehender Bauten sind im Plan alte Bauteile grau, abzubrechende gelb und neue Bauteile rot anzulegen. 3 ng, der Baulinien, der Abwasserbeseitigung; b)  Projektpläne im Massstab von mindestens 1:100, bestehend aus den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, der Dachaufsicht bei Flachdachgebäuden n, Boden- und Fensterflächen, die Zweckbestimmung der Räume, den längs der Gebäudeaussenseite bestehenden und projektierten Terrainverlauf samt den wichtigsten Höhenkoten und Fixpunkten, die Niveaulinien
Der heilige Johannes vom LED-Licht
die Schmerzgrenze seines Lehrers und der konnte sich die eine oder andere ironische Bemerkung beim besten Willen nicht mehr verkneifen. Purer Selbstschutz eben. Johannes trug mir solche „Ausbrüche" jedoch
Keine 100% Anstellung mehr für Lehrpersonen?
Schulleitung. Lehrpersonen sind nicht verpflichtet, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, sofern der bestehende unbefristete Vertrag nicht gekündigt wurde. Lehrpersonen haben wie alle andern Arbeitnehmer Anrecht

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